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Missverständnisse im Radverkehr vermeiden

Durch zahlreiche Maßnahmen im Stadtgebiet wird das Fahrradfahren attraktiver und sichererer gemacht. Dabei gilt es für Verkehrsteilnehmer, sich an Regel zu halten, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Folgende Regeln zu beachten:

1. Das gilt auf Fahrradstraßen

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die hauptsächlich für den Radverkehr vorgesehen ist. Man unterscheidet zwischen echten und unechten Fahrradstraßen. In Ingolstadt gibt es ausschließlich letztere, das heißt der Kfz-Verkehr wird durch ein Zusatzzeichen zugelassen, darf den Radverkehr aber weder gefährden noch behindern. Das heißt auch, die Autofahrer dürfen nicht drängeln, wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren, was auf Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt ist. Man könnte auch sagen, der Kfz-Verkehr ist Gast auf einer Fahrradstraße. Für alle dort fahrenden Fahrzeuge gilt höchstens Tempo 30.

2. Die unterschiedlichen Beschilderungen von Geh- und Radwegen

In Ingolstadt kommt es immer wieder zu Missverständnissen in Bezug auf die Benutzung von Rad- und Gehwegen. Auf Wegen, die als Radwege, Getrennte Geh- und Radwege oder Gemeinsame Geh- und Radwege beschildert sind, gilt eine Benutzungspflicht.
Anders sieht es aus, wenn Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ beschildert sind. Dieser Zusatz erlaubt zwar das Radfahren, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger haben Vorrang vor dem Radverkehr. Dieser Zusatz ist nicht mit einer Benutzungspflicht zu verwechseln. Radfahrer dürfen in diesem Fall auf dem Gehweg fahren, müssen dies aber nicht. Sie sollen auch auf der Fahrbahn radeln.

3. Radeln durch die Fußgängerzone

Die Ingolstädter Fußgängerzone ist besonders jetzt im Sommer gut mit Passanten gefüllt. In den Morgenstunden bis 10.30 Uhr und am Abend ab 20 Uhr dürfen Radfahrer durch viele Straßen und Gassen der Fußgängerzone radeln. Dennoch muss der Radverkehr zu den erlaubten Zeiten besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und darf sie weder gefährden noch behindern, wenn nötig, muss er warten. Der Fahrverkehr darf höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren.

4. Lastenräder auf der Straße

Auch in Ingolstadt sieht man immer mehr Lastenräder. Falls diese für den normalen Fahrradweg zu breit sind, dürfen sie auch auf der Straße fahren. Der Gehweg ist für Lastenräder allerdings verboten, selbst wenn Kinder an Bord sind.

5. Dürfen Radfahrer über einen Zebrastreifen fahren?

Wenn Radfahrer und Radfahrerinnen am Zebrastreifen Vorrang vor dem Kfz-Verkehr auf der Straße haben möchten, müssen sie vom Rad absteigen und über die Straße schieben. Leider herrscht immer noch der Irrtum unter den Radfahrern, dass sie einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überqueren dürfen wie Fußgänger. Das kann oft zu brenzligen Situationen führen, da für den Kfz-Verkehr manchmal erst spät zu erkennen ist, ob ein Radfahrer den Zebrastreifen überqueren möchte oder nicht.

10.09.2024