Kitas der Stadt Ingolstadt
Hier finden Sie Informationen zu den städtischen Kindertageseinrichtungen:
Aktuelles aus dem Kitajahr 23/24
im KoGa Münchener Straße verzaubert das ganze Publikum
Ein Theater kennt jeder und dass in einer KiTa immer wieder Theater gespielt wird, ist auch nichts Neues. Mit dem Schwarzlichttheater „Die Abenteuer der drei Trolle“ begeisterten die Schüler und Schülerinnen, gemischt aus allen vier Jahrgangsstufen des KoGa Münchener Straße, im Juni ihr mit viel Phantasie und einer leuchtenden und bunten ... mehrEine Aktion von Round Table
Auch in diesem Jahr unterstützten die Städtischen Kindertageseinrichtungen den Weihnachtspäckchenkonvoi von Round Table. Seit dem Jahr 2007 ist es bei der Stadt nämlich zur Tradition geworden, dass die Eltern mit ihren Kindern Päckchen befüllen und diese dann in ihre Kindertageseinrichtung bringen. Dieses Jahr bringen die Elternbeiräte der Kitas die Päckchen gesammelt in ... mehrTrägergrundsätze
Präambel
Die Stadt Ingolstadt ist als Träger von Krippen, Kindergärten, Häusern für Kinder und Horten verantwortlich für die Betriebsführung, die Finanzierung und die Qualitätssicherung dieser Einrichtungen.
Sie übernimmt die Verantwortung für die Beachtung und Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen.
Internationale gesetzliche Grundlagen
- UN - Kinderrechtskonvention
- UN - Behindertenrechtskonvention
- UN – Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksweisen
- Europäischer und Deutscher Qualifikationsrahmen zum lebenslangen Lernen
Nationale gesetzliche Grundlage - Bundesebene
- Grundgesetz
- SGB VIII
- Bundeskinderschutzgesetz (BKSG)
Nationale gesetzliche Grundlage - Landesebene
- BayKiBiG,
- AVBayKiBiG
- BayIntG
Konkretisiert sind die gesetzlichen Vorgaben in den Curricularen Grundlagen
- Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung (BayBEP 2005/2016)
- BayBEP- Handreichung Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis 3 Jahren (U3-Handreichung zum BayBEP 2010)
- Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit – Bayerische Bildungsleitlinien (BayBL 2012)
Die Trägergrundsätze bieten allen Mitarbeiter*Innen und Eltern Informationen und Orientierung zur Umsetzung der Pädagogik, schärfen das Profil der städtischen Kindertageseinrichtungen und dienen auch der Dokumentation der gesetzlichen Vorgaben. Hierbei werden ausgewählte Schwerpunkte gesetzt, die uns als städtischen Träger auszeichnen.
Für die einzelnen Krippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder dienen die Trägergrundsätze als verbindliche Grundlage der pädagogischen Arbeit, die in der eigenen Hauskonzeption umgesetzt und kontinuierlich weiter entwickelt wird. Dabei orientieren sich die Hauskonzeptionen an den Bedarfen der Kinder und Familien und setzen entsprechende pädagogische Schwerpunkte.
Selbstverständnis als städtischer Träger
Wir orientieren uns an der demokratischen Grundordnung und stehen für entsprechende Wertvorstellungen ein.
Die Kindertageseinrichtungen sind Orte der Gemeinschaft. Alle, die Teil dieser Gemeinschaft sind, das heißt Mitarbeiter*Innen, Eltern und Kinder sowie Vertreter*Innen des Trägers, tragen Verantwortung zum positiven Gelingen dieses Miteinanders.
Individualität wird dabei geachtet und dem Gegenüber Respekt entgegengebracht. Einfühlungsvermögen sehen wir als Schlüssel zu gegenseitigem Verständnis und einem funktionierenden, demokratischen Miteinander.
Als städtischer Träger tragen wir dem Recht der Kinder auf Bildung, Erziehung und Betreuung Rechnung. Ziel dabei ist, Benachteiligungen auszugleichen und eine Basis für gelingende Bildungsbiographien zu schaffen.
In unseren Kindertageseinrichtungen sind alle Kinder und deren Familien herzlich willkommen. Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern, Kulturen und Religionen begegnen wir mit Respekt. Die verbindende Sprache bei aller Diversität ist Deutsch.
Unterschiedliche Lebensentwürfe sehen wir als Bereicherung für gesellschaftliche Vielfalt. Die Gleichwertigkeit aller Menschen ist für uns selbstverständlich – Ausgrenzung wird nicht toleriert. Mit dieser Haltung begegnen wir Kindern, deren Sorgeberechtigten, Mitarbeiter*Innen und allen Kooperationspartner*Innen. Die gleiche Haltung wünschen wir uns auch von unserem Gegenüber.
Beteiligung ist ein wichtiger Baustein für eine inklusive Bildungsgestaltung in unseren Kindertageseinrichtungen. Das Recht auf Mitsprache von Kindern und ihren Familien hat einen hohen Stellenwert und wird als Chance für gegenseitiges Lernen verstanden.
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Eltern und pädagogische Mitarbeiter*Innen tragen Verantwortung für Bildung, Betreuung und Erziehung des Kindes. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist von daher unabdingbar.
Wir stehen für das Recht der freien Meinungsäußerung ein. Anliegen werden stets in respektvollem Dialog mit den jeweils Beteiligten geklärt.
Wir begegnen Eltern als gleichberechtigte Partner. Unsere Kindertageseinrichtungen bieten Erziehungsberechtigen die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung. In enger Kooperation tauschen sich Eltern und Kindertageseinrichtung über Erziehungsvorstellungen und den Entwicklungsstand des Kindes aus. Wir erkennen an, dass Eltern als Sorgeberechtigte die Hauptverantwortung für die Bildung und Erziehung des Kindes tragen und unterstützen sie mit einer offenen und wertschätzenden Haltung zum Wohl des Kindes. Den Familien wird die Gelegenheit gegeben, in Erziehungsfragen Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf vermitteln wir an die entsprechenden Fachstellen.
Kinderschutz
Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind geschützte und sichere Räume für Kinder. Die pädagogischen Mitarbeiter*Innen sind sich der besonderen Verantwortung für das Wohl der Kinder bewusst, reagieren frühzeitig und sensibel auf Gefährdungsanzeichen und haben ein Handlungskonzept, wie in einer Gefährdungssituation vorzugehen ist. Dabei ist das frühzeitige Einbeziehen der Eltern sicher zu stellen und auf die Beseitigung der Gefährdung hinzuwirken.
In Kooperation mit den jeweiligen Beratungsdiensten können entsprechende Hilfsangebote gemacht und kindeswohlsichernde Maßnahmen eingeleitet werden (§ 8a SGB VIII).
Kinder haben ein eigenständiges Recht auf altersentsprechende Beteiligung und ein Recht sich in eigenen Angelegenheiten zu beschweren. Das Beschwerderecht gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Anliegen den pädagogischen Mitarbeiter*Innen anzuvertrauen und dabei die Erfahrung zu machen, ernst genommen zu werden und Hilfe zu erhalten. Sie wissen an wen sie sich wenden können und wie mit ihren Anliegen umgegangen wird.
Das pädagogische Personal ist dafür verantwortlich eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder trauen, sich für die eigenen Interessen einzusetzen und das Recht der Beschwerde für eigene Belange wahrzunehmen.
Kurzversion Schutzkonzept
Das oberste Prinzip unserer täglichen Arbeit ist es, den Schutz und die Sicherheit für alle uns anvertrauten Kinder zu gewährleisten. Da uns dieses Anliegen außerordentlich wichtig ist, haben wir ein Schutzkonzept entwickelt. Es soll zeigen, dass für uns der Kinderschutz an oberster Stelle steht und die Prävention von Gewalt im pädagogischen Alltag aktiv gelebt wird. Auch rechtliche Grundlagen, wie das Bundeskinderschutzgesetz sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geben vor, dass in Kindertageseinrichtungen konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen sind. Das Schutzkonzept stellt eine Ergänzung zum pädagogischen Konzept jeder Einrichtung dar.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzversion unseres Schutzkonzeptes. Bei inhaltlichen Fragen zum Konzept können Sie sich gerne an das Leitungsteam Ihrer Einrichtung wenden.
Kurzversion Konzept zur kindgerechten sexuellen Bildung und Entwicklung
Präventiver Kinderschutz in der Kita bedarf einer wertschätzenden und grenzwahrenden kindgerechten sexuellen Bildung und Erziehung. Oberstes Ziel im Rahmen der Präventionsarbeit ist die Stärkung des Selbstwertgefühls der Kinder. Es ist wichtig, dass Kinder darin bestärkt werden, auf ihre Gefühle zu hören und lernen, diese auszudrücken und sich Hilfe zu holen.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzversion unseres Konzepts zur kindgerechten sexuellen Bildung und Erziehung. Bei inhaltlichen Fragen zum Konzept können Sie sich gerne an das Leitungsteam Ihrer Einrichtung wenden.
Pädagogik
Die pädagogische Arbeit in unseren Einrichtungen orientiert sich am aktuellen Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan, der Handreichung Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren und den Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit.
Gesellschaftliche Veränderungen, wie zum Beispiel die Digitalisierung, als auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse, beeinflussen das soziale Leben und finden regelmäßige Beachtung.
Das pädagogische Handeln in unseren Einrichtungen hat zum Ziel, Kindern in allen Bildungsbereichen Erfahrungen an die Hand zu geben. Hierbei ist nicht schulisches und fächerorientiertes Lernen gemeint, sondern ganzheitliches Lernen in Alltagssituationen, Projekten und an den Bedürfnissen der Kinder orientierten Angeboten. Wir verstehen Lernen als Prozess von Erfahrung und Reflexion. Die pädagogischen Fachkräfte sehen sich als Bildungsbegleiter und sorgen für bestmögliche Voraussetzungen, um die individuellen Entwicklungsschritte der Kinder zu unterstützen.
Unsere pädagogische Grundhaltung
Jedes Kind wird vorbehaltslos angenommen und in seiner individuellen Persönlichkeit respektiert und wertgeschätzt.
Kinder werden in ihrer Eigenständigkeit und ihrer individuellen Aneignung der Welt begleitet. Dabei begegnen ihnen unsere pädagogischen Fachkräfte empathisch und wertschätzend. Sie bieten den Kindern ein anregungsreiches Umfeld und eine wohlwollende, zugewandte Atmosphäre. Erfahrungen des Alltags, die das Kind in seiner Entwicklung voranbringen, werden bewusst zugelassen.
Ausgehend für jedes pädagogische Handeln ist die Beachtung der Menschenwürde.
Wir stehen für Innovation und Weiterentwicklung im Sinne einer qualitativ guten Pädagogik und zum Wohle der Kinder. Hierzu gehört eine reflektierende, pädagogische Grundhaltung.
Bild von Kind, Eltern und Familie
Wir achten das Kind als aktiven Mitgestalter seiner Entwicklung und unterstützen seinen Wunsch nach Selbsttätigkeit; hierbei respektieren wir das eigene Entwicklungstempo eines jeden Kindes.
Die Offenheit unserer pädagogischen Fachkräfte für die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien, für ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens ist Voraussetzung, dass Bildung gelingen kann. Wir unterstreichen den hohen Stellenwert individueller Beziehung zwischen Kind und pädagogischen Mitarbeiter*Innen.
Eltern sind Experten für ihr Kind. Für diese sind sie die wichtigsten Bindungspersonen und stellen sogleich das bedeutendste Lebensumfeld dar.
Das Bild der Familie in ihrer Zusammensetzung ist sehr facettenreich und individuell. Diese Vielfalt gehört zu unserer modernen Gesellschaftsform.
Familie stellt eine wichtige Ressource für die Bildungsgestaltung in unseren Einrichtungen dar. Eine von Wertschätzung geprägte Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Kindertageseinrichtung und Eltern ist daher unabdingbar.
Bedeutung der Räume
Jedes Kind ist von Geburt an neugierig und lernbegierig. Es benötigt eine lernanregende Umgebung um seine Potenziale entfalten zu können. Räume haben Einfluss auf das Wohlbefinden und das soziale Miteinander. Das pädagogische Personal in unseren Kindertageseinrichtungen gestaltet Räume nach diesem Prinzip. Aus Gruppenräumen werden so Erfahrungsräume, die zum Lernen einladen, unabhängig vom Konzept der Einrichtung.
Die Auswahl des Spielmaterials erfolgt nach den gleichen Gesichtspunkten. Es regt zum Forschen, Experimentieren, gemeinsamen Spiel an und orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder.
Alltagsmaterial regt die Kreativität an, denn „Kinder brauchen kein Spielzeug, sondern Zeug zum Spielen!“
Jesper Juul
Wünsche und Anregungen der Kinder werden mit einbezogen. Sie werden unterstützt mitzugestalten.
Beim Einrichten der Räume achten wir darauf, dass genug Platz für kindliche Bewegungsabläufe gegeben ist. Ausreichende Freiflächen in den Gruppenräumen und die Nutzung der großzügigen Flurbereiche für das kindliche Spiel kommen diesem Gedanken entgegen.
Neben Bewegung bieten die Kindertageseinrichtungen auch notwendige Phasen der Entspannung. Durch Rückzugsmöglichkeiten kann sich das Kind auch einmal von der Großgruppe abschirmen und den vielen Reizen entfliehen.
Das kindliche Spiel
Das kindliche Spiel ist die elementarste Form des Lernens und bietet ideale Voraussetzungen für Lernprozesse. Kinder machen im Spiel wichtige Lebenserfahrungen und eignen sich so ihr Bild von der Welt an.
Die Mitarbeiter*Innen in unseren Kindertageseinrichtungen ermöglichen dieses Erfahrungslernen, indem sie Gruppenprozesse unterstützen und Kinder weitgehend selbst Erfahrungen machen lassen.
Die Möglichkeit Konflikte auch selbsttätig zu lösen, trägt zur sozialen Entwicklung bei. Die pädagogischen Mitarbeiter*Innen unterstützen die Kinder, wenn sie diese nicht alleine lösen können. Das spielerische Lernen von Kindern ist Voraussetzung für späteren schulischen und beruflichen Erfolg. Es prägt die Persönlichkeitsentwicklung ganz entscheidend, mit all ihren Facetten, wie kognitive, soziale, motorische Kompetenz, aber auch Lebensglück und ein positives Selbstbild. Die Zeit des Spielens ist eine der wichtigsten Bausteine im Tagesablauf. Beachtung und Begleitung des kindlichen Spiels ist dabei die Hauptaufgabe des pädagogischen Personals.
Demokratische Teilhabe
„Demokratie ist die einzige Staatsform, die gelernt werden muss…“
Oskar Negt
Unsere Demokratie steht für ein freies und selbstbestimmtes Leben. Jedoch entstehen gesellschaftliches Engagement und Verantwortungsübernahme nicht von alleine, sondern es bedarf des Lernens dieser demokratischen Grundpfeiler.
Die Gemeinschaft in unseren Kindertageseinrichtungen ermöglicht demokratische Verhaltensweisen bereits in der frühen Kindheit zu erleben.
Freie Meinungsäußerung, Mitentscheiden und Mithandeln sind Teil der Alltagskultur in unseren Häusern. Hierbei lernen die Kinder von unseren pädagogischen Mitarbeiter*Innen am Modell und werden von ihnen aktiv begleitet und unterstützt.
Partizipation
Beteiligung von Kindern ist in allen städtischen Kindertageseinrichtungen ein grundlegendes Prinzip.
„Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden“ (Richard Schröder 1995, S. 14).
Dieses pädagogische Handeln liegt unserer demokratischen Grundordnung zugrunde und räumt den Kindern ihr Recht ein, sich entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen
(UN Kinderrechtskonvention, Art. 12).
Kinder haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Wir tragen dafür Sorge, dass Kinder ihre Rechte kennen und ein Umfeld vorfinden, diese auch wahrzunehmen. In unseren Kindertageseinrichtungen lernen Kinder Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hierbei werden sie vom Fachpersonal verantwortungsvoll begleitet und ermutigt.
Beteiligung bedarf eines aktiven Einsatzes und darf nicht der Beliebigkeit überlassen werden.
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde das Beteiligungs- und Beschwerderecht der Kinder in den Einrichtungen im SGB VIII konkretisiert.
Jede Einrichtung ist dazu verpflichtet geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln und im Alltag zu leben. Diese sind in den Einrichtungskonzeptionen verankert.
Beschwerderecht der Kinder
Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet das Recht der Kinder sich in eigenen Angelegenheiten zu beschweren und ihre Unzufriedenheit zu äußern.
Der § 45 SGB VIII Abs. 2 Nr. 3 beinhaltet den Schutz von Kindern vor Machtmissbrauch durch pädagogische Mitarbeiter*Innen. Beschwerdeverfahren in Kindertageseinrichtungen müssen in jedem Falle beinhalten, dass sich Kinder über Fachkräfte beschweren können.
Eine dialogische Haltung des pädagogischen Personals ermöglicht hier einen respektvollen Umgang. Nicht jedes Kind kann seinen Unmut formulieren, daher achten unsere Mitarbeiter*Innen sensibel auf nonverbale Signale wie Verhalten, Mimik und Gestik.
Beschwerden der Kinder sind erwünscht und werden ernst genommen. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht, die alle mittragen können.
Jedes unserer Häuser hat ein konstruktives Beschwerdemanagement installiert, welches den Prozess des Beschwerdeverfahrens definiert und für alle Beteiligten transparent gestaltet. Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist dem städtischen Handlungskonzept zu entnehmen.
Sprache
Sprache als eine wesentliche Form des Zugangs zur Welt, ist eine Schlüsselqualifikation und erfordert daher viel Anregung und Sprechanlässe. Wir betreuen viele Kinder, deren Erstsprache nicht die deutsche ist. Damit Inklusion gut gelingen kann, ist der Erwerb der deutschen Sprache unabdingbar.
In unseren Einrichtungen sehen wir Sprache als durchgängiges Prinzip. Die Mitarbeiter*Innen suchen den Dialog in allen Alltagssituationen. Geplante Lernsettings wie zum Beispiel der „Vorkurs Deutsch“ ergänzen die sprachliche Bildung.
Durch Sprachstandserhebung und eine systematische Begleitung durch standardisierte Beobachtungsbögen (SELDAK, SISMIK) können unsere Fachkräfte individuell auf Bedarfe der Kinder reagieren.
Wertschätzende Kommunikation hat hohe Priorität, da sie neben der sprachlichen Entwicklung auch beziehungsfördernd ist.
Der Zugang zu Literatur, Reimen oder Märchen bietet weitere Erfahrungen mit Sprache sowie Kultur und findet regelmäßig Anwendung. Aufgabe des pädagogischen Personals ist die kindliche Neugier hierfür zu wecken, nicht jedoch Kindern das Lesen und Schreiben beizubringen.
Inklusion und Vielfalt
Inklusion ist ein Menschenrecht und eröffnet den Weg für Vielfalt, Zugewinn und Chancengleichheit.
Jedes Kind verfügt über Fähigkeiten welche die Gemeinschaft in unseren Kindertageseinrichtungen bereichern. Das Lernen wird reichhaltig und bietet allen Kindern gleiche Entwicklungsmöglichkeiten, egal welchen Geschlechts, welcher Herkunft und unabhängig von körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen.
Persönliches Potenzial findet Berücksichtigung, sodass sich das Kind in seiner Individualität wahrgenommen fühlt und seine Stärken entwickeln kann.
Die kulturelle Vielfalt in unseren Kindertageseinrichtungen spiegelt das reichhaltige Leben der Gesellschaft wider. Unser Bestreben richtet sich stets nach gelingender Inklusion aus.
Unsere Fachkräfte lassen sich auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes und seiner Familie ein und gestalten ihr pädagogisches Handeln entsprechend.
Gesundheit
„Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen.“
World Health Organization (WHO)
Nach dieser Definition der Weltgesundheitsorganisation umfasst Gesundheit mehr als körperliche Unversehrtheit. Diesem Gedanken folgen wir in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen.
Eine Umgebung, in der sich die Kinder wohlfühlen, soziale Kontakte, verbunden mit dem Gefühl der Gemeinschaft, Abwechslung von Herausforderung und Entspannung sind nur einige Faktoren, die der Gesunderhaltung dienen.
Ruhephasen
Unser pädagogisches Personal achtet auf die Signale der Kinder bezüglich ihres Wohlbefindens und richtet sein Handeln danach aus. Kinder verbringen häufig viele Stunden in der Kindertageseinrichtung. Ihrem individuellen Bedürfnis nach Ruhe und Schlaf wird Rechnung getragen. Hierbei achten unsere Mitarbeiter*Innen darauf, dass das natürliche Schlafbedürfnis Berücksichtigung findet, das heißt Kinder ausschlafen können und nicht geweckt werden.
Kranke Kinder
Im Falle von Krankheit benötigen Kinder eine reizarme Umgebung, besondere Zuwendung und ausreichend Zeit zur Erholung, welche ihnen zu Hause am besten gegeben ist.
Resilienz
Krisen, Belastungen und Konflikte sind unumgängliche Wegbegleiter. Um auch in diesen Zeiten gesund zu bleiben und gestärkt daraus hervorzugehen ist Resilienz (Widerstandskraft) eine notwendige Kompetenz, die es zu fördern gilt. Dazu tragen positive Bindungen, Beziehungen und Lebenserfahrungen sowie ein gesundes Selbstwertgefühl bei.
Mit diesem Wissen begleiten unsere Mitarbeiter*Innen die Kinder und sind sich auch in diesem Bereich ihrer Vorbildwirkung bewusst.
Bewegung
Kinder haben einen natürlichen Drang sich zu bewegen. Bewegung hat einen engen Zusammenhang mit kognitiver Kompetenzentwicklung. In unseren Kindertageseinrichtungen räumen wir den Kindern ausreichend Bewegungsfreiheit ein und kommen so ihrem Bedürfnis nach körperlicher Aktivität entgegen. Neben einer bewegungsfreundlichen Raumgestaltung, Aktionen im Mehrzweckraum und im Flurbereich bieten die Außenflächen und die nähere Umgebung vielfältige Möglichkeiten hierfür.
Ernährung
Die tägliche Ernährung beeinflusst unser Wohlergehen. Die Auswahl der Lebensmittel, die wir den Kindern in unseren Einrichtungen anbieten, richtet sich nach diesem Grundsatz. Die Mahlzeiten ergänzen wir in allen Häusern mit Obst, Rohkost, sowie Milchprodukten. Die Gestaltung des Speiseplans richtet sich nach den Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE Standards).
Die hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*Innen bereiten die Speisen unter Berücksichtigung der Lebensmittelhygienevorschriften zu und achten auf ein ansprechendes Anrichten.
Geschlechtssensible Erziehung
Die Kindertageseinrichtung unterstützt das Kind darin, die Geschlechtsidentität mit der es sich wohlfühlt, zu finden. Geschlechtersensible Erziehung betrifft den gesamten Alltag und fließt in viele Themenbereiche ein. Zu unseren Prinzipien gehören die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Die Unterschiede zum anderen Geschlecht sollen wahrgenommen und wertgeschätzt werden, jedoch ist das Erkennen, dass eigene Interessen und Vorlieben nicht an die Geschlechtszugehörigkeit gebunden sind, von Bedeutung. Die Kinder sollen ein vielfältiges Rollenbild vermittelt bekommen und typische Geschlechterstereotypen hinterfragen können. Der Spiel- und Erfahrungsraum der Kinder richtet sich nach den persönlichen Interessen und wird nicht auf ein rollentypisches Bild beschränkt. Der unbelastete Umgang mit Sexualität findet auch im § 13 BayKiBiG Anwendung. Das Kind soll sich in seiner Geschlechtsidentität entwickeln und unbefangen mit dem Thema Sexualität und dem eigenen Körper umgehen können. Die persönliche Intimsphäre wird stets gewahrt und respektiert.
Begleitung von Übergängen
Übergänge sind ein ständiger Bestandteil in unserem Leben. Das Leben besteht aus Veränderungen. Der Übergang ist die Phase der Trennung aus dem Bekannten und Vertrauten und führt uns in die Phase des Neubeginns. Es handelt sich dabei nicht um ein eng umgrenztes Ereignis, sondern um einen Prozess, der die Zeit in Anspruch nimmt, die er benötigt. Um diesen Zeitabschnitt gut durchlaufen zu können braucht es Resilienz.
Der Eintritt in die Krippe
Mit dem Besuch einer Kinderkrippe beginnt für die Familien ein neuer Abschnitt. Dies bedeutet für viele Eltern und Kinder eine erste längere Trennung. Viele neue Eindrücke werden verarbeitet, der gewohnte Tagesrhythmus verändert sich und wird der neuen Situation angepasst. Mit der Orientierung am Berliner Eingewöhnungsmodell stehen die pädagogischen Fachkräfte den Familien unterstützend zur Seite und sorgen für eine gelungene Umsetzung.
Der Übergang von Krippe in den Kindergarten
Kinder, die in den ersten Lebensjahren schon eine gelungene Eingewöhnung in der Krippe erlebt haben, sind an die morgendlichen Rituale gewöhnt. Dennoch ist es wichtig, sie beim Übergang zu begleiten. In den Einrichtungen, in denen sich beide Altersgruppen im gleichen Gebäude befinden oder unmittelbar nebeneinander, sorgen spezielle Übergangskonzepte für gelungene Eingewöhnung.
Der Übergang vom Elternhaus in den Kindergarten
Beim Eintritt in den Kindergarten beginnt ein neuer Abschnitt für die Familien. Diese neue Phase bringt Veränderungen im Tagesablauf und der bisher gewohnten Struktur mit sich. Jedes Kind reagiert unterschiedlich auf die erste Trennung, daher ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem pädagogischen Personal und den Eltern von Bedeutung. Wichtig ist es, Vorfreude und Neugier zu bestärken, damit das Kind sich mit positiven Gefühlen auf die neue Situation einlassen kann.
Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule
Der gesamte elementarpädagogische Bereich bereitet die Kinder auf die Schule vor. Durch die Stärkung der notwendigen Kompetenzen bringen die Kinder am Ende ihrer Kindergartenzeit das nötige Rüstzeug für den Schuleintritt mit.
Der Kindergarten bietet dazu durch seine Erfahrungsräume facettenreiche Gelegenheiten und kann somit das Elternhaus in der Schulvorbereitung unterstützen.
Kooperation mit der Grundschule und nachschulische Betreuung
Um sicher zu stellen, dass Kinder eine gute Basis für ihre eigene Bildungsbiografie vorfinden, ist eine Kooperation der Bildungseinrichtungen wichtige Voraussetzung. Alle Bildungspartner sind miteinander vernetzt und haben stets das Wohl der Kinder im Auge.
Eltern als wichtige Entwicklungsbegleiter ihrer Kinder sind unabdingbarer Teil dieses Prozesses.
Informationen über die Entwicklung des Kindes werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit Einverständnis der Eltern weitergegeben.
Be(ob)achtung und Entwicklungsdokumentation
Einer unserer Qualitätsstandards ist die Be(ob)achtung und Bildungsdokumentation von Entwicklungsverläufen. Das Lernen der Kinder wird be(ob)achtet und schriftlich festgehalten. Wir unterscheiden hier zwischen offener, zum Beispiel Portfolio oder Lerngeschichten, und strukturierter Be(ob)achtung, in Form von Beobachtungsbögen. Das gezielte Wahrnehmen von Bildungsverläufen der Kinder ermöglicht die pädagogische Arbeit an den Bedarfen dieser auszurichten und sie in der weiteren Entwicklung zu unterstützen.
Die vorgeschriebenen Beobachtungsverfahren SELDAK, SISMIK und PERIK werden durchgeführt.
Qualitätsmanagement
Für die Betreuung und Bildung der Kinder soll die bestmögliche Qualität zur Verfügung gestellt werden. Qualitätsstandards werden in den städtischen Kindertageseinrichtungen kontinuierlich überprüft und bei Bedarf neu festgelegt.
Wir versuchen allen Mitarbeiter*Innen die Möglichkeit zu geben, persönliche Stärken und Ressourcen umfassend in ihrem beruflichen Handeln anzuwenden und einzubringen.
Können Mitarbeiter*Innen ihre Potentiale entfalten, kann dies zu einem positiven und gesunden Arbeitsklima beitragen. Dieses stellt die Basis für gelingende Pädagogik und einer dialogischen Zusammenarbeit mit Eltern dar.
Auch ist die Beteiligung von Mitarbeiter*Innen an Entscheidungsprozessen eine wichtige Quelle der Qualitätssicherung. Eine wertschätzende Feedbackkultur ist dabei genauso erstrebenswert wie das Bereitstellen gesundheitserhaltender Arbeitsbedingungen.
Qualifizierung von Führungskräften
Der Träger unterstützt die Leiter*Innen durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, sodass sie über vielfältige Führungskompetenzen verfügen. Durch die konsequente Bereitschaft zur Reflexion von eigenem Handeln und Denken erfährt die Professionalität der Führungskräfte zusätzlich an Stärke. Verbindliche Fortbildungsteilnahme ermöglicht zusätzlichen Kompetenzerwerb.
Ausbildungsstelle für pädagogische Berufe
Wir legen großen Wert darauf pädagogische Fachkräfte auszubilden. Eine gute Kooperation und Vernetzung mit Fachakademien und weiteren Ausbildungsstellen ist uns hierfür wichtig.
Anleitergespräche zur Beratung, Reflexion und Zielvereinbarung haben ihren festen Platz.
Arbeitskreise für Anleiter*Innen und Praktikant*Innen setzen sich mit allen Themen, die für eine gelingende und erfolgreiche Ausbildung dienlich sind, auseinander.
Neben der Unterstützung von klassischen Ausbildungsformen beteiligt sich das Amt für Kinderbetreuung und -bildung ebenso an der Durchführung und Realisierung von neuen Modellen zur Aus- und Weiterbildung.
Fort- und Weiterqualifizierung
Ein internes und vielfältiges Schulungsprogramm sowie die Teilnahme an Kursen von anderen Fortbildungsanbietern ermöglichen Fort- und Weiterbildung für das pädagogische Personal in unterschiedlichen Bereichen.
In übergreifenden Arbeitskreisen haben Mitarbeiter*Innen Raum für fachlichen Dialog und um Informationen zu aktuellen, pädagogischen Themen zu besprechen.
Auch in den Bereichen Hygiene und Erste Hilfe werden regelmäßig Schulungen für Mitarbeiter*Innen angeboten.
Pädagogische Ergänzungskräfte erhalten die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zur Fachkraft.
Ebenso besteht die Möglichkeit ein Duales Studium zu absolvieren.
Professionalität der Teams
Mitarbeiter*Innen übernehmen Verantwortung für das Profil der Einrichtung und bringen sich mit ihren persönlichen Stärken ein. Sie unterstützen damit die Gesamtorganisation und tragen zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung bei.
Regelmäßig finden geplante Teambesprechungen statt. Einrichtungsleiter*In und Mitarbeiter*Innen setzen sich mit fachlichen Inhalten auseinander und tauschen sich über Organisatorisches aus.
Zur pädagogischen Weiterentwicklung stehen Konzeptions- und Teamtage zur Verfügung.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal sind jährlich stattfindende Mitarbeitergespräche. Die Zusammenarbeit der letzten Zeit wird reflektiert, Zielvereinbarungen überprüft und bei Bedarf neu gesetzt. Sie tragen wesentlich dazu bei Potenziale von Mitarbeiter*Innen zu schärfen und Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen.
Fachliche Begleitung
Grundsätzlich können Führungskräfte Coaching und Teams fachliche Begleitung in Form von Beratung, Begleitung oder Supervision erhalten. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt in Absprache mit dem Träger.
Elternbefragung
Allen Eltern der städtischen Kindertageseinrichtungen wird jährlich die Möglichkeit geboten, ihre Meinungen zur Qualität in der von ihnen besuchten Kita schriftlich zu äußern. Die anonymen Fragebögen aller Städtischen Kindertageseinrichtungen werden zentral ausgewertet. Das Ergebnis wird mit dem Elternbeirat besprochen und in der Kindertageseinrichtung für alle Eltern veröffentlicht.
Dieser Evaluierungsbogen unterstützt die Kindertageseinrichtung maßgeblich bei ihrer Qualitätsentwicklung.
Elternbeiräte
Der Elternbeirat jeder Kita wird jährlich neu gewählt. Dieser befasst sich mit Belangen der Elternschaft und steht im Austausch mit dem/der Leiter/-in der Einrichtung. Hierbei nimmt er eine beratende Funktion ein.
Bei konzeptionellen Veränderungen und Planungstagen kann der Elternbeirat beratend teilnehmen.
Aus allen städtischen Kindertageseinrichtungen hat sich zudem ein Gesamtelternbeirat (GEB) formiert, der sich einrichtungsübergreifenden Themen widmet.
Sicherheits- und Hygienestandards
In jeder unserer Kindertageseinrichtungen ist ein/e zur Sicherheitsbeauftragten geschulte Mitarbeiter*In Ansprechpartner*In für alle sicherheitsrelevanten Anliegen.
Zusätzlich stehen die Sicherheitsingenieure der Stadt beratend zur Seite.
Wichtiger Teil des Themas Sicherheit ist die Brandschutzverordnung sowie ein Evakuierungskonzept. Alle relevanten Anforderungen sind dem Sicherheitskonzept zu entnehmen. Dieses liegt jeder Kindertageseinrichtung vor. Eine Mitarbeiter*In übernimmt die Aufgabe eines Evakuierungshelfer*In und wird dementsprechend geschult. Evakuierungs- und Brandschutzübungen in den Kindertageseinrichtungen erhöhen die Handlungssicherheit.
Durch die dokumentierte Gartenbegehung werden defekte Spielgeräte und andere sichtbare Gefahrenquellen erkannt und entsprechende Maßnahmen getroffen.
Das pädagogische und hauswirtschaftliche Personal ist im Bereich der Lebensmittelhygiene geschult.
Durch eine jährliche Belehrung über das Infektionsschutzgesetz §34 sind die Mitarbeiter*Innen auf einem aktuellen Stand.
Zur Sicherstellung der Hygienevorschriften dient ein Rahmenhygieneplan.
Mittagsverpflegung
Ein wichtiger Bestandteil des Kita- und Schulalltags ist das Mittagessen.
Da wir großen Wert auf ein gesundheitsförderliches und gleichzeitig leckeres Mittagessen mit gleichbleibend hoher Qualität in unseren Einrichtungen legen, haben wir ein Verpflegungskonzept entwickelt. Entstanden ist es in einem Arbeitskreis mit Teilnehmenden verschiedener Professionen. Kitaleitungen, pädagogisches Personal, Betreuungspersonal im Primarbereich, Küchenkräfte und die Qualitätsbeauftragte für die Mittagsverpflegung aus dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung erarbeiteten den Inhalt gemeinsam. Das Konzept umfasst die Gestaltung des Speisenangebots, der Essenssituation, der Zusammenarbeit mit den Eltern und des Qualitätsmanagements. Hinzu kommen die Aspekte einer nachhaltigen Verpflegung, die in unseren Einrichtungen hohen Stellenwert haben.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzversion unseres Verpflegungskonzepts. Bei inhaltlichen Fragen zum Konzept können Sie sich gerne an das Leitungsteam Ihrer Einrichtung wenden.
Cluster
Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind seit September 2019 in einem Clustermodell organisiert und strukturiert.
Jedes Cluster wird von einem Leitungsteam, bestehend aus einer Gesamtleitung, einer Fachbereichsleitung für Pädagogik und Personal und einer Fachbereichsleitung für Eltern und Organisation geführt.
Die einzelnen Einrichtungen innerhalb des Clusters arbeiten pädagogisch autark.
Alle städtischen Kitas im Überblick
Cluster | Kindertageseinrichtung | 0 - 3 Jahre | 3 Jahre bis Schuleintritt |
1. - 4. Klasse |
KoGa Münchener Straße |
✓ |
|||
Städt. Schulkindergarten | Vorschulkinder | |||
Hort Schlaufüchse |
✓ |
|||
Hort Tintenklecks |
✓ |
|||
Cluster Etting | Kita Am Retzbachweg |
✓ |
✓ |
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Kita Siebenstein |
✓ |
✓ |
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Cluster Ost | Kita Am Nordpark |
✓ |
✓ |
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Kita Am Blumenviertel | ✓ |
✓ |
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Kita Mailing |
✓ |
|||
Cluster Zentrum | Kita Blauland |
✓ |
✓ |
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Kita Bunte Welt |
✓ |
✓ |
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Kita Löwenzahn |
✓ |
✓ |
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Cluster Mitte-Süd | ✓ |
✓ |
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Kita Odilostraße | ✓ |
✓ |
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Cluster Mitte-West | Kita An der Schutter |
✓ |
✓ |
|
Kita Regenbogen |
✓ |
✓ |
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Kita Waldeysenstraße |
✓ |
✓ |
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Naturkindergarten |
✓ |
|||
Cluster Schulzentrum |
Kita Am Schulzentrum |
✓ |
✓ |
|
Cluster West | Kita Auf der Höh |
✓ |
✓ |
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Kita Am Eichenwald |
✓ |
✓ |
||
Cluster Süd | Kita Kleine Welt |
✓ |
||
Krippe Kleine Welt | ✓ | |||
Kita Lichtblick |
✓ |
|||
Cluster Süd-West | Kita Rappelkiste |
✓ |
✓ |
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Kita Schatztruhe |
✓ |
|||
Kita Südwind |
✓ |
|||
Cluster Nord | Kita Mariengarten |
✓ |
✓ |
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Cluster Donau | Kita Villa Rosa |
|
✓ |
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Krippe Villa Rosa |
✓ |
|||
Kita Villa Rosa 3 |
✓ |
✓ |
Ergebnis der jährlichen Elternbefragung
Die jährliche Elternbefragung in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist ein wichtiges Instrument zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pädagogik, in der Zusammenarbeit mit den Eltern und verschiedenen weiteren Bereichen.
Die Befragung erfolgte online über ein strukturiertes Fragenkonzept zu den Themen Gesamtbeurteilung, Eingewöhnung, Räume und Aufenthaltsbereiche, Verpflegung, Tagesablauf, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Betreuungspersonal, Pädagogik, Ferienbetreuung und Abfrage von statistischen Merkmalen. Die diesjährige Befragung wurde durch den Anbieter „Kultify GmbH“ durchgeführt.
Die Kindertageseinrichtungen des Amts für Kinderbetreuung und -bildung der Stadt Ingolstadt werden dabei einrichtungsübergreifend als gut bewertet (Ø 1,78). Krippenkind-Eltern beurteilen die Einrichtungen insgesamt etwas besser (Ø 1,63) als Eltern von Kindergarten- (Ø 1,76), Hortkindern (Ø 1,80) und Kindern im Kooperativen Ganztag (Ø 1,93). Die Gesamtbeteiligung lag mit 53% über dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Ergebnis Mitarbeiterbefragung 2023
Gebühren & Satzungen
Häufig gestellte Fragen
Wie ist das Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz?
Ihre Kinder können vom 4. bis 21. Februar 2025 über den Kita-Finder Ingolstadt auf der Homepage der Stadt Ingolstadt angemeldet werden. Ab dem 10. März 2025 werden Plätze zugesagt. Bitte beachten Sie, dass Ihre angegeben Betreuungszeiten eine hohe Verbindlichkeit haben.
In welcher Kindertageseinrichtung die Kinder folglich angemeldet werden, steht den Eltern grundsätzlich frei. Es sollten aber auch Kindergärten und Krippen auf dem Weg zum Arbeitsplatz in die Überlegungen miteinbezogen werden.
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leiterin der Kindertageseinrichtung. Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe Kinder aus dem Stadtgebiet Ingolstadt Vorrang vor Kindern aus angrenzenden Landkreisen. Wir empfehlen daher den Eltern, einen Kita-Platz in der jeweiligen Sitzgemeinde zu beantragen, da der Förder- und Rechtsanspruch an den Wohnort gekoppelt sind.
Nach der schriftlichen Zusage müssen die Eltern ebenfalls schriftlich binnen sieben Tagen die Annahme des Betreuungsplatzes bestätigen. Liegt bis zu diesem Termin keine schriftliche Bestätigung der Eltern vor, wird der Platz an ein anderes Kind weitervermittelt. Wenn Sie zunächst kein Platzangebot erhalten, bleiben Sie im Pool und weitere Kindertageseinrichtungen können Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ein Angebot unterbreiten.
Faltblätter mit dem Verzeichnis aller Kindertageseinrichtungen liegen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17, im Sozialen Rathaus, Adolf-Kolping-Straße 10 und im Eingangsbereich des Bürgeramtes, Rathausplatz 4, aus. Die Übersicht über die Kindertageseinrichtungen gibt es außerdem als Faltblatt zum Herunterladen:
Die Leistungsbeschreibungen der Städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Ingolstadt finden Sie auf unseren Internetseiten Kitas der Stadt Ingolstadt.
Bei Fragen zur Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte per E-Mail an kita-finder@ingolstadt.de.
Wichtiger Hinweis:
Für den Vertragsabschluss für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bitten wir Sie grundsätzlich, um eine einheitliche Dokumentation der Daten zu ermöglichen, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sollte Ihr Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden, geben Sie bitte Ihren Pass der beauftragten Person mit.
Kann ich mein Kind in mehreren Kitas anmelden?
Bitte melden Sie sich in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl über den Kita-Finder Ingolstadt an. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Anmeldungen zu priorisieren.
Wann und wo soll ich mein Kind anmelden?
Die Kita-Leiterinnen organisieren die Platzvergabe nach pädagogischen und gruppendynamischen Gesichtspunkten eigenverantwortlich. Bitte melden Sie Ihr Kind über den Kita-Finder auf der Homepage der Stadt Ingolstadt an. Sie können sich dabei in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl (freie und städtische Träger) direkt anmelden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich über das einzelne Profil der Einrichtungen im Kita-Finder Ingolstadt zu informieren.
Kann ich mein Kind auch außerhalb des Anmeldezeitraumes anmelden?
Eine Anmeldung unterjährig ist zu jedem Zeitpunkt über den Kita-Finder Ingolstadt möglich. Hierbei kann keine Garantie abgegeben werden, dass der Betreuungsplatz wohnort- oder arbeitsplatznah liegt.
Aufnahmevoraussetzungen
Kindergartenplätze werden an Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung vergeben.
Hortplätze werden an Kinder ab der Einschulung bis zum Ende der Grundschulzeit vergeben.
Krippenplätze werden an Kinder mit einem Lebensalter von acht Wochen bis unter drei Jahren vergeben.
Ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in einer städtischen Kindertageseinrichtung höher als das Platzangebot, erfolgt die Aufnahme in dieser Einrichtung nach folgenden Kriterien:
- Kinder, bei denen die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil erwerbstätig sind.
- Kinder, für deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit der Besuch der Kindertageseinrichtung geboten ist.
- Kinder, deren Eltern oder deren alleinerziehender Elternteil eine Schulausbildung, eine berufliche Ausbildung, eine Hochschulausbildung oder eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit absolvieren.
- Kinder, die unabhängig von ihrer oder der Staatsangehörigkeit der Eltern einer besonderen sprachlichen Förderung bedürfen.
- Kinder, deren Geschwisterkinder bereits in der Einrichtung betreut werden, vorausgesetzt, das bereits betreute Kind verbleibt noch eine angemessene Zeit, in der Regel mehr als 3 Monate, in der Einrichtung.
- Kinder, die im Einzugsbereich (umliegendes Wohngebiet) der Kindertageseinrichtung wohnen.
- Kinder mit Wohnsitz außerhalb Ingolstadts werden nur im Einvernehmen mit dem Amt für Kindertagesbetreuung und vorschulische Bildung aufgenommen.
- Krippenkinder können aus unmittelbar benachbarten städtischen Kinderkrippen frühestens ab 2,6 Jahren in den zugehörigen städtischen Kindergarten wechseln.
- Im Rahmen freier Kapazitäten kann eine befristete Aufnahme ermöglicht werden.
- Die Gruppenzusammensetzung erfolgt alters- und geschlechtsheterogen.
Sonstige Personensorgeberechtigte stehen den Eltern bzw. dem alleinerziehenden Elternteil gleich.
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leitung oder deren Vertretung.
Die Aufnahme eines Kindes ist auf einen kontinuierlichen Besuch unter Beachtung der Öffnungszeiten angelegt.
Aufsichtspflicht in der Kita - Wann beginnt und endet die Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder in der Kindertageseinrichtung und endet mit der Übernahme der Kinder durch die Eltern oder abholberechtigte Personen.
Bei Hortkindern beginnt die Aufsichtspflicht des Personals mit Betreten des Hortes. Die Aufsichtspflicht für Hortkinder endet, wenn das Kind abgeholt oder nach Absprache mit den Eltern alleine nach Hause gehen darf.
Falls Eltern oder von den Eltern beauftragte Personen das Kind bei einer Veranstaltung begleiten, sind diese immer für das Kind aufsichtspflichtig.
Beeinträchtigungen oder chronische Erkrankungen
Bei uns ist jedes Kind mit seinen individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen, unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten und personellen Fachkompetenzen, willkommen.
Eingewöhnung
In der Eingewöhnung werden Sicherheit, Zugehörigkeit und Vertrauen für das Kind und die Eltern aufgebaut und eine Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern gebildet.
Als Richtwert können ca. zwei Wochen angegeben werden. Grundsätzlich erfolgt die Eingewöhnung aber, ob in Krippe oder Kindergarten, nach dem individuellen Tempo des Kindes.
Hort: Ab Anfang September bieten die Horte Ferienbetreuung an. In dieser Zeit findet die Eingewöhnung für die neuen Hortkinder statt.
Feiern von religiösen Festen
Die Werteorientierung und Religiosität ist ein Bildungsbereich aus dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan, welcher grundlegend für die pädagogische Arbeit ist.
Grundlegend ist die Offenheit gegenüber den verschiedenen Religionen und deren Glauben.
Der Alltag der Kitas orientiert sich an zentralen Festen der christlich-abendländischen Kultur.
Gebührenübernahme
Die Stadt Ingolstadt übernimmt die Gebühren ganz oder teilweise, wenn das anrechenbare Netto-Einkommen die monatliche Einkommensgrenze nicht bzw. nur geringfügig überschreitet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Geschwisterkinder
siehe Aufnahmevoraussetzungen
Getränke
Getränke in Form von Wasser oder Tee stehen den Kindern während des gesamten Tages zur Verfügung. Für Getränke fallen derzeit keine zusätzlichen Kosten an.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist in der Benutzersatzung der städtischen Kindertageseinrichtungen festgelegt und besagt, dass jede Vertragspartei den Betreuungsvertrag schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen kann.
Die Benutzersatzung finden Sie hier.
Lebensmittelunverträglichkeiten
Bei Lebensmittelunverträglichkeiten muss das Personal zeitnah informiert werden.
Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger
Das Infektionsschutzgesetz bildet hierfür die gesetzliche Grundlage und beschreibt in § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, bei welchen ansteckenden Krankheiten, auch schon im Verdachtsfall, eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besucht werden darf.
Für Kinder unter sechs Jahren gilt dies auch, wenn sie an einem möglicherweise ansteckenden (Brech-) Durchfall erkrankt sind oder dies nicht ausgeschlossen werden kann.
Des Weiteren sind Eltern verpflichtet die Kita bei Auftreten oder Verdacht auf eine möglicherweise ansteckende Erkrankung zu informieren. Die Kita informiert bei gehäuftem Auftreten einer Erkrankung das Gesundheitsamt.
In allen Fällen kann die Einrichtung erst wieder besucht werden, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht oder bei Kopfläusen keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist.
Mindestbuchungszeit
Die Mindestbuchungszeit darf pro Woche (Mo. bis Fr.) in der Kinderkrippe und im Hort jeweils zehn Stunden nicht unterschreiten.
Im Kindergarten beträgt die wöchentliche Mindestbuchungszeit 20 Stunden.
Die Mindestbetreuungszeit am Tag für den Kindergarten beträgt 3 bis 4 Stunden und wird als pädagogische Kernzeit am Vormittag zwischen 08:00 bis 11:45 Uhr festgelegt.
Aus pädagogischer Sicht ist ein Krippenbesuch von mindestens vier Tagen in der Woche sehr sinnvoll.
Mittagsverpflegung
Die städtischen Kindertageseinrichtungen bieten täglich ein warmes Mittagessen an.
Die Menüs und Speisen werden nach dem Cook & Freeze-Verfahren vom Essenslieferant bis zu einem bestimmten Punkt zubereitet und dann in den „Tiefkühlschlaf“ versetzt, um die Frische der Produkte zu bewahren. In den Kitas werden diese dann auf den Punkt zu Ende gegart.
Ergänzend dazu werden vor Ort in der Kita Obst, Rohkost, Salate oder Milchprodukte gereicht.
Gesundheitliche und religiöse Bedürfnisse werden bei der Auswahl der Menüs berücksichtigt.
Der Preis für ein Mittagessen ist der Satzung zu entnehmen. Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt Tag genau.
Muss mein Kind zum Kindergartenantritt sauber sein?
Die Sauberkeitserziehung ist ein wesentlicher körperlicher Reifungsprozess, welcher von der Individualität des Kindes beeinflusst wird. Entwicklungspsychologisch reift die Kompetenz zur Blasen- und Darmkontrolle erst zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr.
Da großer Wert auf die Individualität des Kindes gelegt wird, ist es völlig in Ordnung, wenn das Kind zum Kindergarteneintritt noch nicht sauber ist. Jede Kita ist mit einem Wickelbereich ausgestattet und unterstützt das Kind beim Sauberwerden.
Steuerbescheinigung für Kita-Gebühren
Die erforderliche Steuerbescheinigung für die Kindergartengebühren des Vorjahres erhalten die Eltern ab Ende Februar / Anfang März des folgenden Kalenderjahres von der Kita-Leitung ausgehändigt. In den Kitas hängen am Anfang des Jahres Listen aus, in denen sich diejenigen Eltern eintragen, die eine Bescheinigung benötigen.
Adressat ist der Elternteil, der die Kindergartenbeiträge beim Amt für Kinderbetreuung und -bildung entrichtet.
Bis spätestens 31.05. des folgenden Kalenderjahres muss beim Finanzamt ein Antrag auf Abzug der Kinderbetreuungskosten des Vorjahres über die „Anlage Kind“ der Einkommensteuererklärung eingereicht werden.
Kindergartenbeiträge sind immer steuerlich abziehbar. Berücksichtigt werden Betreuungskosten für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gesamtelternbeirat (GEB)
Der Gesamtelternbeirat (GEB) ist ein Gremium von Eltern für Eltern – er bildet die Schnittstelle zwischen den Elternbeiräten aller städtischen Kindertagesstätten und dem Träger.
Aufgaben des GEB-Vorstands
- Vertretung der Eltern/Erziehungsberechtigten von Kindern in städtischen Kindertagesstätten
- Bindeglied zwischen den Elternbeiräten (EB) städtischer Kindertageseinrichtungen und dem Träger - der Stadt Ingolstadt
- Ansprechpartner für Eltern, Erziehungsberechtigte und Elternbeiräte von Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft, den Träger bzw. dessen Vertreter und die verschiedenen kommunalen Gremien bei allgemeinen und grundsätzlichen Fragen sowie übergreifenden Problemen, insbesondere bei
- Gebührenfragen
- Neueinrichtung und Schließung von Gruppen/Einrichtungen
- Fragen zur personellenund sachlichen Ausstattung
- Fragen zur örtlichen Bedarfsplanung
- Ausgestaltung der Mittagsverpflegung
- Grundsatzfragen hinsichtlich Öffnungs- und Schließzeiten
- Information an Elternbeiräte, Eltern/Erziehungsberechtigte über Entscheidungen und wichtige Entwicklungen. (Informationsschreiben werden in den städtischen Kindertageseinrichtungen mittels Aushang bzw. Verteilung an die Eltern/Erziehungsberechtigten weitergegeben).
- GEB-Vorstand betreibt Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Veröffentlichung von Artikeln oder Stellungnahmen
Kontakt:
E-Mail-Adresse: geb-in@gmx.de