Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Diese Seite richtet sich an Veranstalter, die einen (Fest-)Umzug oder ein Straßenfest durchführen wollen.
Allgemeine Hinweise
Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden und es zu Verkehrsstörungen kommen kann, sind grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Bitte beachten Sie, dass Sie für Straßenfeste auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamtes benötigen.
Der Antrag sollte grundsätzlich spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation – Sachgebiet Verkehrsaufsicht (Adresse siehe unten) – vorliegen; bei größeren Veranstaltungen (z.B. motorsportliche, radsportliche Veranstaltungen) ist der Antrag mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung einzureichen.
Verkehrszeichenpläne können durch Verkehrssicherungsunternehmen erstellt werden.
Was ist einzureichen?
- Vollständig ausgefüllter Antrag für eine Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche
- Nachweis über Veranstaltungshaftpflichtversicherung gemäß VwV zu § 29 Abs. 2 StVO
- Streckenplan
- Bei größeren Veranstaltungen ist ein Verkehrszeichenplan einzureichen, aus dem die für die Veranstaltung erforderliche Beschilderung sowie eventuelle Sperren und Umleitungen hervorgehen.
- Gegebenenfalls Genehmigung der Dachorganisation
Bitte beachten Sie, dass bei unvollständigen Antragsunterlagen eine fristgerechte Bearbeitung nicht gesichert ist.