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Die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ingolstadt

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes Anfang der 90er Jahre entstanden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene Gleichstellungsstellen, um dem Verfassungsauftrag besser nachzukommen.

Vieles hat sich seitdem zum Positiven entwickelt. Trotzdem ist vieles noch nicht so, wie es wünschenswert wäre. Nicht nur Frauen, auch Männer werden aufgrund ihres Geschlechts nicht gleich behandelt. Beispiel: Teilarbeitsplätze für Väter.
Chancengleichheit für Frauen und Männer soll als Selbstverständlichkeit gesehen werden und bestehende Nachteile sollen abgeschafft werden.

Dafür setzen wir uns ein. Die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ingolstadt: Anja Assenbaum und Barbara Deimel

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Rat und Hilfe in Gleichstellungsfragen benötigen. Wir unterstützen Sie gerne!

Unsere Themen

Die Gleichstellungsbeauftragte wird tätig auf der Grundlage des Grundgesetzes und des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes, sowie der Ingolstädter Gleichstellungssatzung von 1997.

Die Gleichstellungsstelle ist Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie berät nicht nur Bürger und Bürgerinnen, sondern auch Beschäftigte der Stadtverwaltung zum Thema Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern. Außerdem geben wir konkrete Informationen zu weiterführenden Hilfsangeboten, wenn ein Anliegen weitere Stellen betrifft. Wir, als Gleichstellungsbeauftragte arbeiten ressourcenorientiert, unparteilich, offen und vertraulich.

Gleichstellung von Frauen und Männern bedeutet...

  • gerechte Verteilung von Hausarbeit, Kindererziehung und Pflegearbeit
  • dieselben Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen und Männer
  • gute Vereinbarung zwischen Beruf und Familie
  • gleiche Repräsentanz von Frauen im öffentlichen Leben (Wirtschaft, Verwaltung, Kirche und Politik) auf allen Entscheidungsebenen
  • keine Aussetzung von häuslicher und sexualisierter Gewalt

Unsere Gesellschaft ist immer noch weitgehend geprägt von einer Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Hiermit hängt die Minderbewertung derjenigen Bereiche zusammen, in denen überwiegend Frauen tätig sind: soziale, pflegerische und erzieherische Tätigkeiten im Beruf und auch in der Familie. Endgeldungleichheit und schlechte finanzielle Absicherung im Alter für Frauen sind Folgen daraus. Dies ist ein Thema, das uns beschäftigt.

Zusammengefasst sehen unsere Aufgabenwie folgt aus:

Innerhalb der Stadtverwaltung...

  • Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unter Berücksichtigung der Gleichstellungsrelevanz
  • Beratung und Unterstützung der Führungskräfte bei der Problemlösung in den Fachabteilungen bei gleichstellungsrelevanten Themen.
  • Krisenmanagement und Vermittlung von externen Hilfen an den Schnittstellen zu Gesundheitsmanagement, betrieblicher Sozialdienst und Personalrat/Betriebsrat
  • Überprüfung stadtinterner Vorlagen und Projekte im Hinblick auf Gleichstellungsfragen in Personal- und Sozialpolitik
  • Mitwirkung in Gremien, Strategiegruppen und Ausschüssen
  • Projektleitung im Audit berufundfamilie
  • Entwicklung des Gleichstellungskonzepts der Stadt Ingolstadt

In der Öffentlichkeit...

  • Vernetzung von Personen und Institutionen, die sich mit gleichstellungsrelevanten Themen befassen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die für mehr Chancengleichheit von Männern und Frauen werben, sich gegen Gewalt an Frauen und Männern richten
  • Aufgreifen von geschlechterrelevanten Themen
  • Unterstützung von Veranstaltungen mit geschlechterspezifischem Ansatz
  • Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt
  • Hinführung von Mädchen zu mathematisch-technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (MINT-Berufen) und von Jungen zu sozialen und pflegerischen Berufen, zum Beispiel im Rahmen vom Girls' und Boys' Day
  • Vermittlung von Adressen und Ansprechpartner/innen von Behörden und Beratungsstellen im Rahmen von Beratungsgesprächen
  • Information zu Entgeltgerechtigkeit (GenderPayGap) und Altersarmut
  • Öffentlichkeitsarbeit bei Veranstaltungen

Ideen, Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Männern nehmen Wir gerne entgegen. Unsere Beratung ist kostenlos und alle Aufgaben, sowie Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.

Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme!

Gesetze und Beschlüsse über Gleichstellung

Die Arbeit der Gleichstellungsstelle ist ein gesetzlicher Auftrag, der in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen, Europäischen Verträgen und Satzungen vorgegeben ist. Die Gleichstellungsbeauftragten sollen, auf kommunaler Ebene zur Umsetzung des in der Verfassung verankerten Grundsatzes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.

Maßgebliche Gesetze:

Europa

Auf Europäischer Ebene verpflichtet der Amsterdamer Vertrag von 1999 in Art. 2 die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einer aktiven Gleichstellungspolitik von Gender Mainstreaming.

Vertrag von Amsterdam 1999

Bundesebene

Im Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verankert und der Staat verpflichtet, die Chancengleichheit umzusetzen. Mit der Ergänzung aus dem Jahr 1994 bildet das Grundgesetz die wichtigste Grundlage für die gesetzlich verankerte Gleichberechtigung.

Artikel 3 Grundgesetz Gleichheit vor dem Gesetz

2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aufgrund von der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, einer Behinderung, des Alter oder sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Landesebene

In der Bayerischen Verfassung (BayVerf) ist die Gleichstellung von Frauen und Männern grundgelegt.

1996 verabschiedete der Freistaat Bayern das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGIG) mit Regelungen für die kommunale Gleichstellungsarbeit. Es verpflichtet die Kommunen zur Erstellung einer Gleichstellungskonzeptes und zur Beschäftigung einer (oder mehreren) Gleichstellungsbeauftragten als Stabstelle beim Oberbürgermeister.
Bayerisches Gleichstellungsgesetz

Kommunale Ebene

In der Gleichstellungssatzung der Stadt Ingolstadt von 2007 wurden die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten geregelt. Sie soll auf kommunaler Ebene die Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger unterstützen, Diskriminierung von Frauen und Männern entgegenwirken und gleichstellungsrelevante Veranstaltungen durchführen.