Bewohnerparkgebiet rund um die Eckstallerstraße
Übergang vom Probebetrieb zum Realbetrieb zum 01.08.2023
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis
- tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
- Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
- Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet
- Sie dürfen bei Ihrer Wohnung weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen
- Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig (Nutzungserklärung des Halters)
- Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
Gebühren
Die Gebühr für den Erst- und den Verlängerungsantrag beträgt für ein Jahr 30 Euro. Die Gebühr für eine Änderung des Kfz-Kennzeichens beträgt 15 Euro (Vorlage des neuen Fahrzeugscheines erforderlich).
Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, müssen das Antragsformular und die nachfolgend genannten Unterlagen per E-Mail an bewohnerparken@ingolstadt.de oder als Kopie per Post an das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation, Spitalstraße 3, 85049 Ingolstadt, gesendet werden.
Folgende Unterlagen werden (eingescannt bzw. als Kopie) benötigt:
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Halterbestätigung (wenn Halter andere Person)
- ggfs. Leasingunterlagen
- Mietvertrag / Kaufvertrag
- Bescheinigung des Vermieters, dass kein Stellplatz/Garage angemietet wurde
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Amts für Verkehrsmanagement telefonisch unter 0841 305-2333 oder -2334 zur Verfügung.
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Kontakt
Spitalstraße 3
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2330
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Raum: 303, Geschäftszimmer
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