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15.02.2021
Änderungen für den Breitensport
Gemäß der aktuellen Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12.02.2021 ergeben sich für den Breitensport keine Änderungen.
Ausnahme: Kaderathleten und Berufssportler mit vorheriger Anmeldung im Amt für Sport und Freizeit sowie von den Aufsichtsbehörden freigegebener Schulsport sind erlaubt.
Die aktuelle Verordnung gilt bis einschließlich Sonntag, 07.03.2021.