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Apothekenpflichtige Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis für den Versand
Wenn Apotheken apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen sie dazu eine Erlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 16.05.2024
Stand: 16.05.2024