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Wo kann ich einen Antrag auf Übernahme der Gebühren stellen?

Eltern, die in Ingolstadt wohnen und deren Kind oder deren Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Hort, Kinderkrippe) oder eine Mittagsbetreuung besu­chen, haben An­spruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tages­einrichtung, wenn den Eltern und dem Kind die Auf­bringung der Mittel nicht zuzu­muten ist.

Dies ist immer dann gegeben, wenn Eltern oder Kinder folgende Leistungen erhalten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch (SGB II)
  • Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII)
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Des Weiteren können auch Eltern oder Kinder mit geringem Erwerbseinkommen einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tageseinrichtung haben. Hier wird zur Feststellung der zumutbaren Belastung eine Einkommensprüfung vorgenommen.

Die Anträge auf Übernahme der Gebühren müssen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17 im 3. Stock, eingereicht wer­den.

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