Seiteninhalt

Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten

Die kreisfreie Stadt Ingolstadt hat die kommunale Aufgabe, Asylbewerber dezentral im Stadtgebiet unterzubringen, mit Geld- und Sachleistungen zu versorgen sowie die Betreuung sicher zu stellen. Die Kosten der Sach- und Geld-Leistungen für die Asylbewerber trägt der Freistaat Bayern. Auf Beschluss des Stadtrates ist deshalb seit Juni 2014 das Sachgebiet Asylbewerberangelegenheiten im Amt für Soziales eingerichtet. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration und die Regierung von Oberbayern.

Das Asylverfahren in Bayern

Zuständig für die Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Das Bayerische Staatsministerium des Innern legt die Aufnahmequoten für die Regierungsbezirke und diese die Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte fest. Aufsichtsbehörde für die Aufnahme, die landesweite Verteilung nach diesen Quoten sowie die Unterbringung und soziale Versorgung der Asylbewerber ist das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.