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Aufenthalt

Bitte beachten: Vorsprachen sind nur mit Termin möglich

Aufenthaltsgenehmigung: Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels


Antragstellung

Anträge zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie beim Amt für Ausländerwesen und Migration. Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Minderjährigen bis zum 16. Lebensjahr sind die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01.09.2011 ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers zur Beantragung des Aufenthaltstitels zwingend erforderlich.

Darüber hinaus muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Antragstellers vorgelegt werden und die Erfassung der Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel ist zwingend vorgeschrieben ab dem 6. Lebensjahr.

Benötigte Unterlagen - Formulare

Zur Antragstellung sind regelmäßig mitzubringen:

Gebühren und Gebührenbefreiung

Von der Gebühr befreit sind folgende Personen:

  • Angehörige von EU-Staaten
  • Studenten mit Stipendium einer deutschen Organisation
  • Empfänger von SGB II und SGB XII
  • Bundeswehrangehörige

Von der Gebühr bis zu 50 Prozent ermäßigt sind folgende Personen:

  • Minderjährige

Wohnort- und Adressänderung

Wohnortänderung

Adressänderungen müssen im Bürgeramt der Stadt Ingolstadt erfolgen.

Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel

Bitte buchen Sie sich  hier einen Termin zur Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel.

(Zu buchen ab Montag, 14.10.2024)

Wartezeit

Ihr Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels wird nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen unverzüglich bearbeitet und an die Bundesdruckerei in Berlin weitergeleitet. Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin zentral hergestellt und über die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier bis sechs Wochen ausgehändigt.

In der Zwischenzeit erhalten Sie von der Bundesdruckerei in Berlin ein Schreiben mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (PIN- und PUK-Brief).

Abholung

Die Aushändigung des Aufenthaltstitels erfolgt nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel selbst abzuholen, füllen Sie bitte die nebenstehende Vollmacht aus und geben diese samt der Terminreservierung Ihrer Vertrauensperson mit.


>> Hier können Sie Online einen Termin vereinbaren
Sie können auch eine Nachricht an das für Sie zuständige Sachbearbeiter Team senden. Sie erleichtern uns die Zuordnung, wenn Sie uns neben Ihrem Anliegen auch Ihr Geburtsdatum mitteilen.
A - Ca
Kontaktformular Team 1 0841 305-2921
0841 305-2995
Cb - Ho
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0841 305-1544
0841 305-2920
Hp - Me
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Mf - Sal
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0841 305-2928
Sam - Z
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0841 305-1541
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Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung, welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen. Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen, senden wir Ihnen einen Terminvorschlag zu.
Im Regelfall ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens eine einmalige Vorsprache zum vereinbarten Termin erforderlich.