Sportverein; jährliche Bestandserhebung (Mitgliederstatistik)
Vereine, die Mitglied im BLSV sind, werden automatisch vom Verband an die Stadt gemeldet; Vereine die nicht Mitglied im BLSV sind (Schützenvereine, sonstige Sportvereine) werden per Mail aufgefordert, den jährlichen Bestandserhebungsbogen abzugeben.
Bestandserhebung
Die Mitgliederstatistik ist eine Voraussetzung, um in den Genuss einer städtischen Förderung im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien zu kommen.
Fristen
Statistik der Vereinsmitglieder jeweils zum 01. Januar des laufenden Kalenderjahres.