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Behördenwegweiser

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Familienplanung; Beantragung einer kommunalen Förderung

Kommunen können finanzielle Hilfen für die Familienplanung gewähren (z. B. aus dem Familienplanungsfonds).

Beschreibung

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt oder - soweit sie von der Behörde erfasst wurden - nachfolgend.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Familienplanungsfonds - Antrag auf Leistungen aus dem Familienplanungsfonds

    Das Recht auf Familienplanung ist ein Grundrecht, das nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Frauen und Männer abhängig sein darf. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Ingolstadt dazu entschlossen als freiwillige Leistung der Stadt einen Familienplanungsfonds aufzulegen. Hier können Sie die Leistungen online beantragen.

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Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 26.03.2024