Aufenthalt
Aufenthaltsgenehmigung: Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Antragstellung
Anträge zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie beim Amt für Ausländerwesen und Migration. Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Minderjährigen bis zum 16. Lebensjahr sind die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01.09.2011 ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers zur Beantragung des Aufenthaltstitels zwingend erforderlich.
Darüber hinaus muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Antragstellers vorgelegt werden und die Erfassung der Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel ist zwingend vorgeschrieben ab dem 6. Lebensjahr.
Benötigte Unterlagen - Formulare
Zur Antragstellung sind regelmäßig mitzubringen:
- ausgefülltes Antragsformular
- aktuell ausgestellte Arbeitgeberbescheinigung
- bei Verlängerung und Stellenwechsel: Formblatt der Bundesagentur für Arbeit
- die Lohnzettel der letzten drei Monate
- aktueller Renten-, Arbeitslosen- oder SGB II/XII-Bescheid
- gültiger Reisepass
- derzeitiger Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses
- ggf. Schulbescheinigung der im Haushalt lebenden Kinder
- aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühren und Gebührenbefreiung
Von der Gebühr befreit sind folgende Personen:
- Angehörige von EU-Staaten
- Studenten mit Stipendium einer deutschen Organisation
- Empfänger von SGB II und SGB XII
- Bundeswehrangehörige
Von der Gebühr bis zu 50 Prozent ermäßigt sind folgende Personen:
- Minderjährige
Wohnort- und Adressänderung
Wohnortänderung
Adressänderungen müssen im Bürgeramt der Stadt Ingolstadt erfolgen.
Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
Derzeit keine Termine zur Adressänderung
Bitte beachten:
Derzeit können keine Termine für Adressänderungen angeboten werden.
Im Zuge der dynamischen Ausbreitung des Coronavirus müssen auch in den Ausländerbehörden geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kundinnen und Kunden getroffen werden. Ziel ist es, die Anzahl der persönlichen Vorsprachen in den Ausländerbehörden auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren.
Wir ermöglichen gegenwärtig im Rahmen von Terminvorsprachen die Beantragung von befristete Aufenthaltstiteln, Duldungen und Gestattungen sowie die persönliche Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen. Unsere durch die Hygienemaßnahmen eingeschränkten Terminkapazitäten sind mit der Erledigung dieser vorgenannten Aufgaben ausgeschöpft, weshalb wir insbesondere für Adressänderungen keine Terminvergabe anbieten können.
Sobald diese Dienstleistung und Öffnungsmöglichkeiten für weitere Angebote bestehen, werden wir auf der Homepage informieren.
Wir müssen für dieses Vorgehen um Verständnis bitten. Mit der Reduzierung der Kundenvorsprachen werden Kontakte und damit Infektionsrisiken soweit wie möglich verringert. Damit schützen wir nicht nur uns selbst, sondern insbesondere auch Personen, die ein erhebliches Risiko haben, bei einer Infektion mit dem Coronavirus lebensgefährlich zu erkranken.
Wartezeit
Ihr Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels wird nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen unverzüglich bearbeitet und an die Bundesdruckerei in Berlin weitergeleitet. Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin zentral hergestellt und über die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier bis sechs Wochen ausgehändigt.
In der Zwischenzeit erhalten Sie von der Bundesdruckerei in Berlin ein Schreiben mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (PIN- und PUK-Brief).
Abholung
Die Aushändigung des Aufenthaltstitels erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Wir reservieren für Sie deshalb einen Abholtermin. Hierzu erhalten Sie einen Brief bzw. eine E-Mail. Bingen Sie bitte die Terminreservierung zum Vorsprachetermin mit.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel selbst abzuholen, füllen Sie bitte die nebenstehende Vollmacht aus und geben diese samt der Terminreservierung Ihrer Vertrauensperson mit.
Sie können auch eine Nachricht an das für Sie zuständige Sachbearbeiter Team senden. Sie erleichtern uns die Zuordnung, wenn Sie uns neben Ihrem Anliegen auch Ihr Geburtsdatum mitteilen.
A - Cok | Kontaktformular | 0841 305-2921 0841 305-2995 |
Col - Gen | Kontaktformular | 0841 305-2942 0841 305-2920 |
Geo - Oen | Kontaktformular | 0841 305-1544 0841 305-1543 0841 305-1542 |
Oeo - San |
Kontaktformular | 0841 305-2942 0841 305-2920 |
Sao - Z | Kontaktformular | 0841 305-1541 0841 305-1546 |
Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung, welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen. Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen, senden wir Ihnen einen Terminvorschlag zu.
Im Regelfall ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens eine einmalige Vorsprache zum vereinbarten Termin erforderlich.