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Sozialpass und Familienpass; Beantragung

Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.

Beschreibung

Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.

IngolstadtPass - Ingolstadt Miterleben

IngolstadtPass - Ingolstadt Miterleben

In Ingolstadt kann man viel erleben: in unseren Museen, Bädern oder beim Eislaufen. Wir wollen, dass alle Menschen unsere Stadt miterleben können. Daher gibt es seit Ende 2019 den IngolstadtPass.

Wenn Sie den IngolstadtPass vorzeigen, zahlen Sie weniger. So können Sie zum Beispiel einen Familientag im Schwimmbad verbringen oder spannende Stunden in einem der Museen der Stadt erleben.

Das Angebot wird immer größer. Haben Sie Fragen? Dann helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter, dem Amt für Soziales, dem Wohnungsamt oder dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung.

Informationen für Akzeptanzpartner

Sie möchten als Verein oder gewerblicher Anbieter gesellschaftliche und soziale Verantwortung übernehmen? Sie können IngolstadtPass-Berechtigten gute Vergünstigungen bieten?

Wir freuen uns von Ihrem Angebot zu erfahren.

Wer kann den IngolstadtPass erhalten?

Sie sind berechtigt, wenn Sie in Ingolstadt wohnen und eine dieser Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, soweit Sie nicht in der ANKER Einrichtung oder einer ihrer Dependancen untergebracht sind
  • Kriegsopferfürsorge
  • Übernahme von Beiträgen von Kindertageseinrichtungen bzw. Erlass von Gebühren
  • Kinderzuschlag
  • Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen oder ökoligischen Jahr oder Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst
  • Sie erhalten keine Leistung wie oben aufgeführt, erhalten Altersrente und haben ein verfügbares Einkommen von unter 1427 Euro (1-Personen-Haushalt) bzw. 2141 Euro (2-Personen-Haushalt).

Für jede berechtigte Person, auch Kinder, wird ein eigener IngolstadtPass ausgestellt.

Wo bekomme ich den IngolstadtPass und welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Den IngolstadtPass erhalten Sie auf Antrag bei der städtischen Dienststelle, von der Sie auch Ihre Sozialleistung bekommen (Jobcenter, Amt für Soziales, Wohnungsamt oder dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung). Erhalten Sie Kinderzuschlag wenden Sie sich zur Beantragung des IngolstadtPasses bitte an das Bildungs- und Teilhabeteam im Jobcenter.

Teilnehmende an Freiwilligendiensten erhalten den Ingolstadtpass im Bürgerhaus (bitte hier zusätzlich FSJ/FÖJ/BFDS-Ausweise vorlegen)

Erfüllen Sie die Voraussetzungen wegen Ihrer geringen Altersrente stellen Sie den Antrag bitte beim Amt für Soziales (bitte hier den aktuellen Rentenbescheid, Nebeneinkünfte wie Minijob, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Einnahmen aus Unter/-Vermietung etc. vorlegen)

Bitte bringen Sie zur Antragstellung einen Ausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass mit. Erhalten Sie Kinderzuschlag bringen Sie bitte zusätzlich ihren Leistungsbescheid von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mit.

Den Online-Antrag können Sie hier stellen. Der Antrag ist auch im Jobcenter, dem Amt für Soziales, dem Wohnungsamt oder dem Amt für Kinderbetreuung und vorschulische Bildung erhältlich.

Was muss ich zur Verlängerung des IngolstadtPasses mitbringen?

Zur Verlängerung des IngolstadtPasses benötigen Sie keinen schriftlichen Antrag. Bitte bringen Sie zur Verlängerung Ihren IngolstadtPass und einen Ausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass mit. Erhalten Sie Kinderzuschlag bringen Sie bitte zusätzlich ihren Leistungsbescheid von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mit.

Für die Beantragung oder Verlängerung des IngolstadtPasses ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Wie lange ist mein IngolstadtPass gültig?

Ihr IngolstadtPass ist bis zum Ende des Jahres, welches durch einen Jahresaufdruck oder Gültigkeitsaufkleber auf dem IngolstadtPass kenntlich gemacht wird, gültig.

Für das Folgejahr erhalten Sie nach Vorsprache bei der städtischen Dienststelle, von der Sie auch Ihre Sozialleistungen bekommen, eine neue Gültigkeitsmarke.

Zur Verlängerung des IngolstadtPasses genügt es im Regelfall, wenn Sie Ihren IngolstadtPass und einen Ausweis oder Reisepass mitbringen. Erhalten Sie Kinderzuschlag bringen Sie bitte zusätzlich ihren Leistungsbescheid von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mit. Eine Verlängerung für das Folgejahr ist frühestens im November möglich.

Bei Wegzug verliert der IngolstadtPass seine Gültigkeit und ist an die ausgebende Stelle der Stadtverwaltung zurückzugeben. Bei Missbrauch kann der IngolstadtPass eingezogen werden.

Wird im laufenden Kalenderjahr die Grundleistung (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung etc.) eingestellt, bleibt der IngolstadtPass bis zum Ablauf des ausgestellten Kalenderjahres weiterhin gültig.

Welche Vergünstigungen kann ich in Ingolstadt erhalten?

Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die nachfolgend angegebenen Vergünstigungen sind Richtwerte. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach den für die einzelnen Anbieter geltenden Regelungen.

Weitere Informationen zum IngolstadtPass

Allgemeine Informationen

Der IngolstadtPass ist immer mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel etc.) vorzulegen.
Der IngolstadtPass ist nicht auf Dritte übertragbar und wird bei Verlust im Regelfall nicht ersetzt.
Bei Wegzug aus Ingolstadt ist der IngolstadtPass zurückzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung kann der IngolstadtPass eingezogen werden.

Der IngolstadtPass als Sozialpass

Mit dem IngolstadtPass erhalten Sie bei mehreren Anbietern Vergünstigungen. Bei den teilnehmenden Akzeptanzpartnern können Sie mit Ihrem IngolstadtPass Vergünstigungen erhalten. Bitte legen Sie Ihren IngolstadtPass immer mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel etc.) vor.

Informationen zum IngolstadtPass für Akzeptanzpartner/innen

Je mehr Akzeptanzpartner/innen Vergünstigungen und Ermäßigungen anbieten, umso attraktiver wird der IngolstadtPass für dessen Inhaber/-innen. Gleichzeitig können die Partner/-innen des IngolstadtPasses (zum Beispiel Unternehmen, Vereine, Betriebe und Gewerbetreibende) aber auch ihre soziale Verantwortung zum Ausdruck bringen, indem sie dazu beitragen, das alle Ingolstädterinnen und Ingolstädter die Stadt miterleben können.

Eine Partnerschaft mit dem IngolstadtPass bietet Ihnen als Akzeptanzpartner/-in zahlreiche Vorteile:

  • sichtbares soziales Engagement
  • Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades
  • erhöhte Medienpräsenz
  • Erweiterung des Kundenkreises
  • Stärkung Ihrer Reputation

Falls Sie Akzeptanzpartner/-in des IngolstadtPasses werden möchten, lassen Sie sich im Jobcenter beraten. Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 0841 305-45130, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.

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Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 22.11.2024