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ePass (Reisepass)

Antrag

Der ePass-Antrag wird vom Bürgeramt ausgefüllt.
Das persönliche Erscheinen des Passbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr zwingend notwendig. Bei minderjährigen Passbewerbern ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Zur Beantragung des Reisepasses ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Unterlagen

Zur Antragstellung sind regelmäßig mitzubringen:

  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • der bisherige Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • 1 biometrietaugliches Lichtbild neuesten Datums in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand)
    Informationen zur Beschaffenheit von Lichtbildern siehe www.bundesdruckerei.de

Gebühren

Der ePass kostet ab dem 24. Lebensjahr 70 Euro (10 Jahre Gültigkeit), 37,50 Euro kostet er für die Jüngeren (6 Jahre Gültigkeit). Für die Ausstellung eines ePasses im Expressverfahren fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 32 Euro an.

Wohnortänderung

Änderungen des Wohnortes während der Gültigkeitsdauer werden vom Bürgeramt im ePass eingetragen.

Namensänderung

Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des ePasses. Der ePass ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.

Wartezeit

Der ePass wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier bis fünf Wochen.

Notfälle

In Notfällen kann ein Express-ePass beantragt werden.

Abholung

Der ePass ist persönlich abzuholen.
In Ausnahmefällen wird der ePass gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers auch an Dritte ausgehändigt. Die Vollmacht ist auch bei Ehegatten und Familienangehörigen erforderlich.
Eine Bevollmächtigung bei vorläufigen Reisepässen ist nicht möglich.

Der alte Reisepass muss bei der Abholung mitgebracht werden.

Zum Formulardownload

Zur Beantragung des Reisepasses ist eine Terminvereinbarung erforderlich