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Der Ingolstädter Flächennutzungsplan

Vorbereitende Bauleitplanung

Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch Träger der Planungshoheit und für diese verantwortlich. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Im Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) sind für das gesamte Stadtgebiet die vorhandenen und geplanten Nutzungen, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergeben, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Kommune dargestellt.

Gegenüber dem einzelnen Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, das heißt auch kein Baurecht. Er bringt aber die Selbstbindung der Kommune zum Ausdruck. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind nicht parzellenscharf auszulegen. Rechtswirkungen ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan insofern, als aus ihm Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) zu entwickeln sind, die vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden und dann gegenüber jedermann verbindlich sind. Ein Bebauungsplan ist somit Gesetz auf Gemeindeebene.

Der Ingolstädter Flächennutzungsplan

Für die Entwicklung von Ingolstadt sind im Flächennutzungsplan Flächen für Wohnen, Gewerbe und Versorgungsflächen dargestellt. Diese Flächen sind im Sinne eines umweltverträglichen Wachstums in den Stadtraum eingefügt. Für die räumliche Entwicklung von Ingolstadt wurde das Stadträumliche Leitbild als Planungsleitbild zugrunde gelegt. Neben bedarfsgerechten Entwicklungen am Stadtrand sowie der Innenentwicklung kommt der Sicherung der stadtbildprägenden Grünstrukturen besondere Bedeutung zu. Der im Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan sichert die nachhaltige Stadtentwicklung sowie auf lokaler Ebene den Natur- und Landschaftsschutz.

Der Ingolstädter Flächennutzungsplan wurde 1996 rechtswirksam. Seither gab es für verschiedene Bereiche Änderungen, meist im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Jeder kann im Stadtplanungsamt Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen.

Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt im Geoportal

Integrierter Landschaftsplan

Die Gemeinden sind verpflichtet, Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege als Bestandteile des Flächennutzungsplanes darzustellen. Ein Landschaftsplan ist insbesondere erforderlich, wenn aufgrund umfangreicher baulicher Entwicklungen oder sonstiger Einzelmaßnahmen Veränderungen von Natur und Landschaft zu erwarten sind. Der Landschaftsplan ist deshalb mit seinen wesentlichen Aussagen in den Flächennutzungsplan integriert.

Weitere Informationen zum Landschaftsplan finden Sie >> hier.