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Ankündigungsfristen

Für die Pflegezeit beträgt die Ankündigungsfrist 10 Arbeitstage. Sie gilt auch für die Betreuung Minderjähriger und Begleitung in letzter Lebensphase.

Für die Familienpflegezeit muss eine Frist von 8 Wochen vor Beginn eingehalten werdn. Sie gilt auch für die Betreuung Minderjähriger.

Kombination: Bei einem Übergang von Familienpflegezeit in Pflegezeit: 8 Wochen vor Beginn der Pflegezeit. Übergang von Pflegezeit in Familienpflegezeit: 3 Monate vor Beginn der Familienpflegezeit.