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					Vorübergehende Gaststättenerlaubnis - Ausschank von Alkohol
Leitfaden für Veranstalter
Allgemeine Hinweise
- Planen Sie den Ausschank alkoholischer Getränke, ist eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz zu beantragen.
 - Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beim Gewerbeamt einzureichen.
 - Die Immissionsvorschriften (z.B. gegen Lärm) sowie die Sperrzeitregelung (mindestens von 05:00 bis 06:00 Uhr) sind bei jeder Veranstaltung einzuhalten.
 - Dem Antrag ist ein maßstabsgetreuer und aussagekräftiger Plan, aus dem alle Aufbauten ersichtlich sind, beizulegen.
 - Hinweis: Personen, die Speisen zubereiten oder verkaufen, benötigen meistens eine Belehrung über Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt.
 
Was ist einzureichen?
- Vollständig ausgefüllter Antrag
 - Plan des gesamten Veranstaltungsbereichs (Außengelände und alle Räume) im Maßstab 1:100 (wenn größer DIN A3: 1:200), mit allen Aufbauten (Bühnen, Zelte, usw.) und Notausgängen. Bitte alle Maße angeben!
 - Bitte beachten sie, dass bei unvollständigen Antragsunterlagen eine fristgerechte Bearbeitung nicht gesichert ist.
 
Merkblätter
                        Merkblatt zur Ausschankerlaubnis
                                
                        (PDF, 86 kB |  Dokument vorlesen)    
                                                    
                    
  
                        
                        Merkblatt zum Thema Lärmschutz
                                
                        (PDF, 100 kB |  Dokument vorlesen)    
                                                    
                    
  
                        
                        Merkblatt zur Abfallentsorgung
                                
                        (PDF, 402 kB, 20.03.2020 |  Dokument vorlesen)    
                                                    
                    
  
                        
                        Merkblatt der Lebensmittelüberwachung
                                
                        (PDF, 103 kB |  Dokument vorlesen)    
                                                    
                    
  
                        
                         Merkblatt über Installation und Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen
                                
                        (PDF, 156 kB |  Dokument vorlesen)    
                                                    
                    
  
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Fax: 0841 305-1509
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