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Naturschutzwacht & Naturschutzbeirat

Die Naturschutzwacht

Die Naturschutzwächter sind als Hilfskräfte zur Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde und der Polizei im Einsatz. Sie arbeiten ehrenamtlich, sind aber während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der Unteren Naturschutzbehörde im Außendienst und damit Amtsträger im Sinne des Strafrechts.

Zu den Aufgaben der Naturschutzwacht gehören:

  • Kontrolltätigkeiten vor Ort
  • Durchführung von Artenschutzmaßnahmen (z. B. Amphibien, Biber, Fledermäuse, Hornissen)
  • Mitwirkung bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Ingolstädter Biodiversitätsstrategie
  • Kontrolle von Ausgleichsflächen und deren Entwicklungszustand
  • Überprüfung von Vertragsnaturschutzflächen (z. B. Mahdzeitpunkt)
  • Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung durch Informationen vor Ort
  • Öffentlichkeitsarbeit

Planung, Einsatz und Betreuung der Naturschutzwacht erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt. Die Naturschutzwächter sind an die Weisungen der Behörde gebunden und legen über ihre Einsätze schriftliche Nachweise in Form von Streifenberichten vor. Mindestens einmal im Jahr wird eine Dienstbesprechung durchgeführt.

Jeder, der möchte und naturschutzfachliche Grundkenntnisse besitzt, kann sich beim Umweltamt für die Naturschutzwacht bewerben. Für ihre Tätigkeit erhalten die Naturschutzwächter eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 8,20 Euro/Stunde, die auf maximal 15 Stunden monatlich beschränkt ist. Zusätzlich erhalten Naturschutzwächter bis zu zwei kostenfreie Fortbildungen im Jahr.
 
Derzeit besteht die Ingolstädter Naturschutzwacht aus acht Personen.

21.08.2021
Krötenzaun
© Stadt Ingolstadt / Roessle

Verstärkung für Naturschutzwacht gesucht

Das Umweltamt als Untere Naturschutzbehörde sucht ehrenamtliche Verstärkung für die Naturschutzwacht, beispielsweise als Wespen- und Hornissenberater, Biberberater und Naturschutzwächter. Alle, die sich gerne in der Natur bewegen und Interesse haben, diese zu schützen, sind eingeladen sich im Umweltamt der Stadt Ingolstadt zu melden. Dort gibt es nähere Informationen bzw. Infomaterial. Neue Ehrenamtliche erhalten ... mehr

Verordnung über die Naturschutzwacht (Naturschutzwachtverordnung - NatSchWV)


Der Naturschutzbeirat

Nach Art. 48 Bayerisches Naturschutzgesetz sind bei den Kreisverwaltungsbehörden als Untere Naturschutzbehörden Beiräte aus sachverständigen Personen des Naturschutzes zu bilden. Der Naturschutzbeirat besteht aus fünf Mitgliedern und fünf Stellvertretern.

Der Naturschutzbeirat  kann bei naturschutzrechtlichen Entscheidungen, insbesondere beim Erlass von Rechtsverordnungen und behördlichen Gestattungen und Einzelanordnungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich der Stadt Ingolstadt mitwirken. Darüber hinaus kann der Beirat jederzeit von sich aus bestimmte Maßnahmen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege anregen, insbesondere auch Vorschläge zur Unterrichtung der Allgemeinheit über den Naturschutz unterbreiten.

Die Beiratsmitglieder und ihre Stellvertreter werden von der Stadt Ingolstadt berufen und auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Regelmäßig wird der Naturschutzbeirat von der Unteren Naturschutzbehörde (Umweltamt, Sachgebiet Naturschutz) einberufen.

Als Mitglieder sollen vertreten sein

  • Fachleute aus den für Fragen der Ökologie bedeutsamen Grundlagendisziplinen wie beispielsweise des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde, der Geologie, der Hydrologie, der Meteorologie oder der Geographie sowie dem Agrar- und Forstbereich,
  • sachverständige Vertreter von Verbänden, die sich satzungsgemäß überwiegend dem Naturschutz, der Landschaftspflege und den Aufgaben der Erholung in der freien Natur widmen,
  • sonstige Sachverständige, die mit den Aufgaben des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur befasst sind.


Der Naturschutzbeirat setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

Mitglieder stellvertretendes Mitglied
Bugany Ferdinand Groß Franz
Müller Georgine Wegener-Hüssen Angelika
Kroll Josef Hackner Michael
Mittermüller Anton Krause Peter
Jungwirth Dieter Wittmann Rudolf

Verordnung über die Naturschutzbeiräte