Seiteninhalt
Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Berufsgruppen
Für bestimmte Berufsgruppen sind Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen im ruhenden Verkehr möglich.
- Im Ausweis dürfen zwei Fahrzeuge eingetragen werden – die gleichzeitige Nutzung des Ausweises für diese beiden Fahrzeugen ist jedoch nicht möglich
- Die Parkausnahme darf nur in den aufgeführten Bereichen verwendet werden
- Der Ausweis ist gut lesbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen
- Missbräuchliche Verwendung kann den sofortigen Widerruf zur Folge haben
- Geltungsdauer 1 Jahr (Handwerker: wahlweise 1 Jahr oder 2 Jahre)
Voraussetzungen für die einzelnen Berufsgruppen für die Ausnahmegenehmigung und Kosten:
- Handwerker
- Handwerkstätigkeit oder handwerksähnliches Gewerbe muss vorliegen
- Nachweise: Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle (= Handwerkskarte)
- Es muss sich um ein Werkstattfahrzeug handeln
- Nachweis: Vorlage Fahrzeugschein
- Jahresgebühr 150 Euro (bei 2 Jahren Gültigkeit 260 Euro)
- Handwerkstätigkeit oder handwerksähnliches Gewerbe muss vorliegen
- Handelsvertreter
- Handelsvertretertätigkeit oder ähnliches Gewerbe muss vorliegen
- kurze Tätigkeitsbeschreibung
- Nachweise: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Jahresgebühr 150 Euro
- Soziale Dienste
- Tätigkeit im sozialen Dienst oder vergleichbare Tätigkeit muss vorliegen
- kurze Tätigkeitsbeschreibung
- Nachweise: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, Versorgungsvertrag
- Jahresgebühr 60 Euro
Den unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation.