Hilfe und Beratung im Bestattungsamt
Todesfeststellung
Der Tod muss von einem Arzt festgestellt werden. Bei Sterbefällen in Kliniken stellen die Klinikärzte, sonst in der Regel die Not- und Hausärzte den Tod fest. Der Arzt, der den Tod feststellt, führt meist auch die vorgeschriebene Leichenschau durch und stellt eine Todesbescheinigung aus. Ein Arzt kann sich auf die Todesfeststellung beschränken (z. B. Notarzt am Unfallort) und eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. Dann muss die Leichenschau von einem weiteren Arzt vorgenommen werden. Dieser stellt dann die endgültige Todesbescheinigung aus. Vor der Leichenschau darf ein Leichnam nicht eingesargt oder in ein Leichenhaus gebracht werden. Wenn der Leichenschauarzt nicht zweifelsfrei einen natürlichen Tod bestätigt, muss die für den Sterbeort zuständige Polizeidienststelle verständigt werden. Die von dieser Behörde zu beteiligende Staatsanwaltschaft entscheidet über weitere Ermittlungen (z. B. Leichenöffnung zur Ermittlung der Todesursache) und gibt anschließend den Leichnam zur Bestattung frei.
Leichenversorgung und Überführung
Nach der Leichenschau und ggf. nach Abschluss polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen muss jeder Leichnam eingesargt und in ein Leichenhaus gebracht werden. Die Bestattungsinstitute führen diese Tätigkeiten im Auftrag der Angehörigen aus. In Ingolstadt muss jeder Leichnam grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes in ein Leichenhaus gebracht werden. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. gilt dies nicht, wenn das Haus über einen speziellen Raum für die Aufbewahrung von Leichen verfügt. Überführungen aus dem Sterbeort in einen anderen Ort sind erst zulässig, wenn der Sterbefall beim Standesamt beurkundet oder zumindest angemeldet ist und bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, wenn der Leichnam außerdem für die Bestattung freigegeben ist.
Anmeldung beim Standesamt
Alle Sterbefälle müssen vom für den Sterbeort zuständigen Standesamt beurkundet werden. Deshalb ist es erforderlich, jeden Sterbefall unverzüglich beim zuständigen Standesamt anzumelden. Bei einem Sterbefall in Ingolstadt ist dies die Sterbebuchabteilung des Standesamtes Ingolstadt. Der Standesbeamte muss sich alle Personenstandsdaten durch Urkunden nachweisen lassen. Bei amtlichen Ermittlungen über den Tod sind die Polizeibehörden, bei Sterbefällen in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen der Träger der Einrichtung, sonst die Angehörigen verpflichtet, die Sterbefälle anzumelden. Die Angehörigen bedienen sich hierfür in der Regel eines von ihnen beauftragten Beerdigungsinstituts. Auch wenn die Anmeldepflicht bei einer Polizeibehörde oder einer Klinik liegt ist in der Regel die Mitwirkung der Angehörigen erforderlich, weil diese Stellen nicht über alle erforderlichen Informationen und Unterlagen verfügen.
Die Bestattung
Bei der Entscheidung, ob eine Erd- oder eine Feuerbestattung durchgeführt werden soll, ist der Wille des Verstorbenen zu berücksichtigen. Da in Ingolstadt kein Krematorium betrieben wird, muss für eine Feuerbestattung der Leichnam von einem Bestattungsinstitut zu einem Krematorium überführt werden. Wir empfehlen, im Fall einer Feuerbestattung die Einzelheiten mit dem beauftragten Institut zu besprechen.
Friedhöfe in Ingolstadt
Jeder Bürger der Stadt Ingolstadt kann ein Grab auf jedem der städtischen Friedhöfe wählen und ein Grabnutzungsrecht daran erwerben, gleich in welchem Viertel oder Ortsteil er seinen Wohnsitz hat. Die Gebühren sind auf allen städtischen Friedhöfen gleich. Für das komplette Friedhofs- und Bestattungswesen auf diesen Friedhöfen ist das Bestattungsamt der Stadt Ingolstadt verantwortlich. Zuständig für sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem gärtnerischen Unterhalt und der Grünpflege ist das Gartenamt der Stadt Ingolstadt. Außerdem entscheidet das Gartenamt über die Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen.
Kirchliche Friedhöfe
Träger dieser Friedhöfe ist die jeweilige Kirchengemeinde.
85049 Ingolstadt
Adressen der Friedhöfe in Ingolstadt
Mühlackerweg
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2639
85055 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2639
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2639
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2639
85055 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2639
85051 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2639
85057 Ingolstadt
85055 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2639
85051 Ingolstadt
85049 Ingolstadt
85049 Ingolstadt
Grabstätte & Grabart
Grabstätte
Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, sollte abgeklärt werden, ob dieses belegbar ist. Ist kein Grab vorhanden, kann man bei einer Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte beantragen. Üblich ist es, ein Grab vor Ort auszusuchen. Auf den Friedhöfen der Stadt Ingolstadt ist es auch möglich, das Nutzungsrecht an einem Grab vor dem Eintritt eines Sterbefalls zu erwerben.
Grabarten
Auf den städtischen Friedhöfen werden folgende Grabarten angeboten:
- Einfach-, Doppel, Dreifach- und Mehrfachgräber
- Nischengräber (an drei Seiten von einer Hecke umschlossen)
- Waldgräber in großzügigeren „Waldabteilungen“
- Kindergräber
- Grabstätte für Föten und Fehlgeburten
- Urnengräber
- Nischen in Urnenwandanlagen
- Grabstätten im anonymen Urnengrabfeld
- Grabstätten in den Urnengemeinschaftsanlagen
- Urnenbaumgrabstätten
Beerdigung
Nach der Bayerischen Bestattungsverordnung muss jede Leiche spätesten 96 Stunden (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) nach der Feststellung des Todes beerdigt oder auf den Weg (ins Krematorium) gebracht sein.
Beim Friedhofsträger oder der Verwaltung des Friedhofs muss der Sterbefall deshalb möglichst frühzeitig angemeldet werden. Nur in Abstimmung mit dem Friedhof ist es möglich, den Beerdigungstermin festzusetzen, der z. B. bei der Organisation der Trauerfeier bereits feststehen muss. Es gilt ggf. Zeitungsanzeigen aufzugeben, Sterbebilder drucken zu lassen, die Trauerrede mit dem Priester abzustimmen, Verwandte und Freunde zu verständigen.
Besonderheiten nach Religionszugehörigkeit
Bezüglich der unterschiedlichen Beerdigungsriten können von Seiten der Verwaltung keine näheren Angaben gemacht werden. Auf den Friedhöfen der Stadt Ingolstadt finden überwiegend christliche Beerdigungen bzw. Beisetzungen statt. Auf die jeweiligen Anliegen persönlicher bzw. religiöser Natur und auf besondere Wünsche wird jedoch in jedem Fall so weit möglich und rechtlich zulässig Rücksicht genommen.
Auf dem Südfriedhof befindet sich eine besondere Abteilung für muslimische Beerdigungen. Selbstverständlich findet eine Beerdigung in dieser Abteilung für einen Angehörigen muslimischen Glaubens dort ausdrücklich auf Wunsch statt; ebenso kann frei – wie bei jedem anderen Bürger der Stadt Ingolstadt auch – jedes beliebige andere Grab auf jedem anderen städtischen Friedhof gewählt werden.
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass als Ausfluss aus dem Bestattungsgesetz und der Bestattungsverordnung ein sogenannter Sargzwang besteht. Muslime werden in ihren Heimatländern traditionell ohne Sarg und nur in Leichentücher gehüllt beigesetzt. Dies ist jedoch bei uns nicht möglich.
Verabschiedungsräume
Im Nord- und im Südfriedhof befinden sich sogenannte Verabschiedungsräume, in denen es Angehörigen und Trauergästen möglich ist, in aller Ruhe (auf Wunsch und nach den Möglichkeiten des jeweiligen Einzelfalls auch am offenen Sarg) vom Verstorbenen Abschied zu nehmen soweit keine Gründe nach § 8 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Stadt Ingolstadt entgegenstehen.
Bestattungsinstitute und ihre Angebote
Unmittelbar nach dem Tod eines nahen Angehörigen möchte sich kaum jemand mit der vollständigen Organisation einer Beerdigung belasten. Deshalb ist es üblich, dass die Angehörigen nach der Feststellung des Todes ein Beerdigungsinstitut nicht nur mit der Versorgung des Leichnams, sondern auch mit der Anmeldung beim Standesamt und der Organisation der Beerdigung beauftragen. Wenn dann die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen bereit liegen und die Grabangelegenheiten zu Lebzeiten geregelt sind, werden die Angehörigen durch die Organisation der Beerdigung nicht übermäßig belastet. Die Firmen sind auch an Wochenenden zu erreichen.
Angegeben sind die Anschriften und Telefonnummern der Hauptbüros der Firmen in Ingolstadt in alphabetischer Reihenfolge. Fragen Sie bei Bedarf nach Zweigstellen in Ihrer Nähe.
Bestattungsinstitut Denk TrauerHilfe GmbH |
Bestattungen Holzward |
Josef Huber Bestattungen GmbH & Co. KG |
Schanzer Bestattungsdienst |
Mayinger Bestattungen GmbH |
Bestattungen Joachim Männer GmbH & Co. KG |
Bestattungsinstitut Wolfgang Männer e.K. |
Bestattungen Dura Am Nordbahnhof 1 85049 Ingolstadt Telefon: 0841 99356444 E-Mail: info@bestattungen-dura.de www.bestattungen-dura.de |
Weitere Bestattungsinstitute finden Sie über die Suche im Netz oder im Telefonbuch.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.