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05.04.2022

OB will Bürger entscheiden lassen

Sondersitzung des Stadtrats zu den Kammerspielen

Die notwendige Zahl der gültigen Unterschriften hat das Bürgerbegehren „Keine Kammerspiele an der Schutterstraße“ erfüllt. Mit 5.914 gültigen Unterschriften wurde das von der Gemeindeordnung vorgeschriebene Quorum (4.992 Stimmen) deutlich erreicht.

Doch die Begründung des Bürgerbegehrens sei in „wesentlichen Aspekten unvollständig und fehlerhaft“, damit sei es „materiell unzulässig“, erklärte Oberbürgermeister Christian Scharpf in einem Pressegespräch. Zu diesem Ergebnis kommt die mit der rechtlichen Prüfung beauftragte Münchner Rechtsanwaltskanzlei Döring Spieß, die auf Bürgerbegehren spezialisiert ist. Demnach weise das Bürgerbegehren „zentrale Mängel bei der Begründung“ auf.

Dennoch will der Oberbürgermeister jetzt die Öffentlichkeit entscheiden lassen: „Das Thema Kammerspiele zieht sich nun schon so lange hin und es wird kein Frieden in der Stadtgesellschaft eintreten, wenn nicht die Bürgerinnen und Bürger endgültig darüber abstimmen können!“, so Dr. Scharpf. Er schlägt daher dem Stadtrat vor, noch vor der Sommerpause ein Ratsbegehren durchzuführen, mit einer eindeutigen Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Stadt mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 100 Ä III ,Kammerspiele‘ an den planungsrechtlichen Grundlagen für Kammerspiele, urbanes Wohnquartier sowie Grünflächen festhält, diese fortführt und abschließend umsetzt?“

Dies entspräche dem Ansinnen des Bürgerbegehrens, auch wenn es in der vorliegenden Form nicht zulässig sei. Hierzu führt Rechtsanwalt Dr. Gerhard Spieß aus, dass beim Bürgerbegehren schon die Fragestellung nach Aufhebung des Bebauungsplans falsch formuliert sei, da es diesen noch gar nicht gäbe. Zudem lägen den fünf Punkten der Begründung zum Teil irreführende oder unvollständige Aussagen zugrunde, besonders hinsichtlich Finanzierung und Folgekosten.

Im Resümee der Sitzungsvorlage für den Stadtrat heißt es dazu: „In einer Gesamtschau der vorgetragenen Gesichtspunkte zur Begründung des Bürgerbegehrens lässt sich nur feststellen, dass dieses in wesentlichen Punkten unvollständig, zum Teil falsch und zumindest irreführend ist“. Maßgeblich sei dabei die fehlende vollständige Darstellung der Planinhalte, der fehlende Hinweis auf die tatsächlich stattgefundene und dokumentierte Prüfung der Auswirkungen des Verkehrs und die Unterstellung, dass die gesamte Grünfläche an der Schutterstraße beseitigt werde. Damit könnten die Bürger anhand der Fragestellung und der Begründung des Begehrens nicht erkennen, dass es beim Entwurf des Bebauungsplanes nicht allein um den Neubau der Kammerspiele gehe, sondern auch darum, damit die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, für ein urbanes Gebiet mit Wohnraum und die Sicherung der öffentlichen Grünfläche.

Zudem werde (zu Unrecht) der Eindruck erweckt, die Finanzierung des Vorhabens sei unsicher. „Auch insoweit werden wesentliche Sachverhaltsinformationen nicht dargestellt, insbesondere die vorliegende konkrete Kostenberechnung mit Absicherung der Kostenrisiken“. Die Begründung des Bürgerbegehrens arbeite an wesentlichen Stellen mit Behauptungen, die in der Wortwahl „ist zu befürchten“ und „vermutlich“ zum Ausdruck kommen. „Tatsächlich sind diese Vermutungen unzutreffend und (…) widerlegt. Eine Begründung eines Bürgerbegehrens, die in wesentlichen Teilen auf Unvollständigkeit und Behauptung basiert, kann keine ausreichende Grundlage für eine objektive Bildung des Bürgerwillens bei der Unterstützung des Bürgerbegehrens sein“. Nicht maßgeblich sei, ob die in wesentlichen Punkten unvollständige Begründung von einer Täuschungsabsicht getragen sei - „dies wird den Initiatoren keinesfalls unterstellt“, heißt es in der Sitzungsvorlage weiter.

Am Donnerstag, 7. April, tritt der Stadtrat um 13 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen, um über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Durchführung eines Ratsbegehrens zu entscheiden. Die Sitzungsvorlagen hierzu sind im Ratsinformationssystem online abrufbar. Auf der städtischen Homepage sind in der Rubrik www.ingolstadt.de/kammerspiele Informationen zum Projekt, zur Planungsgeschichte und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) dargestellt.