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Beihilfeleistungen für Beihilfeberechtigte der Stadt Ingolstadt

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

In der Beihilfe gilt das Kostenerstattungsprinzip. Die/der Patient/-in bezahlt die Gesundheitsleistungen zunächst selbst und erhält die gesetzlichen Beihilfeleistungen hierzu nach Vorlage der Rechnung von der Beihilfestelle zurück.

In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem vor dem 01. Januar 2001 begründeten Arbeitsverhältnis haben einen Beihilfeanspruch für zahnprothetische Leistungen (Regelversorgung) sowie zu Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen. Gewährte Zuschüsse (z.B. Zahnzusatzversicherungen etc.) sind in voller Höhe auf die beihilfefähigen Aufwendungen anzurechnen.

Rechtsgrundlage

Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG), Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV)

Beihilfevoraussetzungen

Beihilfeberechtigt sind

  • Beamtinnen und Beamte
  • Ruhestandsbeamtinnen und -beamte
  • Witwen und Witwer
  • Vollwaisen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Dauer ihres vor dem 01. Januar 2001 begründeten Arbeitsverhältnisses,

wenn und solange Bezüge gezahlt oder nur wegen Anwendung von Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt werden.

Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Beihilfeleistungen fort (Art. 96 Abs. 1 BayBG).

Während einer familienpolitischen Beurlaubung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenständiger Anspruch auf Krankenfürsorgeleistungen (vgl. Art. 89 BayBG). Der Umfang der Leistungen richtet sich ebenfalls nach der Bayerischen Beihilfeverordnung.

Berücksichtigungsfähige Angehörige sind

  • Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG). Die Aufwendungen des Ehegatten oder Lebenspartners sind nicht beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten oder Lebenspartners im Sinn des § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG) im zweiten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages 20.000 Euro überstiegen hat.
  • Die im Familienzuschlag nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz berücksichtigungsfähigen Kinder. Kinder werden im Familienzuschlag berücksichtigt, wenn für sie Anspruch auf Kindergeld besteht. Sind beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt und beihilfeberechtigt, erhält die Beihilfe derjenige, der den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bezieht. Die Beihilfeberechtigten können gemeinsam eine abweichende Vereinbarung treffen, sofern nicht das Beihilferecht des Bundes oder eines Landes eine feste Zuordnung vorsieht.
  • Kinder, die als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst einen eigenständigen Anspruch auf Beihilfe haben, zählen seit 01.01.2017 bei einem ebenfalls verbeamteten Elternteil nicht zum Kreis der berücksichtigungsfähigen Angehörigen

Einführung eines elektronischen Inputmanagements sowie der Beihilfe-Service App

Die Beihilfestelle der Stadt Ingolstadt verwendet ab dem 03. April 2023 zur Bearbeitung von Beihilfeanträgen ein sogenanntes elektronisches Input-Management, wie es auch in der Versicherungswirtschaft üblicherweise zum Einsatz kommt. Dies bedeutet konkret, dass die eingereichten Belege digitalisiert und softwareunterstützt in papierloser Form verarbeitet werden. Das Einlesen der übersandten Dokumente geschieht in München in einer zentralen Scan-Stelle.Der Datenschutz ist hier über entsprechende Regelungen sichergestellt.

Informationen zu Änderungen bei der Antragstellung auf Papier (z.B. kein Rückversand der eingereichten Belege!) finden Sie im Anschluss nach den häufigen Fragen zur Nutzung der Beihilfe-Service App.
Die Umstellung des Abrechnungsverfahrens bringt zwei wesentliche Vorteile mit sich:

  • Es ist mit einer spürbaren Effizienzsteigerung zugunsten kürzerer Bearbeitungszeiten zu rechnen.
  • Ein von vielen lange gehegter Wunsch kann in diesem Zuge realisiert werden, nämlich die Einführung einer Beihilfe-Service App.

Diese Beihilfe-Service App ermöglicht es, Rechnungsbelege abzufotografieren und unmittelbar auf elektronischem Wege (in verschlüsselter Form) an die Beihilfestelle zu übermitteln. Es muss also im Regelfall kein Antrag in Papierform mehr ausgefüllt werden. Bei der Einreichung eines Antrags wird eine Eingangsbestätigung verschickt, der Fortschritt der Bearbeitung kann in der Beihilfe-Service App verfolgt werden. Da der Postweg entfällt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten und es kann Porto eingespart werden.

Die Nutzung der Beihilfe-Service App erfolgt selbstverständlich auf freiwilliger Basis! Bei der Antragstellung kann auch jederzeit problemlos zwischen Beihilfe-Service App und schriftlichem Antrag gewechselt werden.

Die Installation und Handhabung der Beihilfe-Service App können Sie, Ihrem Betriebssystem entsprechend, den unten bzw. neben stehenden Anleitungen entnehmen bzw. herunterladen.

Anleitungen finden Sie hier im Download:

www.beihilfe-service.com - Anleitung Android
www.beihilfe-service.com - Anleitung iOS

Bei Fragen rund um die Beihilfe-Service App können Sie uns auch gerne über nachfolgende Adresse kontaktieren:

beihilfeapp@ingolstadt.de

Häufige Fragen zur Nutzung der Beihilfe-Service App

Welche Vorteile habe ich durch die Nutzung der Beihilfe-Service App?

  • Sie müssen keine Antragsformulare mehr ausfüllen.
  • Es ist nicht mehr notwendig, Kopien Ihrer Belege zu erstellen.
  • Die Postlaufzeit Ihres Antrages entfällt, was die Bearbeitungsdauer verkürzt.
  • Sie erhalten in der Beihilfe-Service App eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages und können den Bearbeitungsstand verfolgen.
  • Durch den Wegfall des postalischen Versandes entfallen die Portokosten.

Wer kann die Beihilfe-Service App nutzen?

  • Sie haben nach dem 03. April 2023 einen Beihilfeantrag (Langantrag!) gestellt und einen Authentifizierungscode im Verwendungszweck Ihrer Beihilfezahlung (Kontoauszug) erhalten?
  • Ihre Belege enthalten keine Unfallaufwendungen (Dienstunfallbelege bitte nicht im Zusammenhang mit der Beihilfe einreichen!)?
  • Ihre Stammdaten haben sich nicht geändert?

Wo finde ich die Beihilfe-Service App?

Die bei der Stadt Ingolstadt verwendete „Beihilfe-Service App“ kann in den bekannten App-Stores (Apple Store für iOS sowie im Google Play Store für Android) heruntergeladen werden (Suchwort „Beihilfe Service“).

Wie kann ich mich in der Beihilfe-Service App registrieren?

Zur erstmaligen Registrierung und Anmeldung benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, einen Authentifizierungscode (beginnend mit „A“ und 8 Ziffern) sowie Ihre Beihilfenummer. Den Code finden Sie stets im Verwendungszweck von Beihilfeüberweisungen. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Registrierung den aktuellsten Code aus der letzten Überweisung verwenden müssen. Sollte der Code älter als ein Jahr sein, reichen sie bitte zuerst wieder einen Antrag in Papierform ein.

Wenn Sie nach dem 03. April 2023 einen Beihilfebescheid erhalten haben, können Sie diesen Code bereits dem zugehörigen Kontoauszug entnehmen. Sollten Sie noch keinen Authentifizierungscode erhalten haben, reichen Sie bitte einmalig noch einen Antrag (Langantrag – auch wenn keine Änderungen vorliegen) in Papierform ein.

Die Beihilfenummer (BBxxxx) finden Sie ebenfalls im Verwendungszweck von Beihilfeüberweisungen sowie auf vorangegangenen Beihilfebescheiden auf der 1. Seite, rechts oben im Kopfbereich.

Welche Unterlagen kann ich mit der Beihilfe-Service App übermitteln?

Mit der Beihilfe-Service App können Sie Belege (z.B. Rechnungen, Rezepte, Verordnungen etc.) fotografieren und anschließend an die Beihilfestelle übertragen. Alternativ können Sie über den Button „Importieren“ die in der Galerie Ihres Handys gespeicherten Fotos der Belege in die Beihilfe-Service App importieren.

In der Beihilfe-Service App gilt die Höchstanzahl von maximal 15 Belegen je Antrag.

Wie werden die Unterlagen per Beihilfe-Service App übermittelt?

Bitte scannen Sie jede einzelne Seite der Dokumente, die Sie einreichen wollen. Der Scan erfolgt automatisch, Sie brauchen den manuellen Auslöser der Kamera nicht zu betätigen. Wenn die Scanqualität nicht ausreicht, erfolgt ein entsprechender Hinweis.

Um einer Einreichung weitere Belege oder auch Belegseiten hinzuzufügen, drücken Sie bitte den Button „+Beleg“ bzw. „+Seite“.

Kann ich über die Beihilfe-Service App auch Heil- und Kostenpläne und sonstigen Schriftverkehr übermitteln?

Nein. Unterlagen wie Schriftverkehr, Vollmachten, Heil- und Kostenpläne, Widersprüche, Pflegeeinstufungen etc. senden Sie bitte wie bisher per Post an die Adresse

Stadt Ingolstadt, Beihilfestelle, 85047 Ingolstadt

Kann ich trotz Nutzung der Beihilfe-Service App alternativ Beihilfeanträge auch in Papierform stellen?

Sie haben natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, Beihilfeanträge per Post einzureichen. Die Beihilfe-Service App stellt hier nur eine zusätzliche Möglichkeit dar. Eine parallele Einreichung der Belege, d.h. sowohl per Beihilfe-Service App als auch zusätzlich per Post, ist jedoch nicht möglich.

In welchen Fällen kann ich die Beihilfe-Service App nicht nutzen?

Die Beihilfe-Service App kann nur von Beihilfeberechtigten genutzt werden, die bereits in unserem Abrechnungssystem erfasst sind. Eine erstmalige Antragstellung per Beihilfe-Service App ist daher nicht möglich.

Die Beihilfe-Service App kann zudem nicht verwendet werden bei

  • Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Familienstand, Kinder, Adresse, Bankverbindung)
  • Änderungen im Beschäftigungsverhältnis (z.B. Beurlaubung, Ruhestandsversetzung, Beschäftigungsende)
  • Änderungen bei den Einkünften des Ehegatten (sofern Aufwendungen geltend gemacht werden)
  • Änderungen bei Kindern in Studium oder Berufsausbildung
  • Änderungen beim Krankenversicherungsschutz (auch bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen)
  • unfallbedingten Aufwendungen (nicht Dienstunfall)
  • Aufwendungen, für die ein zusätzlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht oder ein Ausschluss von Versicherungsleistungen vorliegt

In diesen Fällen ist weiterhin eine Antragstellung in Papierform per Langantrag zwingend erforderlich.

Wie erhalte ich meinen Beihilfebescheid?

Der Versand des Beihilfebescheides ist derzeit nur in Papierform möglich.

An wen wende ich mich bei Problemen mit der Beihilfe-Service App?

Bitte senden Sie eine Mail mit der Schilderung Ihrer Probleme an unser elektronisches Postfach:

beihilfeapp@ingolstadt.de

Sie wollen Ihren Beihilfeantrag weiterhin auf Papier stellen?
Wissenswertes zur Antragstellung und -bearbeitung

Welche Antragsformulare muss ich verwenden?

Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellen Antragsformulare. Auf diesen muss als Postempfänger die Adresse

„Stadt Ingolstadt, Beihilfestelle, 81534 München“ aufgedruckt sein.

Die aktuellen Antragsformulare finden Sie unter "Formulare".

Wo reiche ich den Antrag ein?

Bitte senden Sie Ihren Antrag an die auf dem Beihilfeantrag angegebene Adresse
„Stadt Ingolstadt, Beihilfestelle, 81534 München“

Gerne können Sie Ihre Anträge auch an die städtische Hauspost übergeben, oder diese in den Briefkasten der Beihilfestelle einwerfen. Die Anträge werden dann mittels Sammelpost nach München zur Verscannung weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass durch diese interne postalische Weiterleitung jedoch eine zeitliche Verzögerung entsteht.

Maßgeblich für die Einhaltung der beihilferechtlichen Ausschlussfrist (ab 01.01.2020 drei Jahre) ist der Eingang des Beihilfeantrages bei der Scan-Stelle in München, da eine Erfassung des Eingangsdatums im Abrechnungssystem nur dort technisch möglich ist.

Was muss ich in meinem Antrag angeben?

Der Antrag auf Beihilfe ist immer nach bestem Wissen vollständig und mit aktuellen Daten auszufüllen. Dies ist immer erforderlich, da ein maschineller Abgleich mit anderen IT-Systemen des Personalamtes aus rechtlichen und technischen Gründen nicht möglich ist.

Achten Sie darauf, dass auch Ihre Beihilfe-Nummer immer korrekt auf dem Antrag angegeben ist (Ausnahme: bei erstmaliger Antragstellung bei der Stadt Ingolstadt - Neueinstellung).
Die Beihilfenummer (BBxxxx) können Sie Ihrem Beihilfebescheid (im Kopfbereich auf Seite 1) oder auch dem Verwendungszweck einer früheren Beihilfeüberweisung entnehmen.

Ohne diese Angabe kann Ihr Antrag nicht korrekt zugeordnet bzw. bearbeitet werden.

Es ist zudem zwingend eine Unterschrift erforderlich, ein Antragsformular ohne Unterschrift entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen und kann nicht bearbeitet werden.

Was passiert mit unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen?

Nicht richtig gestellte oder unvollständig ausgefüllte Beihilfeanträge können nicht bearbeitet werden. Diese werden, soweit möglich, an Sie zurückgeschickt, oder Ihr Antrag wird als „nicht bearbeitbar“ verbescheidet.

Bekomme ich meine Belege wieder zurück?

Nein. Sämtliche von Ihnen eingereichten Belege werden nach dem Einscannen datenschutzgerecht vernichtet und nicht mehr an Sie zurückgesandt.

Wie reiche ich meine Belege ein?

Der Antrag darf aus abrechnungstechnischen Gründen maximal 15 Belege enthalten. Sollten Sie mehr als 15 Belege einreichen wollen, füllen Sie bitte einen zweiten Antrag aus. Sie können diese gerne zusammen in einem Umschlag verschicken. Bitte achten Sie aber darauf, die Belege dem jeweiligen Antrag eindeutig zuzuordnen.

Bitte reichen Sie die Belege

  • Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, usw.
  • Rezepte und Rechnungen über Hilfsmittel

nur in Kopie oder Duplikate ein, und vermeiden Sie es, diese zu klammern, zu heften bzw. zu tackern.

Verwenden Sie bitte keine Post-Its oder Klebezettel auf den Belegen. Die Kopien müssen vollständig und deutlich lesbar sein, bitte kopieren Sie jedoch nicht mehrere Belege (z.B. Rezepte) auf ein Blatt. Bitte beachten Sie, dass Informationen auf Belegrückseiten auch kopiert werden müssen. Rezeptkopien können Sie sich in der Regel in der Apotheke aushändigen lassen.

Bitte prüfen Sie auch immer, ob alle notwendigen Unterlagen (z.B. Verordnungen, Laborrechnungen, Anlagen zu Rechnungen) Ihrem Antrag beiliegen.

Kann ich andere Unterlagen mit dem Antrag einreichen?

Nein. Alle Unterlagen und Schriftstücke, die nicht unmittelbar mit dem konkreten Beihilfeantrag in Zusammenhang stehen (z.B. Heil- und Kostenpläne, Versicherungsnachweise, Pflegeeinstufungen, Widersprüche, Anträge auf Psychotherapie, Unterlagen zu Reha-Maßnahmen, sonstige Anfragen) senden Sie bitte gesondert per Post an folgende Adresse:

Stadt Ingolstadt, Beihilfestelle, 85047 Ingolstadt

Bitte geben Sie auch hier immer Ihre Beihilfenummer an.

Kann ich den Antrag auch per E-Mail stellen?

Nein. Sie müssen Ihren Antrag unterschrieben in Papierform einreichen. Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Der Antrag gilt dann als nicht gestellt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Beihilfe-Service App zu nutzen.

Können Familienangehörige bzw. Vertreter/-innen für mich einen Papierantrag stellen?

Nein. Hierzu benötigen wir eine Vollmacht zur Regelung von Beihilfeangelegenheiten.
Falls Sie hierzu noch keine Regelungen getroffen haben, lassen Sie uns das unter „Formulare“ bzw. >> hier << hinterlegte Muster ausgefüllt zukommen.


Fristen

Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen (zum Beispiel Kauf eines Medikaments) oder der Rechnungsstellung (zum Beispiel des Arztes oder Zahnarztes) beantragt wird. Diese neue dreijährige Antragsfrist gilt aufgrund einer Übergangsregelung erst für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2020 entstanden und in Rechnung gestellt worden sind. Für die bis zum 31. Dezember 2019 entstandenen Aufwendungen gilt weiterhin die Antragsfrist von einem Jahr. Maßgebend ist das Datum des Eingangs beim Scanzentrum in München.

Bearbeitungsdauer

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie helfen uns, die Laufzeit für die Bearbeitung zu verkürzen, wenn Sie

  • Ihre Aufwendungen mit einer überschaubaren Anzahl von Belegen einreichen
  • die Belege nicht einzeln falten, heften oder klammern,
  • auf gut lesbare Kopien achten und
  • nicht mehrere Rechnungen (auch keine Rezepte/Verordnungen) auf ein Blatt kopieren.

Informationen für Beamtenanwärter/-innen