Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde
Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest, nachdem das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen festgestellt hat.
Beschreibung
Für was muss Grundsteuer bezahlt werden?
Der Grundsteuer unterliegen
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- Grundstücke, z.B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke (Grundsteuer B).
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, d.h. für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und jedes Grundstück in Deutschland muss Grundsteuer bezahlt werden. Die persönlichen Verhältnisse der Eigentümerin bzw. des Eigentümers werden bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt.
Wer muss die Grundsteuer bezahlen?
Die Grundsteuer muss die Inhaberin oder der Inhaber des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bzw. die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks bezahlen. Gehört der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder das Grundstück mehreren Personen, Gesellschaften oder Gemeinschaften, schulden sie die Grundsteuer gemeinsam.
Wird das Grundstück vermietet, kann die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieterin bzw. den Mieter umgelegt werden.
Ändert sich die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, muss ab dem 1. Januar des folgenden Jahres die neue Eigentümerin bzw. der neue Eigentümer die Grundsteuer bezahlen. Für das Jahr, in dem sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, muss noch die alte Eigentümerin oder der alte Eigentümer die Grundsteuer bezahlen. Die alten und neuen Eigentümerinnen und Eigentümer können untereinander vereinbaren, dass die Kosten von der neuen Eigentümerin oder von dem neuen Eigentümer übernommen werden. Das muss weder dem Finanzamt noch der Gemeinde mitgeteilt werden. Die Gemeinde selbst darf die Grundsteuer für dieses Kalenderjahr nicht von der neuen Eigentümerin oder dem neuen Eigentümer verlangen, sondern muss dafür noch auf die bisherigen Steuerpflichtigen zukommen.
Wann ist die Grundsteuer zu bezahlen?
Auf Ihrem Grundsteuerbescheid finden Sie detaillierte Informationen dazu, wann und wie viel Grundsteuer Sie bezahlen müssen.
Die Grundsteuer wird als Jahresbetrag festgesetzt, der in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig wird.
An wen ist die Grundsteuer zu bezahlen?
Die Grundsteuer müssen Sie an die Gemeinde bzw. die Stadt bezahlen, in der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück liegt. Die Bankdaten finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid.
Bitte überweisen Sie die Grundsteuer nicht an das Finanzamt.
Wie hoch ist die Grundsteuer?
Eine detaillierte Beschreibung dazu, wie die Bemessungsgrundlage berechnet wird, finden Sie hier: "Grundsteuer ab 2025; Erhalt des Bescheids über den Grundsteuerwert bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag" unter "Verwandte Themen"
Wie viel Grundsteuer sie letztlich bezahlen müssen, steht auf ihrem Grundsteuerbescheid. Die Höhe hängt von den Bemessungsgrundlagen ab, die das Finanzamt feststellt, und vom Hebesatz, den die Gemeinde festlegt.
Kann die Grundsteuer erlassen werden?
Die Grundsteuer kann nur in Ausnahmefällen erlassen werden. Den Erlass müssen Sie bei der Gemeinde bis zum 31. März des Folgejahres beantragen.
Die Grundsteuer in Ingolstadt
Die Grundsteuer in Ingolstadt
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren festgesetzt:
- Die Finanzämter stellen den Grundsteuerwert (Grundsteuer A) bzw. den Äquivalenzbetrag (Grundsteuer B) fest.
- Im zweiten Schritt wird aus diesen Werten der "Grundsteuermessbetrag" errechnet.
- In der dritten Stufe des Verfahrens wird von den Gemeinden die Grundsteuer festgesetzt. Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt beschließt den "Hebesatz" für die Grundsteuer.
In Ingolstadt beträgt der Hebesatz derzeit 475 v. H. und für land- und forstwirtschaftliche Flächen 390 v. H.
Der "Grundsteuermessbetrag" wird mit diesem "Hebesatz" multipliziert und dies ergibt die jährliche Grundsteuer.
- Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 390 v. Hv. H.
- Grundsteuer B für die Grundstücke 475 v. H.
Sollte Grundsteuer abgebucht worden sein, obwohl Sie Ihr Grundstück veräußert haben, könnte die Umschreibung Ihres Grundsteuerobjektes seitens des Finanzamtes oder seitens der Stadt Ingolstadt noch nicht erfolgt sein. Wir bitten dafür um Verständnis und noch etwas Geduld. Wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung. Unberechtigt erhobene Steuer wird nach Veranlagung zurückerstattet.
>> Hier finden Sie weitere Informationen zur neuen Grundsteuer
Verfahrensablauf
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt.
Ihnen werden deshalb drei Bescheide zugeschickt.
- Bescheid über den Grundsteuerwert (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge (für Grundstücke)
- Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
- Grundsteuerbescheid
Die ersten beiden Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) werden durch das örtlich zuständige Finanzamt erstellt und verschickt. Diese beiden Bescheide werden in einem Kuvert zusammengefasst.
Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) erstellt und verschickt die örtliche Gemeinde, sobald sie ihren Hebesatz festgelegt hat. Die Gemeinde kann die Höhe ihre Hebesätze frei bestimmen. Erst im dritten Bescheid steht, wie viel Grundsteuer Sie bezahlen müssen.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Grundsteuer Änderungen mitteilen
Über diesen Antrag können Sie bezüglich der Grundsteuer eine Vollmacht vorlegen, einen Umzug mitteilen und die Jahreszahlung für das Folgejahr ändern. - Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen (Grundsteuer)
Über dieses Online-Verfahren kann ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
- Grundsteuerreform in Bayern
Informationen zur bayerischen Grundsteuerreform - Grundsteuerreform im Bund
Informationen zur bundesweiten Grundsteuerreform