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Werbeveranstaltung im Rahmen einer Sondernutzung

Leitfaden für Veranstalter

Diese Seite richtet sich an Veranstalter, die auf einer öffentlichen Verkehrsfläche einen Infostand errichten, Flyer verteilen oder andere Werbemaßnahmen durchführen wollen.

Allgemeine Hinweise

Anträge sind spätestens 14 Tage vor dem Termin beim Sachgebiet Straßenrecht unter Vorlage eines maßstabsgerechten Plans oder amtlichen Lageplans und des Antrags per E-Mail oder persönlich im Tiefbauamt, Zimmer 402, Spitalstraße 3, 85049 Ingolstadt einzureichen.

Straßenrecht

Aufgaben:

  1. Vollzug des Straßen- und Wegerechts (insbesondere Straßenbestandsverzeichnis, Straßenbenennungen und -widmungen, straßenrechtliches Nachbarrecht, Rechtsbehelfsverfahren, Umstufungsverträge)
  2. Sondernutzungen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegerecht einschließlich Satzungsrecht, insbesondere Veranstaltungen, Straßencafés und Werbemaßnahmen auf öffentlicher Verkehrsfläche (>> mehr zum Thema Sondernutzungserlaubnis)
  3. Erschließungsverträge sowie Mitwirkung bei städtebaulichen Verträgen
  4. Zustimmung des Trägers der Wegebaulast nach dem Telekommunikationsgesetz
  5. Koordinierung der privaten Beschilderung und Leitsysteme im öffentlichen Straßenraum

Benennung von Straßen:

Jeder Bürger kann Vorschläge für die Benennung von Straßen abgeben. Die Bezirksausschüsse werden bei der Benennung von Straßen angehört. Anschließend erstellt das Tiefbauamt eine Sitzungsvorlage für die Gleichstellungsstelle und den Kultur- und Schulausschuss.  

Kontakt

Tel.: 0841 305-2512 /-2514 / -2511
Fax: 0841 305-2342
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Raum: 401, Sachgebietsleitung