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Sportverein; Kostenzuschüsse zur Nutzung von Hallen-/Freibädern und Eisflächen
Auf Antrag werden Zuschüsse für die Nutzung von Hallen- und Freibädern bzw. Eisflächen durch Sportvereine gewährt (Ziffern 7 und 8 der Sportförderungsrichtlinien).
Leistung beantragen
Vereine, können einen Antrag auf Bezuschussung zum entstandenen Aufwand bei der Nutzung von Hallen- und Freibädern sowie Eisflächen stellen. Nach positiver Prüfung ergeht ein entsprechender Förderbescheid.
Formloser Antrag an das
Ludwigstraße 24/IV.
85049 Ingolstadt
85049 Ingolstadt
Fristen
keine.
Rechtsgrundlage
Sportförderungsrichtlinie der Stadt Ingolstadt
(PDF, 232 kB, 19.06.2023 | Dokument vorlesen)