Gebärdendolmetscher
Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher
Hier finden Sie Informationen dazu, wann und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Gebärdendolmetscher übernommen werden und wer im jeweiligen Fall Kostenträger ist.
Informationen des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher Bayern e.V.:
In diesen Einsatzbereichen können bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Kosten für einen Dolmetscher übernommen werden.
Genauere Informationen können bei dem Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern e.V. unter info@bgsd-bayern.de erfragt werden.
Internetseite des BGSD Bayern e.V.: www.bgsd-bayern.de
Informationsforum GIB-Auskunft der Gesellschaft Inklusion Bildung:
Diese Stellen können Kostenträger sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Informationen zur Finanzierung von Gebärdendolmetschern in Textform und per DGS-Video .
Internetseite der Gesellschaft Inklusion Bildung: www.giby.de
Gebärdensprachdolmetscher finden
Vermittlungsstelle für Gebärdendolmetscher:
Dolmetscher-Bezirkszentrale Oberbayern (DBZ)
Fr. Graf-Förster
Schwanthaler Straße 76/ Rgb.
80336 München
Telefon: 089 54-38110
Fax: 089 46227728
E-Mail: service@dbz-oberbayern.de
Internet: www.dbz-oberbayern.de
Die Liste mit den Gebärdendolmetschern (Auszug) aus Oberbayern ist hier zu ersehen.
Für die Region Ingolstadt:
Ronja Kunze (Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin)
E-Mail: gsd.kunze@gmail.com
Mobil: 0176 64621509
Marion Kollmeier (Gebärdensprachdolmetscherin B.A.)
E-Mail: marion.kollmeier@t-online.de
Mobil: 0151 57667848
Nadine Bauer (Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin FH)
E-Mail: gsd.bauer@posteo.de
Mobil: 0151 65001686
VerbaVoice bei der Stadtverwaltung Ingolstadt
Dieses Video zeigt, wie VerbaVoice bei uns eingesetz wird:
www.youtube.com/watch?v=BUGNeSZr_wI
Wie kann ich VerbaVoice in Anspruch nehmen?
VerbaVoice ist ein Internet-Dienst zum Gebärden-Dolmetschen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:Überlegen Sie genau, ob Sie einen Gebärdendolmetscher brauchen.
- Die Kosten für den Dolmetscher werden von der Stadt Ingolstadt nur dann bezahlt, wenn sie notwendig sind.
Notwendig bedeutet, dass ein Sachverhalt sehr kompliziert und detailliert ist. Zum Beispiel bei einem Wider-Spruch, wenn ein Gehörloser einen Wider-Spruch einlegen möchte und dazu eine Nieder-Schrift vom Sachbearbeiter erstellt werden muss.
Die Kosten für einen Gebärdendolmetscher werden nicht bezahlt, wenn nur ein Antrag zugeschickt werden muss. Anträge können wie bisher per Mail / Fax oder im Internet (http://www2.ingolstadt.de/B%C3%BCrgerservice/Formularcenter/) angefordert werden. Das Gebärden-Video erklärt, wann die Dolmetscher-Kosten gezahlt werden. https://giby.de/auskunft/kostentraeger - Vereinbaren Sie mindestens 3 Tage vorher einen Termin. Schicken Sie ein Fax oder eine E-Mail mit dem Thema an den Sachbearbeiter. Der Sachbearbeiter bestellt den Gebärdendolmetscher bei VerbaVoice. Es ist wichtig, dass Sie das Thema nennen, damit der richtige Sachbearbeiter dabei ist.
In folgenden Ämtern ist VerbaVoice vorhanden:
Ausländerwesen:
Bitte den Sachbearbeiter anschreiben
Bürgeramt:
Neues Rathaus, Erdgeschoss, Arbeitsplatz links neben Eingang, wechselnde Mitarbeiter
Terminvereinbarung unter: buergeramt@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1503 oder Fax: 0841 305-1501
Inklusionsbeauftragte:
Neues Rathaus
Zimmer 319, 3. Stock
Frau Braun
Terminvereinbarung unter: inklusion@ingolstadt.de
Telefon 0841 305-1205 oder Fax: 0841 305-491205
Jobcenter:
Bitte den Sachbearbeiter anschreiben
Wohnungsamt:
Bitte den Sachbearbeiter anschreiben