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Behördenwegweiser

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Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

Beschreibung

Erforderliche Unterlagen

Verfahrensablauf

Online-Verfahren

Fristen

Kosten

Rechtsgrundlagen

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