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Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Ingolstadt

Die Beauftragte

  • berät die Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)
  • ist Anlaufstelle für Menschen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen
  • setzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch und berücksichtigt die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG)
  • beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr des BayBGG
    wirkt bei allen Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken und greift von sich aus Angelegenheiten auf
  • ist weisungsungebunden, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und fördert die Netzwerkarbeit

Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Inklusionsbeauftragten

Aufgaben der Beauftragten (aus dem Bayer. Behindertengleichstellungsgesetz BayBGG):

  • Beratung der Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des BayBGG und bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Inklusion. In dieser Funktion arbeitet die Beauftragte unabhängig, referatsübergreifend und ist dabei weisungsungebunden.
  • Sie ist Anlaufstelle für Menschen und Institutionen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen. Dabei sind persönliche Anliegen behinderter Menschen und deren Angehöriger die Grundlage ihres Handelns und sind bei all ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
  • Sie kooperiert mit den Selbsthilfegruppen, den Behindertenverbänden und mit Betroffenen und deren Angehörigen.
  • Zur Durchsetzung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern berücksichtigt die Beauftragte die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG).
  • Die Beauftragte beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit des BayBGG:
    • a) Benachteiligungsverbot (Art. 9)
    • b) Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (Art. 10)
    • c) Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen (Art. 11)
    • d) Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (Art. 12)
    • e) Barrierefreies Internet und Intranet (Art. 13)
    • f) Barrierefreie Medien (Art. 14).
  • Die Inklusionsbeauftragte wirkt bei Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken, greift von sich aus Angelegenheiten auf und soll sicherstellen, dass Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen behandelt und berücksichtigt werden.

Die Durchführung von Veranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial und von entsprechender Öffentlichkeitsarbeit sollen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorantreiben.
Die Beauftragte beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Rechtsgrundlagen

Der Artikel 3 Grundgesetz (GG) garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz verbietet die Benachteiligung aufgrund Behinderung. Den Begriff der Behinderung definiert das Bundesverfassungsgericht als Folge einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Eine verbotene Benachteiligung liegt vor, wenn sich die Lebenssituation eines Menschen mit Behinderung durch eine hoheitliche Maßnahme im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung verschlechtert.

Für die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten der Stadt Ingolstadt bildet der Artikel 3 des Grundgesetzes die oberste Arbeitsgrundlage.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde am 18. August 2006 verabschiedet. In § 1 AGG ist festgeschrieben, dass Benachteiligungen unzulässig sind, wenn sie unter anderem an das personenbezogene Merkmal „Behinderung“ anknüpfen. Weitere genannte Merkmale sind: Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Alter -jedes Lebensalter- sowie sexuelle Identität. Damit wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderten auch bei privaten Verträgen, insbesondere Arbeitsverträgen, grundsätzlich verboten.

Ziel des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) ist das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) wurde am 26. März 2009 in Deutschland ratifiziert und ist damit als einfaches Bundesgesetz verbindlich. Das Übereinkommen enthält neben der Präambel 50 Artikel. Im allgemeinen Teil (Artikel 1 bis 9) werden Ziel, Definitionen und Grundsätze der Konvention benannt. Darauf folgen im besonderen Teil (Artikel 10 bis 30) die einzeln aufgeführten Menschenrechte. Weiterhin enthält die Konvention Regelungen zur Durchführung und Überwachung (ab Artikel 33).
Das Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist Inklusion. Inklusion ist die Wertschätzung und Anerkennung von Diversität, Verschiedenheit in der Gesellschaft. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 -Inklusion- als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen: Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern diese ist von vornherein so ausgestattet, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind.

Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert / nicht behindert“ keine Relevanz mehr hat.

Aus der UN Behindertenrechtskonvention muss die Beauftragte folgende Grundsätze beachten und in ihre Tätigkeit einbringen:

  1. Die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit
  2. Die Nichtdiskriminierung
  3. Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft
  4. Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit
  5. Die Chancengleichheit
  6. Die Zugänglichkeit
  7. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau
  8. Die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität

Ansprechpartner/-innen für Menschen mit Behinderung

Ansprechpartner/-innen in der Stadtverwaltung

Um auch für die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen eine bürgernahe Verwaltung zu ermöglichen, sind in den Ämtern der Stadt Ingolstadt mit viele Parteiverkehr spezielle Ansprechpartner benannt.

Amt Name Telefon (0841) / Fax
Raum / Ort
Amt für Soziales - Wohnungswesen
Frau Lukas 305-50175 /
305-50109
113 / SR Auf der Schanz
Amt für Verkehrsmanagement Frau Doll
305-2333 /
305-2339
328 / TR
Bauordnungsamt Herr Kellermeier 305-2215 /
305-2229
103 TR
Bürgeramt Frau Scheibner
305-1572 /
305-1501
EG / NR

Gesundheitsamt

Herr Schätzle 305-1465 /
305-1469
016 / Esplanade 29
Hochbauamt
Herr Pfaller

305-2183 /
305-2166

228 / TR

Jobcenter
Frau Herrlitz
305-45264 /
305-45111
218 / SR
Stadtplanungsamt Herr Rieger 305-2117 /
305-2149
013 / TR
Standes- und Bestattungsamt Herr Weber
305-1591 /
305-1599
215 / NR
Tiefbauamt Herr Eckert 305-2356 /
305-2342
422 / TR
Versicherungsamt Frau Lang 305-50246 /
305-50249
001 / SR Auf der Schanz
NR = Neues Rathaus / Rathausplatz 4 / 85049 Ingolstadt
SR = Soziales Rathaus / Adolf-Kolping-Straße 10 / 85049 Ingolstadt
SR Auf der Schanz = Soziales Rathaus / Auf der Schanz 39 / 85049 Ingolstadt
TR = Technisches Rathaus / Spitalstraße 3 / 85049 Ingolstadt

Ansprechpartner/-innen bei den im Stadtrat vertretenen Parteien

Amt Name

CSU

Frau Mader
SPD Frau Volkwein
Linke Frau Bulling-Schröter
FW Herr Reibenspieß
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Segerer
JU
Frau Hagn

UWG

Herr Niedermeier
ÖDP Herr Köstler
FDP
Herr Ettinger
AfD
Herr Bannert

Weitere Informationen über Stadtrat, Ausschüsse und Gremien im Ratsinfoportal der Stadt Ingolstadt

Ansprechpartner/-innen beim Bezirk Oberbayern

Erwachsene mit Behinderung

Der Bezirk Oberbayern ist der Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen.
Sein Ziel ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben der Gemeinschaft.

Seine Aufgaben sind beispielsweise:

  • Hilfen zur Ausbildung
  • Hilfen im Bereich Arbeitsangebote in Werkstätten und Zuverdienstbetrieben
  • Wohnen
  • Mobilität
  • Freizeit
  • Gesundheit

Die Behindertenbeauftragten des Bezirks Oberbayern sind die Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Oberbayern. Sie bringen die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in die Arbeit des Bezirks Oberbayern ein.
Derzeit sind es

Claudia Hausberger, E-Mail: claudi.hausberger@gmx.de

Frauke Schwaiblmair, E-Mail: frauke.schwaiblmair@gruene-ml.de

Beratung/Anlaufstellen

Erste Anlaufstelle für Fragen zu den Sozialen Hilfen

Servicestelle des Bezirks Oberbayern
Telefon: 089 2198-21010, -21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Internet: www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Erwachsene-mit-Behinderungen

 

Ansprechpartner/-innen in den Bezirksausschüssen

Bezirksausschuss Name
I - Mitte
Frau Gruber
Herr Lachner
II - Nordwest
Herr Körn 
Herr Zacny
III - Nordost
Frau Bast
IV - Südost
Herr Scheuerer
Frau Pojda

V - Südwest

Herr Kadrijevic-Eichinger
VI - West
Frau Lögl
VII - Etting
Herr Hufsky
VIII - Ober-/Unterhaunstadt
Frau Klapper
IX - Mailing/Feldkirchen
Frau Eiba-Wilhelm
X - Süd
Frau Froschmeier
XI - Friedrichshofen/Hollerstauden Herr Buchhold
XII - Münchener Straße Herr Koller

Informationen zu den Bezirksausschüssen

Ausbildung, Beratung & Begleitung im Beruf

Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung bestimmen, dass Menschen mit Behinderung genauso wie Menschen ohne Behinderung grundsätzlich eine Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten sollen. Wenn es behinderungsbedingte Einschränkungen gibt, sollen diese durch spezielle Regelungen für die Durchführung der Ausbildung ausgeglichen werden. Dazu gehören z. B. eine Adaption der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung, eine Verlängerung der Schreibzeit in Prüfungen oder auch der Einsatz von Hilfsmitteln.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist der erste Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen, die eine Arbeitsstelle suchen.

Reha-Beratung

Die Reha-Beratung ist auf Menschen mit Behinderungen aller Art spezialisiert. Sie muss feststellen, welche Tätigkeiten ein Betroffener trotz seiner Behinderung ausüben kann und bemüht sich ein passendes Arbeitsangebot zu finden.

Gleichstellung

Wenn der Festgestellte Grad der Behinderung größer als 30 und kleiner als 50 ist, kann man sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Das bedeutet, dass man

  • besonderen Kündigungsschutz
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste
  • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)

in Anspruch nehmen kann. Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen. Durch Gleichstellung kann man sich den Arbeitsplatz sichern. Falls dieser beispielsweise durch häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung geringere Belastbarkeit eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität gefährdet ist.

Der Gleichstellungantrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Hilfen im Berufsalltag

Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes

Die Kosten für Arbeitshilfen, die für die Ausübung des Berufes notwendig sind, können unter Umständen von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Beispielsweise

  • spezielle Maschinen
  • Werkzeuge
  • Sitzhilfen
  • Software für den PC

Der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit berät beispielsweise über die Gestaltung eines Arbeitsplatzes und die Hilfsmittelversorgung.

Kraftfahrzeughilfe

Wer keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann und dauerhaft auf ein Auto angewiesen ist, um zu der Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu kommen kann einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben. Diese gibt es als Zuschuss oder Darlehen für:

  • den Kauf eines Fahrzeugs
  • die behindertengerechte Ausstattung
  • den Erwerb des Führerschein

Unterstützung am Arbeitsplatz

Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einer Ausbildung, Weiterbildung oder direkt am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel eine Fachkraft sein, die Gebärdensprache übersetzt. Die Agentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür.


Kontakt

Agentur für Arbeit

Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 0800 45555-00 (Arbeitnehmer)
E-Mail: ingolstadt.ansprechstelle-rehabilitation@arbeitsagentur.de

Persönliche Beratungstermine kann man telefonisch oder online vereinbaren.

Jobcenter Ingolstadt

Hilfen im Berufsalltag und bei der Suche nach Arbeit mit einer Schwerbehinderung.

Kontakt

Tel.: 0841 305-45264
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Raum: 218

Berufsbildungswerke

In Berufsbildungswerken können spezielle Berufe für beeinträchtigte Menschen erlernt werden. Weiter bieten die Berufsbildungswerke Förderlehrgänge, Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung und zum Teil auch blindentechnische und vergleichbare Grundausbildungen an. Des Weiteren tragen sie zur persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration bei.

Berufsbildungswerke in Bayern (www.stmas.bayern.de)

Berufsförderwerke

Berufsförderungswerke helfen beim Wiedereinstieg nach Unfall oder Krankheit ins Arbeitsleben. Beispielsweise durch:

  • Hilfestellung durch eine ambulante Wiedereingliederung
  • Care-Manger vor allem bei Schlaganfallpatienten (weitere Hinweise >> hier)

Kostenträger für eine Rehamaßnahme im Berufsförderwerk

Als Kostenträger kommen folgende Leistungsträger in Frage:

  • Rentenversicherung (in der Regel nach 15 Jahren Beitragszahlung)
  • Bundesagentur für Arbeit (für ALG I-Empfänger)
  • SGB II-Dienststellen, z. B. Jobcenter (für Bürgergeld-Empfänger)
  • Berufsgenossenschaft (meist bei Berufskrankheit / Arbeits- oder Wegeunfall)

Integrationsfachdienst - Außenstelle Ingolstadt

Der Integrationsfachdienst ist der Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Das Angebot richtet sich an:

  • Schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung
  • Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter, Betriebsräte, betriebliche Integrationsteams, Vorgesetzte und Kollegen
  • Arbeitssuchende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Förderschüler (G-Schule) mit Potenzial für den ersten Arbeitsmarkt
  • Schüler mit Handicap
  • Werkstattbeschäftigte

Voraussetzungen

Der Integrationsfachdienst arbeitet in der Arbeitsvermittlung unter anderem mit den Rentenversicherungsträgern, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern zusammen. Um das Angebot des Integrationsfachdienstes nutzen zu können, ist ein entsprechender Auftrag des Leistungsträgers (z. B. Agentur für Arbeit) notwendig.

Link zur Broschüre ABC - Behinderung und Beruf

Kontakt

ifd München-Freising
- Außenstelle Ingolstadt -
Haunwöhrer Straße 11
85051 Ingolstadt

Telefon: 0841 142670-0
Fax: 0841 142670-10
E-Mail: info@ifd-muenchen-freising.de

Barrierefreiheit - Bauen & Wohnen

Beratung zum Thema Barrierefreiheit

Wohnberatungsstelle

Menschen möchten auch im Alter oder trotz Behinderung unabhängig und in Ihrer angestammten Umgebung wohnen bleiben.
Die Wohnberatungsstelle informiert über die technischen Voraussetzungen bei Wohnraumanpassungen und informiert über mögliche Förderungen und deren Voraussetzungen.

>> Hier geht's zu den Seiten der Wohnberatungsstelle

Kontakt

Tel.: 0841 305-2113
Fax: 0841 305-2158
Nachricht schreiben oder
Sicheres Kontaktformular
Raum: 033
Website besuchen

Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer

Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer unterstützt die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Bayernweit können kostenfreie Beratungen angeboten werden, und zwar für alle, die Unterstützung bei Fragestellungen rund um die Barrierefreiheit benötigen.

Die freiberuflichen Experten geben grundlegend, neutral und unabhängig Auskunft, halten Vorträge und bieten Schulungen. Vor Ort arbeiten sie eng mit Selbsthilfeverbänden, kommunalen Behindertenbeauftragten, Wohnberatungsstellen und weiteren Partnern zusammen.

Kein Ergebnis gefunden.

Kontakt

Tel.: 089 139880-80 (jeden 1. Freitag im Monat in Ingolstadt)
Fax: 089 139880-33
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
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Fördermöglichkeiten

Pflegekasse

Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Zuschüsse müssen vor Baubeginn bewilligt worden sein. Ändert sich die Pflegesituation, was eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich macht, kann nochmals ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden.

Amt für Soziales / Kriegsopferfürsorge

Unter Umständen kann auch das Sozialamt oder die Kriegsopferfürsorge einen Zuschuss zur Barrierefreiheit gewähren.

Barrierefrei Bauen & Wohnen

Barrierefreies Bauen

Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 2: Barrierefreie Wohnungen

Barrierefreie Wohnungen

Oberste Baubehörde

Flyer: Barrierefreies Wohnen - Mehr Wohnwert im Alltag
Barrierefreiheit heißt, Wohnungen so zu gestalten, dass sie in verschiedenen Lebenssituationen und bis ins hohe Alter gut nutzbar sind. Ziel der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist es deshalb, dass die Barrierefreiheit im Wohnungsbau als Qualität wahrgenommen und beim Bauen selbstverständlich wird.
Dieses Faltblatt möchte auf die barrierefreie Gestaltung der wichtigsten Bereiche eines Wohnhauses aufmerksam machen, es ist aber kein Ersatz für die Bestimmungen der DIN18040 Teil 2. Die Illustrationen vermitteln auf Grundlage der Norm bauliche Lösungsvorschläge.

Unter www.bestellen.bayern.de kann die Broschüre auf dem Portal der Bayerischen Staatsregierung heruntergeladen bzw. bestellt werden.

Wohnen

Wohnungsamt Ingolstadt

Frühe Förderung, Schule, Studium & Bildung

Frühe Förderung - Ansprechpartner

Tel.: 0841 305-45815
Fax: 0841 305-45409
E-Mail-Adresse oder
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Raum: 113
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Tel.: 0841 953996-0
Fax: 0841 953996-111
E-Mail-Adresse oder
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Tel.: 08431 647472
Fax: 08431 642124
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Tel.: 0841 4913-165
Mobil: 0176 45959472
Fax: 0841 4913-200
E-Mail-Adresse oder
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Tel.: 0841 12138674 (Mo-Mi, 9-12 Uhr )
E-Mail-Adresse oder
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Tel.: 08431 54-3100
Fax: 08431 54-3109
E-Mail-Adresse oder
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Tel.: 0841 305-45819
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Raum: 112

Schuleinrichtungen in Ingolstadt - Ansprechpartner

Tel.: 0841 93850
Fax: 0841 9385222
E-Mail-Adresse oder
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Tel.: 0841 305-42900
Fax: 0841 305-42999
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
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Tel.: 0841 305-42800
Fax: 0841 305-42899
E-Mail-Adresse oder
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Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt

Tel.: 0841 305-43570
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Bildungsangebote


Tel.: 0841 305-2830
Fax: 0841 305-2839
E-Mail-Adresse oder
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Tel.: 0841 933771
Fax: 0841 933773
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Studieren mit Behinderung

Bei Themen wie Finanzierung, Mobilität, Zulassung, und Wohnen haben oft Studierende oder Studieninteressierte mit Behinderung spezifische Fragen. Hierfür stehen grundsätzlich die Ansprechpartner der Technischen Universität Ingolstadt und der Katholischen Universität Eichstätt – Ingolstadt Ihnen jederzeit zur Verfügung. Für weiteren Klärungsbedarf bieten die KIS – Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg ebenso eine Beratung an.

Website besuchen (Informationen und Ansprechpartner zum Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung)

Überregionale Beratung für (angehende) Studierende

Tel.: 0931 931-84052
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben

Beratung zum Studium mit Behinderung im Rahmen der Psychosozialen Dienste

www.studieren-in-bayern.de
www.rehadat-bildung.de
www.studienwahl.de

Aktionsplan Inklusion

Alle Menschen in unserer Stadt sollen am gemeinsamen Leben teilhaben können, so wie sie es wünschen – unabhängig davon, ob sie gehörlos, blind oder andere körperliche und geistige Einschränkungen haben. Mit diesem Ziel beauftragte der Stadtrat die Verwaltung einen kommunalen Aktionsplan Inklusion zu erstellen. Eine Bestandserhebung soll zeigen, wie die Bürgerinnen und Bürger Ingolstadts in den unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bereits barrierefrei ihr Leben gestalten können, welche  Maßnahmen nötig sind, um die gleichwertige Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und die bestehenden Nachteile zu beseitigen. Nur wenn wir in viele Richtungen denken und den Blick für große und kleine Details öffnen, können wir eine so umfassende Aufgabe bewältigen, wie sie Inklusion darstellt. Es ist wichtig, ein Umdenken in unseren Köpfen zu erreichen, damit wir erkennen, dass die Vielfalt aller Menschen mit und ohne Behinderung unsere Gemeinschaft bereichert und  dann unser Handeln so gestalten, damit eine Ausgrenzung in unserer Stadt nicht stattfindet, damit eine Teilhabe aller selbstverständlich ist.

Evaluation 2022 des Aktionsplans Inklusion 2017

Im Aktionsplan Inklusion 2017 wurden zahlreiche Maßnahmen und Ziele festgehalten, die nach 3 Jahren überprüft und evaluiert werden sollten. Dies konnte wegen der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden. Nun liegt der Evaluationsbericht vor, der im Sommer 2022 vom Stadtrat verabschiedet wurde. Der durch das Institut SIM aus München erstellte Bericht beschreibt viele kleine und größere Erfolge und Verbesserungen, die das Leben und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert haben. Zugleich müssen weitere und in Teilen intensivere Anstrengungen unternommen werden, um eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen.

Inklusionsrat

Um Menschen mit Behinderung aktiv an kommunalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen, wurde in Ingolstadt ein Inklusionsrat eingerichtet. Dieses Fachgremium wird den Stadtrat in allen Fragen von Behinderung, Inklusion und Barrierefreiheit beraten. Er besteht aus Vertretern der Politik, Wohlfahrtsorganisationen, Selbsthilfegruppenvertreter und Betroffenen als Experten in eigner Sache.

Aktivitäten des Inklusionsrats

In der Gründungsversammlung wurde der Arbeitskreis "Inklusive Jobmesse" gegründet.
Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Arbeit führt zu sozialer Teilhabe und Teilhabe an Bildung. Nur so ist eine inklusive Gesellschaft möglich. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist es entscheidend, Menschen mit einer Behinderung noch stärker darin zu unterstützen, einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen zu können. Menschen mit Behinderung für den Arbeitsmarkt zu gewinnen ist ein unterschätztes Thema.

Deshalb wurde die "Inklusive Job- und Ausbildungsmesse der Region 10" ins Leben gerufen.

Termin: Freitag, 15. März 2024, 10 bis 16 Uhr (um 9 Uhr feierliche Eröffnung)

Ort: Congress Centrum Ingolstadt, Gießerei-Platz 1

Schirmpaten: Oberbürgermeister und Landräte der beteiligten Landkreise

Eintritt: frei, keine Standgebühren

Zusatzangebot:

Workshops für Arbeitgebende und Arbeitssuchende (z.B. Erfahrungsberichte von Menschen mit Behinderungen im Rahmenprogramm)