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Behördenwegweiser

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Geburt; Anzeige

Beachten Sie: Die Bearbeitungszeit kann nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Beurkundung von Neugeborenen zwei bis vier Wochen betragen.

Wir bitten Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb dieses Zeitraums abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die wichtigsten Informationen zur Geburtsbeurkundung finden Sie auch in den beiden nachfolgenden Informationsblättern in deutscher und englischer Sprache:

Informationsblatt zur Geburtsbeurkundung

Information sheet on birth certification

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt Ingolstadt anzuzeigen, wenn es in Ingolstadt geboren wurde.

Anzeige bei Geburt im Klinikum oder im Geburtshaus

Bei Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger (meist die Verwaltung) der Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung der Einrichtung (im Klinikum: Patientenaufnahme) die Daten der Eltern erheben und sich die erforderlichen Urkunden und Nachweise vorlegen lassen. Die Eltern erhalten daraufhin ein Dokument „Fragebogen zur Geburtsanzeige“. Unter anderem mit diesem Dokument, unterschrieben von den sorgeberechtigten Eltern, wird die Anzeige der Geburt im Standesamt Ingolstadt vorgenommen. Weitere erforderliche Unterlagen sind unter „Erforderliche Unterlagen“ zu finden.

Im Standesamt können dann weitere erforderliche Erklärungen zur Namensführung oder Abstammung abgegeben werden.

Anzeige bei einer Hausgeburt bzw. einer Geburt außerhalb der o. g. Einrichtungen

Die Geburt des Kindes ist beim Standesamt mündlich anzuzeigen

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist.
  • Jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Erforderliche Unterlagen

Falls ihr Kind neu geboren ist, beachten Sie bis auf Weiteres folgende Hinweise:

Eine Vorsprache erfolgt zur Geburtsanmeldung derzeit nicht. Bitte schicken Sie uns die unten aufgelisteten Unterlagen per Post zu, ihre Identitätsnachweise (Personalausweis oder Reisepass) in Kopie, die restlichen Dokumente - insbesondere den Fragebogen zur Geburtsanzeige - im Original! Sie erhalten Ihre Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) nach der Bearbeitung zurück.

Wenn Ihr Kind in Ingolstadt geboren wurde, ist das Standesamt Ingolstadt für die Beurkundung zuständig. Erklärungen über Namensführung und Abstammung können Sie bei uns abgeben.

Die Unterlagen für die Geburtenanmeldung Ihres Kindes sind von Ihren familiären Zusammenhängen und Hintergründen abhängig und daher individuell. Folgend werden häufige Konstellationen aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen weitere Dokumente erforderlich sein könnten. Wir geben Ihnen gerne bei Ihrer persönlichen Vorsprache oder vorab telefonisch oder elektronisch Auskunft.

1. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn die Eltern verheiratet sind

  • Bei Geburt im Klinikum oder im Geburtshaus: Anmeldebescheinigung (Fragebogen zur Geburtsanzeige)
    Bitte beachten: Die gewünschten Vornamen für das Kind sind einzutragen, die Sorgeberechtigten müssen auf der Anmeldebescheinigung unterschreiben
  • Bei Hausgeburt: Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
  • Heiratsurkunde (ggf. mit deutscher Übersetzung)
  • Geburtsurkunden der Eltern (ggf. mit deutscher Übersetzung)
  • Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern; (bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Elternteils ist zwingend der Reisepass vorzulegen)
  • Ein Elternteil ist Spätaussiedler oder besitzt die Vertriebeneneigenschaft
    • Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis
    • Registrierschein
    • ggf. Bescheinigung über Namensangleichung
    • Einbürgerungsurkunde

2. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind

Grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie bei Nr. 1 (mit Ausnahme der Heiratsurkunde).  

Zusätzlich:

3. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn die Mutter derzeit alleiniger Elternteil ist?

Grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie bei Nr. 1 (mit Ausnahme der Heiratsurkunde).

  • Bei Geburt des Kindes nach einer Scheidung der Mutter: Unterlagen wie bei Nr. 1 einschließlich Heiratsurkunde zuzüglich Gerichtsbeschluss über die Scheidung mit Rechtskraftvermerk oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk (ggf. jeweils mit deutscher  Übersetzung).
  • Falls Sie als Mutter oder der Vater einem Staat angehören, der bei nichtehelicher Geburt eines Kindes eine Mutterschaftsanerkennung vorsieht, sollte diese aus Gründen der Rechtssicherheit nachgeholt werden.
  • Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie unter diesem Link.
  

Wir bitten zu beachten, dass von der Anmeldung der Geburt bis zur Übersendung der Urkunden mit einer Bearbeitungszeit von acht bis vierzehn Tagen gerechnet werden muss. Bitte sehen Sie von Rückfragen in dieser Zeit ab.

Sie erhalten drei zweckgebundene, gebührenfreie Bescheinigungen, die für die Beantragung des Elterngeldes und des Kindergeldes sowie für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Termin zur Geburtsanmeldung?

Eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung der Geburt ist nur in wenigen Fällen notwendig. Sollten Sie sich unsicher sein, ob in Ihrem Fall eine persönliche Vorsprache nötig ist, wenden Sie sich bitte vorab an geburten@ingolstadt.de. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Vorsprache ohne Termin Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Wie viele Geburtsurkunden erhalte ich?

Sie erhalten 3 kostenfreie, zweckgebundene Geburtsurkunden (für die Vorlage zur Beantragung von Eltern-, Kindergeld sowie für die Hilfe zur Schwangerschaft).
Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12 Euro und kann online beantragt werden.

Werden die Geburtsurkunden direkt ausgehändigt?

Nein, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Die Urkunden werden anschließend mit der Post verschickt.

Verfahrensablauf

Nach Anzeige einer Geburt nimmt das Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor. Dabei werden folgende Daten über das Kind und seine Eltern eingetragen:

  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt,
  • die Vornamen und der Familienname des Kindes,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch eines Elternteils die jeweilige Religionszugehörigkeit.

Hinweise zur Terminvereinbarung

Grundsätzlich ist eine Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache notwendig. Allerdings ist eine persönliche Vorsprache nur in den wenigsten Fällen erforderlich. Bitte vereinbaren Sie nur einen Termin, wenn Sie zeitgleich eine abstammungsrechtliche Erklärung (beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung) abgeben wollen.

Vorsprache ohne ausreichende Deutschkenntnisse nur mit Dolmetscher.

Hinweise

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist der Ehemann der Mutter. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren worden, gilt dieser als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod geboren wurde. Ist die Mutter geschieden und ist das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren worden, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter des Kindes im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet, kann das Standesamt bei der Geburtsbeurkundung einen Mann nur dann als Vater eintragen, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Selbes gilt, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zu diesem Zweck ist es möglich, die Vaterschaft auch bereits vor der Geburtsbeurkundung anzuerkennen.

Das zuständige Standesamt erstellt aus dem Geburtenregister auf Antrag Geburtsurkunden, in die die wesentlichen Daten aus dem Geburtenregister über das Kind und seine Eltern übernommen werden. Außerdem können auch beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Geburtenregisters) ausgestellt werden. Mehr dazu siehe "Personenstandsurkunde; Ausstellung" unter "Verwandte Themen".

Fristen

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Kosten

Die Anzeige der Geburt ist kostenfrei.

Die Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig:

3 zweckgebundene Geburtsurkunden (für die Vorlage zur Beantragung von Eltern-, Kindergeld sowie für die Hilfe zur Schwangerschaft) sind gebührenfrei, jede weitere Geburtsurkunde kostet 12 Euro.

Rechtsgrundlagen

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