Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Vergabe & Ausschreibung
Vergabe & Ausschreibung
www.vergabe.bayern.de bzw. www.meinauftrag.rib.de
Wir geben unsere öffentlichen und europaweiten Vergabeverfahren zusätzlich konventionell im jeweiligen Amtsblatt (Amtliche Mitteilungen der Stadt Ingolstadt) sowie über den Donau Kurier und den Staatsanzeiger bekannt und verweisen darin auf eine der oben genannten Internetadressen.
Wir empfehlen daher, „www.vergabe.bayern.de“ regelmäßig nach für Sie interessanten Ausschreibungen zu durchsuchen. Dazu können Suchworte wie z.B. „Ingolstadt“ hilfreich sein.
Über eine Beteiligung an den Wettbewerben würden wir uns freuen.
Weitere Bekanntmachungen
Markterkundung:
Beraterleistungen für einen Verfahrensbegleiter zur Neuausschreibung der Mittagsverpflegung für die städtischen Kitas und Schulen
Die Stadt Ingolstadt sucht ein Fachbüro zur umfassenden inhaltlichen Beratung, Begleitung, Verfahrensdurchführung und anschließender Umsetzung der Mittagsverpflegung in den städtischen Kitas und Schulen.
In den rund 60 städtischen Einrichtungen werden im Jahr über 500.000 Mittagessen an fünf Tagen pro Woche an Krippen-, Kindergarten- und Hort-bzw. Schulkinder ab einem Alter von 8 Wochen bis circa 10 /11 Jahre ausgegeben. Diese Leistung teilt sich bisher in zehn Teil-Lose auf und wird aktuell über Essen in Cook and Freeze - Zubereitung erbracht.
Die Durchführung der Ausschreibung mit dem Ziel der Vergabe der Mittagsverpflegungsleistungen für die städtischen KiTas und Schulen und der damit verbundenen Beratung und Begleitung der Stadt ingolstadt umfasst insbesondere:
- Begleitung des gesamten Ausschreibungsprozesses mit Vorarbeiten und umfassender Information sämtlicher relevanten Gremien. Dazu sind die erarbeiteten Ergebnisse den Gremien zu präsentieren, zu erläutern und darzustellen. Diskussionen, Austausch zu allen relevanten Anfragen sowie die Dokumentation von Anfragen und Ergebnissen sind Teil der Aufgabe.
- Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für ein EU-weites offenes Vergabeverfahren nach VgV (u. a. Erstellen eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses als Grundlage für die Ausschreibung einer geeigneten Mittagsverpflegung, Erfassung aller Einrichtungen, Prüfung der Lose und Bewertung der Losgrößen, Erarbeitung juristisch haltbarer Wertungskriterien und der dazugehörigen Wertungsmatrix)
- Technisches Know-How bzgl. der erforderlichen Geräte, Bewertung des aktuellen Gerätepools, auch im Hinblick auf ggf. erforderlichen Austausch, der Zubereitungs- und Aufbewahrungs-Gerätschaften (Konvektomaten / Kühlgeräte).
- Einhaltung der DGE-Standards sowie des Verpflegungskonzeptes der Stadt Ingolstadt.
- Berücksichtigung des gewünschten Bio-Anteils mit entsprechender Angebotsvielfalt und Auswahlmöglichkeit an Biogerichten
- Einbeziehung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten, zusätzlich Implementierung von der Stadt Ingolstadt vorgegebenen Nachhaltigkeits- sowie Sozialkriterien.
- Durchführung des Ausschreibungsverfahrens (u. a. Bearbeitung von Bieteranfragen, Dokumentation, Prüfung und Wertung der Angebote, Organisation und Durchführung eines Probeessens oder einer anderen Bewertungseinheit, die alle Interessensgruppen vertritt und widerspiegelt, Erstellen eines Vergabevorschlages) mit Begleitung durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Ingolstadt,
- Unterstützung in der Umsetzungphase der Ergebnisse.
Das Interesse ist bis zum 09.09.2022 14:00 zu bekunden per E-Mail an: Zentr.Vergabestelle@ingolstadt.de
Dabei soll eine Kurzbeschreibung zur Vorgehensweise der Durchführung der o. g. Aufgaben vorgelegt werden sowie die fachliche Eignung durch Referenzen kurz dargestellt werden.
Beschreibung
Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").
Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").
Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlagen
- § 31 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- § 30 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
- Vierter Teil - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018 - Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO)
Rechtsbehelf
Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten
Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder
Weiterführende Links
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