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Erweiterte Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen

Die erweiterte Zuständigkeit ist seit 16. März 2020 ausgesetzt.

Noch mehr Bürgerfreundlichkeit bei Kfz-Zulassungen gibt es seit 01.07.2014. Die Kfz-Zulassungsstellen der Landkreise Neuburg/Do. und Pfaffenhofen/Ilm sowie der Stadt Ingolstadt nehmen am Verfahren zur "erweiterten Zuständigkeit" im Kfz-Zulassungswesen teil.

Dadurch haben nun die Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in einem der Landkreise bzw. der Stadt Ingolstadt sowie Firmen, die Ihren Betriebssitz dort haben, die Möglichkeit die meisten Zulassungsvorgänge in einer der beteiligten Zulassungsstellen abzuwickeln.

Insbesondere sind folgende Vorgänge erfasst:

  • Zulassung von Neu- / Gebrauchtfahrzeugen
  • Ummeldung mit / ohne Halterwechsel
  • Außerbetriebsetzungen / Wiederzulassung
  • Halter- und Fahrzeugdatenänderungen

Keine "erweiterte Zuständigkeit" ist gegeben bei der Zuteilung von roten Oldtimer- bzw. roten Dauerkennzeichen für Händler. Kurzzeitkennzeichen werden ebenfalls nur aus dem eigenen Nummernkreis ausgegeben. Sofern für einen Zulassungsvorgang Ausnahmen von den Bau- und Betriebsvorschriften erforderlich werden, sind diese grundsätzlich von der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde zu erteilen.

Des Weiteren ist ein Direktzugriff auf die freien Kennzeichen/Wunschkennzeichen der jeweils anderen Zulassungsbehörde nicht möglich, das heißt dass ein Wunschkennzeichen für einen anderen Zulassungbezirk direkt dort oder Online reserviert werden muss. Unter Vorlage der PIN kann dann bei uns die Anmeldung mit dem Wunschkennzeichen erfolgen.

Die „erweiterte Zuständigkeit“ ermöglicht Ihnen eine flexiblere Abwicklung von Fahrzeugzulassungen. Gleichzeitig ersparen verkürzte Wege auch Zeit.

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