Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Beschreibung
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Voraussetzungen
Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Verfahrensablauf
Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.
Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
- für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
- Flurkartenauszug oder Lagekarte
Online Verfahren
- Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS
Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Auskunft aus dem Altlastenkataster online beantragen (für Eigentümer/-innen)
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster können Sie über nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigt wird.
- Auskunft aus dem Altlastenkataster online beantragen (aus sonstigen Gründen)
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster können Sie über nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigt wird. - Auskunft aus dem Altlastenkataster online beantragen (für ein bestehendes Miet- oder Pachtverhältnis)
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster können Sie über nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigt wird. - Auskunft aus dem Altlastenkataster online beantragen (für eine Kauf-, Miet- oder Pachtabsicht)
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster können Sie über nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigt wird. - Auskunft aus dem Altlastenkataster online beantragen (für eine Verkaufsabsicht)
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster können Sie über nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigt wird. - Auskunft aus dem Altlastenkataster online beantragen (für eine Zwangsversteigerung)
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster können Sie über nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigt wird.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.
Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei.
Fristen
Weiterführende Links
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Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Stand: 15.12.2023