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Behördenwegweiser

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Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.

Beschreibung

Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Voraussetzungen

Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzung:

  • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

Verfahrensablauf

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde in Verbindung.

Hinweise

Die Aktivierung des Online-Ausweises bzw. das Setzen einer neuen PIN ist nur bei der Personalausweis- oder eID-Karten-Behörde möglich.

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als zusätzliches Angebot wurde zum 29.12.2023 ausgesetzt.

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder eID-Karte

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 23.10.2024