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Gebühren, Satzung, Mietinstrumente

Gebühren

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule hat sozialverträgliche Gebühren und gewährt Geschwister- und Sozialermäßigungen, so dass die Musikschule allen sozialen Schichten und Bevölkerungskreisen offensteht.

Auszug aus der Satzung, Gebührensatzung und Schulordnung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Ermäßigungen für Familien

Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent

Mehrfächerbelegung

Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.

Sozialermäßigung

Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe angerechnet.

Satzung

Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Mietinstrumente

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt für Anfänger Mietinstrumente zur Verfügung (monatliche Mietgebühr: 18 Euro, kleine Größen von Streich- und Blasinstrumenten,Gitarren und Akkordeons: 11 Euro).

Kündigung

Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung des Schülers oder seines Vertretungsberechtigten beendet werden.