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Bewohnerparkgebiet rund um die Eckstallerstraße

Übergang vom Probebetrieb zum Realbetrieb zum 01.08.2023

Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis

  • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
  • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
  • Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet
  • Sie dürfen bei Ihrer Wohnung weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen
  • Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig (Nutzungserklärung des Halters)
  • Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis

Gebühren

Die Gebühr für den Erst- und den Verlängerungsantrag beträgt für ein Jahr 30 Euro. Die Gebühr für eine Änderung des Kfz-Kennzeichens beträgt 15 Euro (Vorlage des neuen Fahrzeugscheines erforderlich).

Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, müssen das Antragsformular und die nachfolgend genannten Unterlagen per E-Mail an bewohnerparken@ingolstadt.de oder als Kopie per Post an das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation, Spitalstraße 3, 85049 Ingolstadt, gesendet werden.

Folgende Unterlagen werden (eingescannt bzw. als Kopie) benötigt:

  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • Halterbestätigung (wenn Halter andere Person)
  • ggfs. Leasingunterlagen
  • Mietvertrag / Kaufvertrag
  • Bescheinigung des Vermieters, dass kein Stellplatz/Garage angemietet wurde


Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Amts für Verkehrsmanagement telefonisch unter 0841 305-2333 oder -2334 zur Verfügung.

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Kontakt

Tel.: 0841 305-2321
Fax: 0841 305-2330
E-Mail-Adresse oder
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Raum: 303, Geschäftszimmer
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