Zwangsheirat; Beratung
Beschreibung
Nach deutschem Recht und deutscher Werteordnung beruht die Ehe auf der freien Willensentscheidung beider Ehepartner; sie ist somit Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit, die durch Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Grundgesetz geschützt ist.
Werden Braut, Bräutigam oder beide Eheleute zur Heirat gezwungen, spricht man von einer Zwangsheirat. Die meisten Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Oftmals sind es Angehörige, die ihre Kinder, Enkel, Nichten und Neffen zur Heirat zwingen.
Zwangsheirat ist in Deutschland verboten und seit dem 1. Juli 2011 nach § 237 StGB strafbar. Derjenige, der eine andere Person zur Eingehung einer Ehe nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren bestraft. Das Opfer einer Zwangsheirat macht sich nicht strafbar.
Spezielle Beratung und Schutzangebote für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder hiervon betroffen sind, bieten die Fachberatungsstellen JADWIGA in der Trägerschaft der ökumenischen "Stop dem Frauenhandel gGmbH", die Fachberatungsstellen vonSOLWODI Bayern e.V. sowie die Fachstelle Zwangsheirat Wüstenrose in Trägerschaft von IMMA e. V.
Darüber hinaus bietet die anonyme Schutzeinrichtung "Scheherazade hilft" eine sichere Unterbringungsmöglichkeit für junge Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren. Diese ist unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/41 51 616 erreichbar.
Seit März 2013 gibt es zudem das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar ist unter der Nummer 08000 116 016.
Hilfe für Mädchen und Frauen in Not
In dringenden Notfällen wählen Sie bitte den Polizei-Notruf 110
Bei der Polizeidirektion Oberbayern Nord steht Ihnen als Ansprechpartnerin auch eine Beauftragte für Kriminalitätsopfer zur Verfügung:
Bayerische Polizei - Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK)
Das Hilfetelefon unterstützt Frauen in Not
365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.
In dringenden Notfällen wählen Sie bitte den Polizei-Notruf 110
Bei der Polizeidirektion Oberbayern Nord steht Ihnen als Ansprechpartnerin auch eine Beauftragte für Kriminalitätsopfer zur Verfügung:
Bayerische Polizei - Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK)
Voraussetzungen
Sie sind von Zwangsheirat betroffen oder bedroht.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.
In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich an die Polizei.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 29.11.2024