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Ehrenamtskarte

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Bürgerversammlung; Teilnahme

Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar.

Beschreibung

Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.

Der erste Bürgermeister ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Eine Bürgerversammlung muss darüber hinaus innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn das von mindestens 5 %, in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Entsprechende Antragsmöglichkeiten gelten in Gemeindeteilen, die bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung (18.01.1952) noch selbständige Gemeinden waren und in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern auch in den Stadtbezirken. Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten beinhalten. Die Einberufung einer Bürgerversammlung kann nur einmal im Jahr beantragt werden.

Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Das Wort kann grundsätzlich nur Gemeindeangehörigen erteilt werden; Ausnahmen hiervon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen.

Empfehlungen von Bürgerversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Termine & Anträge für Bürgerversammlungen

Bürgerversammlungen

Die Termine für die Bürgerversammlungen und sonstige Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung finden Sie auch auf der Bürgerbeteiligungsplattform

www.ingolstadt-macht-mit.de

Die Tagesordnungen finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Weitere Organe für die Bürgerbeteiligung sind die Bezirksausschüsse, die ihre Anliegen in mehreren öffentlichen Sitzungen pro Jahr behandeln.

Für Anfragen, Anregungen und Beschwerden steht Ihnen unser Ideen- und Beschwerdemanagement gerne zur Verfügung.

Antragsformular für die Bürgerversammlung

Als Bürger können Sie über den Bezirksausschuss oder über die Verwaltung Themen für die Bürgerversammlung einreichen. Bitte beachten Sie, dass je nach Komplexität des Themas eine Vorbereitungszeit von bis zu 6 Wochen benötigt wird.



Antragsformular für die Bürgerversammlung

Bitte geben Sie hier Ihre Kontaktdaten ein, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.

 



Hinweise zum Datenschutz:

Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung von Bürgerversammlungen verarbeitet. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. Art. 18 GO.

Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt "Datenschutzerklärung".

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Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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