Seiteninhalt

Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Mietanfrage für Veranstalter - Kulturzentrum 9
    In der neun sind nicht nur kulturelle Veranstaltungen, wie Tanz, Kabarett, Musik und Lesungen vorgesehen. Neben dem obersten Ziel des Kulturzentrums neun, Raum für Kulturbegeisterte und Kulturschaffende zu bieten, steht die große Veranstaltungshalle auch zur Anmietung zur Verfügung. Hier können Sie eine entsprechende Anfrage stellen. Weitere Informationen: www.kulturamt-ingolstadt.de

Kosten

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2024