Seiteninhalt

Schulsprengel / Gastschulverhältnisse

Schulsprengel bei Grund- und Mittelschulen

Das Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt ist in Schulsprengel gegliedert. Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Schülerin/des Schülers bestimmt die zu besuchende Grund- bzw. Mittelschule.

Schulsprengel im Überblick:

Der Mittelschulsprengel der Gebrüder-Asam-Mittelschule deckt das gesamte Stadtgebiet südlich der Donau ab. Die Grafiken besitzen keinen Rechtscharakter und dienen nur der Übersicht.

Rechtsgrundlage:

Art. 42 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Befreiung von der Sprengelpflicht - Gastschulverhältnisse

Die Befreiung von der Sprengelpflicht ist nur ausnahmsweise bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe möglich.

Keine Gründe zum Wechsel sind beispielsweise:

  • Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt.
  • Freunde und Spielkameraden des Kindes besuchen die Gastschule.
  • Ein kürzerer Schulweg zur Gastschule.

Die Befreiung ist nur auf Antrag möglich.
Die Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat der Schulen oder >> hier.

Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:

  • Die Stellungnahmen der zuständigen Sprengelschule und der Gastschule sind erforderlich.
  • Bei landkreisübergreifenden Anträgen ist zudem die Stellungnahme der Gemeinde, in dessen Gebiet die Gastschule liegt, erforderlich.
  • Bei Gastschulverhältnissen besteht kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung.

Rechtsgrundlage

Art. 43 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

 

Schulsprengel bei Berufsschulen

Die zu besuchende Berufsschule ist vom Ort des jeweiligen Ausbildungsbetriebes abhängig. Hier erhalten Sie Informationen zum jeweiligen Fachsprengel im Gebiet des Regierungsbezirkes Oberbayern:
www.regierung.oberbayern.bayern.de  

Gastschulanträge können bei den jeweiligen Berufsschulen gestellt werden.