Unterstützungsangebote in verschiedenen Lebenssituationen
Ich bin alleinerziehend und habe eine Arbeit (mit geringem Einkommen) oder suche eine Arbeit.
Welche finanziellen Hilfen könnten in Frage kommen?
Arbeitslosengeld II
Voraussetzungen:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen / Vermögen finanzieren?
Arbeitslosigkeit ist nicht zwingende Voraussetzung!
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45101 (Arbeitgeber-Team)
Tel.: 0841 305-45112 (Auskunft und Termine)
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Formulare:
Besonderheiten:
Arbeitslosengeld II wird nachrangig nach allen anderen Leistungen gewährt.Auszubildende sind in der Regel ausgeschlossen.
Bei Schwangerschaft werden zusätzliche Leistungen Mehrbedarf, ggf. Erstausstattung für das Baby gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt zum Monatsanfang und wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweis/Pass und den Ausweisen/Pässen der Kinder im Servicebereich. Dort erhalten Sie Termine für eine Information und einen für die Antragsabgabe.
Bildung und Teilhabe
Voraussetzungen:
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe können für Klassenfahrten der Kinder, für den Schulbedarf der Kinder, für Nachhilfe, für eine Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule etc.) eine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen unter:
Bildungspaket - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zu beantragen bei:
Jobcenter Ingolstadt (für Bezieher von Arbeitslosengeld II)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Sozialamt Ingolstadt (für Wohngeld-, Sozialhilfe-, Kinderzuschlagbezieher)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Formulare:
Besonderheiten:
Nach Bewilligung des Antrages wird die Leistung in der Regel direkt an Drittempfänger (z.B. Sportverein, Musikschule, Nachhilfeinstitut, etc.) ausbezahlt.
Ferienbetreuung für Kinder
Voraussetzungen:
Die Kosten für die Ferienbetreuung können nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
Zu beantragen bei:
Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Formulare:
erhalten Sie im Amt für Jugend und Familie
Besonderheiten:
Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Ferienmaßnahme gestellt werden. Die Kosten werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.
Kindergeld
Voraussetzungen:
Kindergeld für minderjährige Kinder, die mit Ihnen im Haushalt leben.
Für Kinder über 18 Jahre gelten Besonderheiten.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Familienkasse Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
0841 9338-360
Familienkasse-ingolstadt@arbeitsagentur.de
Formulare:
Kindergeldantrag (siehe Downloads)
Besonderheiten:
Die Auszahlung erfolgt je nach Endziffer der Kindergeldnummer im Laufe des Monats. Kindergeld wird laufend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Kinderbetreuungskosten
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) hat/haben einen Platz in einer Kindertageseinrichtung und Sie verfügen über kein bzw. ein geringes Einkommen
Zu beantragen bei:
Amt für Kinderbetreuung und vorschulische Bildung
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1715, -1744, -1745
Internet: www.ingolstadt.de/kinderbetreuung
Formulare:
Antragsformulare gibt es in jedem Kindergarten, Hort bzw. jeder Kinderkrippe
Weitere Informationen unter:
Besonderheiten:
Die Kosten werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet. Die Leistung wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Bewilligungszeiträume müssen beachtet werden, regelmäßige Fortzahlungsanträge müssen gestellt werden.
Kinderzuschlag
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) bekommt/bekommen Kindergeld und Sie selbst verfügen über ein Einkommen, das für die Lebenshaltung der Kinder nicht ausreicht.
Mit der Gewährung des Kinderzuschlages soll der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden. Der Kinderzuschlag kann höchsten 185 Euro pro Kind betragen.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur und das Infotool des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
www.infotool-familie.de
Zu beantragen bei:
Familienkasse Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 9338-360
Familienkasse-ingolstadt@arbeitsagentur.de
Formulare:
Unterhaltsvorschuss
Voraussetzungen:
Ihr Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt und lebt bei Ihnen (alleinerziehendem Elternteil), während der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nicht/ nicht regelmäßig/ weniger als den Mindestunterhalt oder die Waisenrente des Kindes liegt unter dem Mindestunterhalt.
Genaue und weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschuss
Zu beantragen bei:
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330, Geschäftszimmer
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701, 305-1733
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/jugendamt
Formulare:
Besonderheiten:
Unterhaltsvorschussleistungen werden maximal für 72 Monate gezahlt.
Wohngeld / Lastenzuschuss
Voraussetzungen:
Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei geringem Einkommen
Zu beantragen bei:
Amt für Soziales – Wohngeld-, Lastenzuschussstelle
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Allgemeine Auskünfte:
A - Gt: 0841 305-50171
Gu - Mr: 0841 305-50172
Ms - Z: 0841 305-50173
E-Mail: wohngeld@ingolstadt.de
Formulare:
Wohngeldantrag
Befreiung und Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben und gilt für alle Personen, die in der Wohnung leben und sowie für alle Rundfunkgeräte (Radio, Fernseher, Computer und Smartphone) in dieser Wohnung.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.
Wichtig:
- Minderjährige sind nicht beitragspflichtig.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen.
Sie haben die Möglichkeit diesen Antrag online zu stellen unter Antrag auf Befreiung.
Antragsformulare können Sie auch im Bürgerservice im Neuen Rathaus abholen bzw. dort stellen.
Folgende Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40) des SGB XII oder nach § 27a oder 27d BVG
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46) des SGB XII
- Empfänger von Bürgergeld einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 SGB II
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 5 SGB III oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen
- taubblinde Menschen
- Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
Folgende Personen können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrag beantragen:
- blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können
Die Stadt Ingolstadt bietet diesen Service kostenlos an. Es fallen keinerlei Gebühren für Beglaubigung, Fotokopien usw. an.
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-1558
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Raum: Erdgeschoss
Website besuchen
Ich bin alleinerziehend und mache eine Ausbildung/oder möchte eine Ausbildung machen.
- Arbeitslosengeld II (Mehrbedarf(e), Sozialgeld für Kind(er))
- Berufsfindung
- Berufsinformationen der Arbeitsagentur
- BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- BAföG (Bundesausbildungsförderung)
- Bildung und Teilhabe
- Kindergeld
- Kinderbetreuungskosten
- Kinderzuschlag
- Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld / Lastenzuschuss
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (GEZ)
Ich bin alleinerziehend und schwanger / in Mutterschutz / in Elternzeit.
Mein Einkommen reicht nicht aus, welche finanziellen Hilfen könnten in Frage kommen?
Arbeitslosengeld II
Voraussetzungen:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen / Vermögen finanzieren?
Arbeitslosigkeit ist nicht zwingende Voraussetzung!
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45101 (Arbeitgeber-Team)
Tel.: 0841 305-45112 (Auskunft und Termine)
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Formulare:
Besonderheiten:
Arbeitslosengeld II wird nachrangig nach allen anderen Leistungen gewährt.Auszubildende sind in der Regel ausgeschlossen.
Bei Schwangerschaft werden zusätzliche Leistungen Mehrbedarf, ggf. Erstausstattung für das Baby gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt zum Monatsanfang und wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweis/Pass und den Ausweisen/Pässen der Kinder im Servicebereich. Dort erhalten Sie Termine für eine Information und einen für die Antragsabgabe.
Bildung und Teilhabe
Voraussetzungen:
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe können für Klassenfahrten der Kinder, für den Schulbedarf der Kinder, für Nachhilfe, für eine Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule etc.) eine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen unter:
Bildungspaket - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zu beantragen bei:
Jobcenter Ingolstadt (für Bezieher von Arbeitslosengeld II)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Sozialamt Ingolstadt (für Wohngeld-, Sozialhilfe-, Kinderzuschlagbezieher)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Formulare:
Besonderheiten:
Nach Bewilligung des Antrages wird die Leistung in der Regel direkt an Drittempfänger (z.B. Sportverein, Musikschule, Nachhilfeinstitut, etc.) ausbezahlt.
Ferienbetreuung für Kinder
Voraussetzungen:
Die Kosten für die Ferienbetreuung können nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
Zu beantragen bei:
Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Formulare:
erhalten Sie im Amt für Jugend und Familie
Besonderheiten:
Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Ferienmaßnahme gestellt werden. Die Kosten werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.
Elterngeld
Voraussetzungen:
erst nach der Geburt des Kindes
Formantrag
Geburtsurkunde, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld, ggf. Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn
Zu beantragen bei:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Verschiedene Regionalstellen je nach Geburtstag des Kindes
Regionalstellen für den Regierungsbezirk Oberbayern
Formulare:
Antrag Elterngeld
Standesamt Ingolstadt
Besonderheiten:
Der Antrag muss für mindestens 2 Lebensmonate und kann für längstens 14 Lebensmonate (für Alleinerziehende) gestellt werden.
Landeserziehungsgeld
Voraussetzungen:
rechtzeitige Antragstellung (frühestens ab dem 9. Lebensmonat)
schließt sich unmittelbar an Elterngeld an
Nachweis über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen U6 bzw. U7
Zu beantragen bei:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Verschiedene Regionalstellen je nach Geburtstag des Kindes
Regionalstellen für den Regierungsbezirk Oberbayern
Formulare:
Antrag Landeserziehungsgeld
Standesamt Ingolstadt
Besonderheiten:
Das Landeserziehungsgeld wird maximal
- für das erste Kind für sechs Monate,
- ab dem zweiten Kind für zwölf Monate
- und längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt und
- ist einkommensabhängig.
Kindergeld
Voraussetzungen:
Kindergeld für minderjährige Kinder, die mit Ihnen im Haushalt leben.
Für Kinder über 18 Jahre gelten Besonderheiten.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Familienkasse Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
0841 9338-360
Familienkasse-ingolstadt@arbeitsagentur.de
Formulare:
Kindergeldantrag (siehe Downloads)
Besonderheiten:
Die Auszahlung erfolgt je nach Endziffer der Kindergeldnummer im Laufe des Monats. Kindergeld wird laufend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Kinderbetreuungskosten
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) hat/haben einen Platz in einer Kindertageseinrichtung und Sie verfügen über kein bzw. ein geringes Einkommen
Zu beantragen bei:
Amt für Kinderbetreuung und vorschulische Bildung
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1715, -1744, -1745
Internet: www.ingolstadt.de/kinderbetreuung
Formulare:
Antragsformulare gibt es in jedem Kindergarten, Hort bzw. jeder Kinderkrippe
Weitere Informationen unter:
Besonderheiten:
Die Kosten werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet. Die Leistung wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Bewilligungszeiträume müssen beachtet werden, regelmäßige Fortzahlungsanträge müssen gestellt werden.
Unterhaltsvorschuss
Voraussetzungen:
Ihr Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt und lebt bei Ihnen (alleinerziehendem Elternteil), während der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nicht/ nicht regelmäßig/ weniger als den Mindestunterhalt oder die Waisenrente des Kindes liegt unter dem Mindestunterhalt.
Genaue und weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschuss
Zu beantragen bei:
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330, Geschäftszimmer
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701, 305-1733
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/jugendamt
Formulare:
Besonderheiten:
Unterhaltsvorschussleistungen werden maximal für 72 Monate gezahlt.
Wohngeld / Lastenzuschuss
Voraussetzungen:
Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei geringem Einkommen
Zu beantragen bei:
Amt für Soziales – Wohngeld-, Lastenzuschussstelle
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Allgemeine Auskünfte:
A - Gt: 0841 305-50171
Gu - Mr: 0841 305-50172
Ms - Z: 0841 305-50173
E-Mail: wohngeld@ingolstadt.de
Formulare:
Wohngeldantrag
Ich bin alleinerziehend mit Behinderung / mit einem behinderten Kind.
Mein Einkommen reicht nicht aus. Welche Hilfen könnten in Frage kommen?
Arbeitslosengeld
Voraussetzungen:
Sind Sie arbeitslos oder werden Sie arbeitslos?
Haben Sie die Anwartschaftszeit erfüllt und sich persönlich arbeitslos gemeldet?
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Agentur für Arbeit Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
01801 555-111
www.arbeitsagentur.de
Formulare:
Anträge erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit Ingolstadt oder >> hier.
Besonderheiten:
Rechtzeitige und persönliche Arbeitslosenmeldung ist wichtig, da frühestens ab diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Die Auszahlung erfolgt tagesgenau am Monatsende.
Arbeitslosengeld II
Voraussetzungen:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen / Vermögen finanzieren?
Arbeitslosigkeit ist nicht zwingende Voraussetzung!
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45101 (Arbeitgeber-Team)
Tel.: 0841 305-45112 (Auskunft und Termine)
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Formulare:
Besonderheiten:
Arbeitslosengeld II wird nachrangig nach allen anderen Leistungen gewährt.Auszubildende sind in der Regel ausgeschlossen.
Bei Schwangerschaft werden zusätzliche Leistungen Mehrbedarf, ggf. Erstausstattung für das Baby gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt zum Monatsanfang und wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweis/Pass und den Ausweisen/Pässen der Kinder im Servicebereich. Dort erhalten Sie Termine für eine Information und einen für die Antragsabgabe.
Bildung und Teilhabe
Voraussetzungen:
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe können für Klassenfahrten der Kinder, für den Schulbedarf der Kinder, für Nachhilfe, für eine Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule etc.) eine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen unter:
Bildungspaket - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zu beantragen bei:
Jobcenter Ingolstadt (für Bezieher von Arbeitslosengeld II)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Sozialamt Ingolstadt (für Wohngeld-, Sozialhilfe-, Kinderzuschlagbezieher)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Formulare:
Besonderheiten:
Nach Bewilligung des Antrages wird die Leistung in der Regel direkt an Drittempfänger (z.B. Sportverein, Musikschule, Nachhilfeinstitut, etc.) ausbezahlt.
Ferienbetreuung für Kinder
Voraussetzungen:
Die Kosten für die Ferienbetreuung können nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
Zu beantragen bei:
Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Formulare:
erhalten Sie im Amt für Jugend und Familie
Besonderheiten:
Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Ferienmaßnahme gestellt werden. Die Kosten werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.
Kindergeld
Voraussetzungen:
Kindergeld für minderjährige Kinder, die mit Ihnen im Haushalt leben.
Für Kinder über 18 Jahre gelten Besonderheiten.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Familienkasse Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
0841 9338-360
Familienkasse-ingolstadt@arbeitsagentur.de
Formulare:
Kindergeldantrag (siehe Downloads)
Besonderheiten:
Die Auszahlung erfolgt je nach Endziffer der Kindergeldnummer im Laufe des Monats. Kindergeld wird laufend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Kinderbetreuungskosten
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) hat/haben einen Platz in einer Kindertageseinrichtung und Sie verfügen über kein bzw. ein geringes Einkommen
Zu beantragen bei:
Amt für Kinderbetreuung und vorschulische Bildung
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1715, -1744, -1745
Internet: www.ingolstadt.de/kinderbetreuung
Formulare:
Antragsformulare gibt es in jedem Kindergarten, Hort bzw. jeder Kinderkrippe
Weitere Informationen unter:
Besonderheiten:
Die Kosten werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet. Die Leistung wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Bewilligungszeiträume müssen beachtet werden, regelmäßige Fortzahlungsanträge müssen gestellt werden.
Kinderzuschlag
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) bekommt/bekommen Kindergeld und Sie selbst verfügen über ein Einkommen, das für die Lebenshaltung der Kinder nicht ausreicht.
Mit der Gewährung des Kinderzuschlages soll der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden. Der Kinderzuschlag kann höchsten 185 Euro pro Kind betragen.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur und das Infotool des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
www.infotool-familie.de
Zu beantragen bei:
Familienkasse Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 9338-360
Familienkasse-ingolstadt@arbeitsagentur.de
Formulare:
Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Leistungen werden allerdings nur so weit gewährt, als der Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann. Vor Eintritt der Sozialhilfe müssen daher alle anderen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche, z. B. auf Renten o. ä., geltend gemacht werden. Sozialhilfe muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) umfasst.
- Leistungen zum Lebensunterhalt für erwerbsunfähige Personen ( § 27 - § 40 SGB XII )
- Hilfe zur Gesundheit ( § 47 - § 52 SGB XII)
- Hilfe zur Pflege ( § 61- § 66 SGB XII) gewährt der Bezirk Oberbayern
- Mobilitätshilfe gewährt der Bezirk Oberbayern
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ( § 53 - § 60 SGB XII) gewährt der Bezirk Oberbayern
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( § 67 - § 69 SGB XII)
- Hilfe in anderen Lebenslagen ( § 70 - § 74 SGB XII)
- Hilfe in Einrichtungen (Alten- und Pflegeheimen) Kurzzeitpflege ( § 75 SGB XII)
- Hilfe zu Bestattungskosten ( § 74 SGB XII): Hier erfahren Sie mehr zum Thema der "Übernahme von Bestattungskosten"
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt. Setzen Sie sich daher bitte mit uns persönlich, telefonisch oder mit E-Mail in Verbindung.
Was muss ich sonst noch wissen?
Erwerbsfähige Personen können keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beanspruchen. Für diesen Personenkreis ist das Jobcenter der Stadt Ingolstadt zuständig.
Kontakt
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin per E-Mail oder telefonisch:
- A – J
Telefon: 0841 305-50121 - Ka – Pl
Telefon: 0841 305-50111 - Po – Z
Telefon: 0841 305-50112 - Für Personen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM):
- A – L
Telefon: 0841 305-50121 - M – Z
Telefon: 0841 305-50113
- A – L
Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39 (ehem. Außenstelle Landratsamt Eichstätt) im 2. Obergeschoss.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, Viertes Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Leistungen sollen den Lebensunterhalt hilfebedürftiger Menschen sicher stellen, die
- die Altersgrenze (Rente / Pension) erreicht haben oder
- ab 18 Jahre alt und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Einzige Anspruchsvoraussetzung ist eine bestehende Notlage. Das bedeutet, sie haben kein ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen. Sie erhalten auch keine andere ausreichende Hilfe, zum Beispiel von Angehörigen oder durch andere Sozialleistungsträger.
Ob und in welcher Höhe Sozialhilfeleistungen gewährt werden hängt ab von
- der Größe der Bedarfsgemeinschaft,
- der Höhe der Kosten der Unterkunft,
- der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung,
- der Höhe des Familieneinkommens und der verwertbaren Vermögenswerte.
Erklärung: Anzahl der Familienmitglieder Ihres Haushaltes.
Beachten Sie:
Wenn der Hilfesuchende bei der Feststellung des Anspruchs seine Mitwirkung verweigert, kann auch die Sozialhilfeleistungen verweigert werden.
Fachwort: Mitwirkung verweigern
Erklärung: Sie helfen nicht mit. Sie legen zum Beispiel keine Unterlagen zum Einkommen, zum Vermögen oder zu Ihrer Gesundheit vor.
Kontakt
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin, per E-Mail oder telefonisch:
- A – Del
Telefon: 0841 305-50119 - Dem – Hed
Telefon: 0841 305-50114 - Hee – Ku
Telefon: 0841 305-50115 - Kv – Mod
Telefon: 0841 305-50122 - Moe – Sak
Telefon: 0841 305-50118 - Sal – Si
Telefon: 0841 305-50116 - Sj – Z
Telefon: 0841 305-50117
Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39 (ehem. Außenstelle Landratsamt Eichstätt) im 2. Obergeschoss.
Unterhaltsvorschuss
Voraussetzungen:
Ihr Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt und lebt bei Ihnen (alleinerziehendem Elternteil), während der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nicht/ nicht regelmäßig/ weniger als den Mindestunterhalt oder die Waisenrente des Kindes liegt unter dem Mindestunterhalt.
Genaue und weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschuss
Zu beantragen bei:
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330, Geschäftszimmer
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701, 305-1733
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/jugendamt
Formulare:
Besonderheiten:
Unterhaltsvorschussleistungen werden maximal für 72 Monate gezahlt.
Wohngeld / Lastenzuschuss
Voraussetzungen:
Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei geringem Einkommen
Zu beantragen bei:
Amt für Soziales – Wohngeld-, Lastenzuschussstelle
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Allgemeine Auskünfte:
A - Gt: 0841 305-50171
Gu - Mr: 0841 305-50172
Ms - Z: 0841 305-50173
E-Mail: wohngeld@ingolstadt.de
Formulare:
Wohngeldantrag
Befreiung und Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben und gilt für alle Personen, die in der Wohnung leben und sowie für alle Rundfunkgeräte (Radio, Fernseher, Computer und Smartphone) in dieser Wohnung.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.
Wichtig:
- Minderjährige sind nicht beitragspflichtig.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen.
Sie haben die Möglichkeit diesen Antrag online zu stellen unter Antrag auf Befreiung.
Antragsformulare können Sie auch im Bürgerservice im Neuen Rathaus abholen bzw. dort stellen.
Folgende Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40) des SGB XII oder nach § 27a oder 27d BVG
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46) des SGB XII
- Empfänger von Bürgergeld einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 SGB II
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 5 SGB III oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen
- taubblinde Menschen
- Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
Folgende Personen können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrag beantragen:
- blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können
Die Stadt Ingolstadt bietet diesen Service kostenlos an. Es fallen keinerlei Gebühren für Beglaubigung, Fotokopien usw. an.
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-1558
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Raum: Erdgeschoss
Website besuchen
Ich bin alleinerziehend und habe einen Rentenanspruch.
Welche ergänzenden Hilfen könnten in Frage kommen?
Arbeitslosengeld
Voraussetzungen:
Sind Sie arbeitslos oder werden Sie arbeitslos?
Haben Sie die Anwartschaftszeit erfüllt und sich persönlich arbeitslos gemeldet?
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Agentur für Arbeit Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
01801 555-111
www.arbeitsagentur.de
Formulare:
Anträge erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit Ingolstadt oder >> hier.
Besonderheiten:
Rechtzeitige und persönliche Arbeitslosenmeldung ist wichtig, da frühestens ab diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Die Auszahlung erfolgt tagesgenau am Monatsende.
Arbeitslosengeld II
Voraussetzungen:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen / Vermögen finanzieren?
Arbeitslosigkeit ist nicht zwingende Voraussetzung!
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45101 (Arbeitgeber-Team)
Tel.: 0841 305-45112 (Auskunft und Termine)
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Formulare:
Besonderheiten:
Arbeitslosengeld II wird nachrangig nach allen anderen Leistungen gewährt.Auszubildende sind in der Regel ausgeschlossen.
Bei Schwangerschaft werden zusätzliche Leistungen Mehrbedarf, ggf. Erstausstattung für das Baby gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt zum Monatsanfang und wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweis/Pass und den Ausweisen/Pässen der Kinder im Servicebereich. Dort erhalten Sie Termine für eine Information und einen für die Antragsabgabe.
Bildung und Teilhabe
Voraussetzungen:
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe können für Klassenfahrten der Kinder, für den Schulbedarf der Kinder, für Nachhilfe, für eine Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule etc.) eine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen unter:
Bildungspaket - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zu beantragen bei:
Jobcenter Ingolstadt (für Bezieher von Arbeitslosengeld II)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Sozialamt Ingolstadt (für Wohngeld-, Sozialhilfe-, Kinderzuschlagbezieher)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Formulare:
Besonderheiten:
Nach Bewilligung des Antrages wird die Leistung in der Regel direkt an Drittempfänger (z.B. Sportverein, Musikschule, Nachhilfeinstitut, etc.) ausbezahlt.
Ferienbetreuung für Kinder
Voraussetzungen:
Die Kosten für die Ferienbetreuung können nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
Zu beantragen bei:
Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Formulare:
erhalten Sie im Amt für Jugend und Familie
Besonderheiten:
Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Ferienmaßnahme gestellt werden. Die Kosten werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.
Kindergeld
Voraussetzungen:
Kindergeld für minderjährige Kinder, die mit Ihnen im Haushalt leben.
Für Kinder über 18 Jahre gelten Besonderheiten.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Familienkasse Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
0841 9338-360
Familienkasse-ingolstadt@arbeitsagentur.de
Formulare:
Kindergeldantrag (siehe Downloads)
Besonderheiten:
Die Auszahlung erfolgt je nach Endziffer der Kindergeldnummer im Laufe des Monats. Kindergeld wird laufend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Kinderbetreuungskosten
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) hat/haben einen Platz in einer Kindertageseinrichtung und Sie verfügen über kein bzw. ein geringes Einkommen
Zu beantragen bei:
Amt für Kinderbetreuung und vorschulische Bildung
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1715, -1744, -1745
Internet: www.ingolstadt.de/kinderbetreuung
Formulare:
Antragsformulare gibt es in jedem Kindergarten, Hort bzw. jeder Kinderkrippe
Weitere Informationen unter:
Besonderheiten:
Die Kosten werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet. Die Leistung wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Bewilligungszeiträume müssen beachtet werden, regelmäßige Fortzahlungsanträge müssen gestellt werden.
Kinderzuschlag
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) bekommt/bekommen Kindergeld und Sie selbst verfügen über ein Einkommen, das für die Lebenshaltung der Kinder nicht ausreicht.
Mit der Gewährung des Kinderzuschlages soll der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden. Der Kinderzuschlag kann höchsten 185 Euro pro Kind betragen.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur und das Infotool des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
www.infotool-familie.de
Zu beantragen bei:
Familienkasse Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 9338-360
Familienkasse-ingolstadt@arbeitsagentur.de
Formulare:
Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Leistungen werden allerdings nur so weit gewährt, als der Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann. Vor Eintritt der Sozialhilfe müssen daher alle anderen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche, z. B. auf Renten o. ä., geltend gemacht werden. Sozialhilfe muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) umfasst.
- Leistungen zum Lebensunterhalt für erwerbsunfähige Personen ( § 27 - § 40 SGB XII )
- Hilfe zur Gesundheit ( § 47 - § 52 SGB XII)
- Hilfe zur Pflege ( § 61- § 66 SGB XII) gewährt der Bezirk Oberbayern
- Mobilitätshilfe gewährt der Bezirk Oberbayern
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ( § 53 - § 60 SGB XII) gewährt der Bezirk Oberbayern
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( § 67 - § 69 SGB XII)
- Hilfe in anderen Lebenslagen ( § 70 - § 74 SGB XII)
- Hilfe in Einrichtungen (Alten- und Pflegeheimen) Kurzzeitpflege ( § 75 SGB XII)
- Hilfe zu Bestattungskosten ( § 74 SGB XII): Hier erfahren Sie mehr zum Thema der "Übernahme von Bestattungskosten"
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt. Setzen Sie sich daher bitte mit uns persönlich, telefonisch oder mit E-Mail in Verbindung.
Was muss ich sonst noch wissen?
Erwerbsfähige Personen können keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beanspruchen. Für diesen Personenkreis ist das Jobcenter der Stadt Ingolstadt zuständig.
Kontakt
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin per E-Mail oder telefonisch:
- A – J
Telefon: 0841 305-50121 - Ka – Pl
Telefon: 0841 305-50111 - Po – Z
Telefon: 0841 305-50112 - Für Personen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM):
- A – L
Telefon: 0841 305-50121 - M – Z
Telefon: 0841 305-50113
- A – L
Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39 (ehem. Außenstelle Landratsamt Eichstätt) im 2. Obergeschoss.
Unterhaltsvorschuss
Voraussetzungen:
Ihr Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt und lebt bei Ihnen (alleinerziehendem Elternteil), während der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nicht/ nicht regelmäßig/ weniger als den Mindestunterhalt oder die Waisenrente des Kindes liegt unter dem Mindestunterhalt.
Genaue und weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschuss
Zu beantragen bei:
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330, Geschäftszimmer
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701, 305-1733
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/jugendamt
Formulare:
Besonderheiten:
Unterhaltsvorschussleistungen werden maximal für 72 Monate gezahlt.
Wohngeld / Lastenzuschuss
Voraussetzungen:
Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei geringem Einkommen
Zu beantragen bei:
Amt für Soziales – Wohngeld-, Lastenzuschussstelle
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Allgemeine Auskünfte:
A - Gt: 0841 305-50171
Gu - Mr: 0841 305-50172
Ms - Z: 0841 305-50173
E-Mail: wohngeld@ingolstadt.de
Formulare:
Wohngeldantrag
Befreiung und Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben und gilt für alle Personen, die in der Wohnung leben und sowie für alle Rundfunkgeräte (Radio, Fernseher, Computer und Smartphone) in dieser Wohnung.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.
Wichtig:
- Minderjährige sind nicht beitragspflichtig.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen.
Sie haben die Möglichkeit diesen Antrag online zu stellen unter Antrag auf Befreiung.
Antragsformulare können Sie auch im Bürgerservice im Neuen Rathaus abholen bzw. dort stellen.
Folgende Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40) des SGB XII oder nach § 27a oder 27d BVG
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46) des SGB XII
- Empfänger von Bürgergeld einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 SGB II
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 5 SGB III oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen
- taubblinde Menschen
- Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
Folgende Personen können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrag beantragen:
- blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können
Die Stadt Ingolstadt bietet diesen Service kostenlos an. Es fallen keinerlei Gebühren für Beglaubigung, Fotokopien usw. an.
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-1558
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Raum: Erdgeschoss
Website besuchen