Seiteninhalt

Familie & Beruf

Familie und Beruf in Einklang zu bringen, kann für viele Eltern eine große Herausforderung sein.

Wissenswertes und Angebote dazu finden Sie hier:

Familienfreundliche Arbeitswelt

Deutschland braucht eine familienfreundliche Arbeitswelt. Familienfreundlichkeit heißt zugleich Kinderfreundlichkeit, denn Kinder sichern die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Familienpolitik fördert einen Mentalitätswandel in Wirtschaft und Gesellschaft mit dem Ziel, Familie und Beruf harmonisch miteinander in Einklang zu bringen - zum Nutzen aller Beteiligten.

Mit dem Elterngeld wurde dazu die Basis gelegt. Es schafft für Eltern und Arbeitgeber eine überschaubare Auszeit, bei der die Bindung zum Beruf erhalten bleibt. Und es motiviert auch Väter, die Elternzeit besser als bisher in Anspruch zu nehmen und sich der Erziehung der Kinder zu widmen.

Die "Allianz für Familie" begleitet diesen Mentalitätswandel und will dazu beitragen, Familienfreundlichkeit als Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu etablieren. Das Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" soll mehr Unternehmer und Personalverantwortliche überzeugen, familienfreundliche Personalpolitik als strategisches Managementinstrument in der Unternehmensführung zu nutzen. Schwerpunkte bilden neben einer familienbewussten Personalpolitik (Arbeitszeit, Arbeitsorganisation) der Ausbau vielfältiger Formen betrieblich unterstützter Kinderbetreuung und der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit.

Betriebliche Familienfreundlichkeit und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat viele Facetten. Zu ihnen zählen Betriebskindergärten, Kooperationsmodelle mit bestehenden Einrichtungen oder finanzielle Unterstützungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Kinder betreuen lassen. Auch Maßnahmen wie Eltern-Kind-Zimmer, die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten oder die Arbeitszeiten nach der Elternzeit gezielt umzustellen, sind weitere Faktoren, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen.

Familienfreundliche Arbeitgeber sind attraktive Arbeitgeber. So sind zahlreiche dieser Ideen in den über 2.000 Unternehmen bereits umgesetzt, die sich im Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" engagieren.

Das audit "berufundfamilie" der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung ist ein Managementinstrument zur Förderung und Umsetzung einer familienbewussten Personalpolitik in einzelnen Unternehmen, Institutionen und Hochschulen.

Weitere Infos:

Broschüre: Ferienbetreuung für Schulkinder

Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie in der Broschüre:

Nachschulische Betreuung

Die nachschulische Betreuung umfasst die Mittagsbetreuung an Grundschulen, die gebundene Ganztagsschule und die offene Ganztagsschule.

An fast allen Grundschulen in Ingolstadt sind je nach Bedarf Mittagsbetreuungsgruppen eingerichtet. Diese Betreuung unterstützt die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule und ist ein sozial- und freizeitpädagogisches Angebot an Schulen.

Mittags/-Randbetreuung an Ingolstädter Grundschulen

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen sowie den Eltern in der Erziehungsarbeit zur Seite zu stehen, wird die Mittagsbetreuung an Ingolstädter Grundschulen bedarfsorientiert an jeder Grundschule eingerichtet.

Mögliche Betreuungszeiten sind hier die sogenannte „kurze“ Mittagsbetreuung bis 13 bzw. 14 Uhr mit spielerischen, freizeitpädagogisch orientierten Elementen sowie die „verlängerte“ Mittagsbetreuung bis mindestens 15:30 oder 16:30 Uhr (je nach Bedarf) mit Mittagessen sowie Hausaufgabenbetreuung.
Ergänzend zur Mittagsbetreuung gibt es an Grundschulen mit gebundenen Ganztagsklassen eine Randbetreuung im Anschluss an den Unterricht.


Die Anmeldefrist für die Mittagsbetreuung zum Schuljahr 2022/2023 und zum Schuljahr 2023/2024 ist bereits abgelaufen.

Sollten Sie nach der Anmeldefrist (13.05.2022 bzw. 26.05.2023) neu zugezogen sein oder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, können Sie sich wegen unterjähriger Betreuungsmöglichkeiten auch nach Ablauf der Anmeldefrist an das Schulverwaltungsamt wenden. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Formulare.


Änderung / Kündigung / Abholberechtigung

Kündigungsformular für Mittagsbetreuung/Randbetreuung

Die Kündigung muss dem Schulverwaltungsamt bis zum 20. des Vormonats zugegangen sein.

⮕ Kündigungsformular [DOCX]

Änderungsformular für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung

Bis 22.09.2023 können Sie die Betreuungstage bzw. -zeiten rückwirkend ab dem Monat September an den Stundenplan anpassen. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Betreuungstage bzw. -zeiten zum 01.03.2024 (bei schriftlicher Meldung bis 16.02.2024) zu ändern. Jeder Antrag auf Änderung der Betreuungszeiten muss dem Schulverwaltungsamt bis zum 20. des Vormonats zugegangen sein.

Änderungsformular Mittagsbetreuung [DOCX]

Änderungsformular Randbetreuung [DOCX]

Formular zur Abholberechtigung für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung

Abholberechtigung [DOCX]

Änderungsformular Sepa-Mandat für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung

SEPA-Mandat [DOCX]

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Schulverwaltungsamt
Sachgebiet Ganztagsbetreuung
Beckerstraße 7, 85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-2734 /-2736 /-2738
Mail: nachschulischebetreuung@ingolstadt.de

Ihr Schulverwaltungsamt


Ferienbetreuung in den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien

Das Schulverwaltungsamt der Stadt Ingolstadt bietet in den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien eine Ferienbetreuung an.


Das Anmeldeformular für 2023 finden Sie hier ab 09.01.2023:

Ganztagsbetreuung an Ingolstädter Schulen (Gebundene bzw. Offene Ganztagsschulen)

Gebundene Ganztagsschulen sind flächendeckend an Grund- und Mittelschulen in Ingolstadt eingerichtet. Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist verpflichtender Bestandteil dieses ganztägigen Unterrichtsangebotes.

Offene Ganztagsschulen werden bedarfsorientiert von den jeweiligen Schulen angeboten. Für Informationen über offene Ganztagsschulen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre jeweilige Schule: Schulen in Ingolstadt


Weitere Informationen zu Ganztagsbetreuungsangeboten in Grund- und Mittelschulen finden Sie auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes Ingolstadt.

Kontakt

Tel.: 0841 305-2734 /-2733 /-2731 /-2735
Fax: 0841 305-2739
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Raum: 001, Sachgebietsleitung

Horte für Kinder von 6 - 12 Jahre

Kontakt


Horte im Stadtgebiet

Tel.: 0841 93307-65
Fax: 0841 93307-35
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Tel.: 0841 305-41980
Fax: 0841 305-41989
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Tel.: 0151 54026794
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben (Verwaltung)
Website besuchen
Tel.: 0841 305-46150 (Soz.Päd. Hort)
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Tel.: 0841 305-46153 (Schulkindergarten)
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Fax: 0841 305-46159
Website besuchen
Tel.: 0841 305-41880
Fax: 0841 305-41889
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Tel.: 0841 305-43680
Fax: 0841 305-43689
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Tel.: 0841 305-41980
Fax: 0841 305-41989
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen

Hier finden Sie die Horte im Geoportal

Hilfe und Pflege im Alter

Im Falle der Pflege- und Hilfebedürftigkeit von älteren Menschen gibt es ein breites Spektrum an Angeboten und Möglichkeiten der finanziellen und dienstleistungsseitigen Unterstützung. Umfassende Informationen dazu bietet das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA).

Ansprechpartner vor Ort:

Wiedereinstieg in den Beruf

Hilfen für Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer

Wer Kinder betreut oder erzogen hat, soll dafür später keine Nachteile im Berufsleben erleiden. Dies gilt für Frauen und Männer, die ihre Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder aber zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben.

Als Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer gelten Männer und Frauen, die nach angemessener Zeit in einen Beruf zurückkehren wollen. Sie sollen die zu ihrer Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten. Hierzu gehören insbesondere Beratung und Vermittlung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten. Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld auch bei Weiterbildung zahlen. Fallen Kinderbetreuungskosten an, können sie je Kind bis zu einer Höhe von 130 Euro monatlich übernommen werden.

Antragsweg und weitere Informationen

Agentur für Arbeit


Weitere Beratungsstellen vor Ort: