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Wohngeld

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Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung

In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.

Beschreibung

Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.

Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.

Beispiele:

  • Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
  • Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
  • Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
  • Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Familienplanungsfonds - Antrag auf Leistungen aus dem Familienplanungsfonds

    Das Recht auf Familienplanung ist ein Grundrecht, das nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Frauen und Männer abhängig sein darf. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Ingolstadt dazu entschlossen als freiwillige Leistung der Stadt einen Familienplanungsfonds aufzulegen. Hier können Sie die Leistungen online beantragen.

  • Sportverein - Investitionskostenzuschuss für Ingolstädter Sportvereine online beantragen
    Für die Beantragung von Investitionszuschüssen für vereinseigene Anlagen steht das Formular zum Download bereit. Über die Förderfähigkeit entscheidet die Stadt im Rahmen des allgemein gültigen Bewilligungsverfahrens. Mit dem Bau kann erst begonnen werden, wenn die oben genannten Antragsunterlagen vollständig der Stadt vorliegen und das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mitgeteilt worden ist. Ein Rechtsanspruch über eine tatsächliche Förderung besteht nicht. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Baukosten und bemisst sich nach einzeln ermittelten zuwendungsfähigen Kosten nach Abzug einer etwaigen anteiligen Vorsteuererstattung. Für weitere Fragen zu Investitionskostenzuschüssen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Sport und Freizeit selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023