Seiteninhalt

Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Ingolstadt

Die Beauftragte

  • berät die Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)
  • ist Anlaufstelle für Menschen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen
  • setzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch und berücksichtigt die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG)
  • beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr des BayBGG
    wirkt bei allen Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken und greift von sich aus Angelegenheiten auf
  • ist weisungsungebunden, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und fördert die Netzwerkarbeit

Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Inklusionsbeauftragten

Aktuelles & inklusive Veranstaltungen

Ansprechpartner/-innen für Menschen mit Behinderung

Ausbildung, Beratung & Begleitung im Beruf

Barrierefreiheit - Bauen & Wohnen

Frühe Förderung, Schule, Studium & Bildung

Aktionsplan Inklusion

Inklusionsrat