Seiteninhalt

Aufenthalt

Bitte beachten: Vorsprachen sind nur mit Termin möglich

Aufenthaltsgenehmigung: Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels


Antragstellung

Anträge zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie beim Amt für Ausländerwesen und Migration. Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Minderjährigen bis zum 16. Lebensjahr sind die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01.09.2011 ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers zur Beantragung des Aufenthaltstitels zwingend erforderlich.

Darüber hinaus muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Antragstellers vorgelegt werden und die Erfassung der Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel ist zwingend vorgeschrieben ab dem 6. Lebensjahr.

Benötigte Unterlagen - Formulare

Bei Antragstellung sind regelmäßig einzureichen:

Gebühren und Gebührenbefreiung

Von der Gebühr befreit sind folgende Personen:

  • Angehörige von EU-Staaten
  • Studenten mit Stipendium einer deutschen Organisation
  • Empfänger von SGB II und SGB XII
  • Bundeswehrangehörige

Von der Gebühr bis zu 50 Prozent ermäßigt sind folgende Personen:

  • Minderjährige

Wohnort- und Adressänderung

Wohnortänderung

Adressänderungen müssen im Bürgeramt der Stadt Ingolstadt erfolgen.

Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel

Aktuell können wir leider keine Termine für diesen Service zur Verfügung stellen.

Wartezeit

Ihr Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels wird nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen unverzüglich bearbeitet und an die Bundesdruckerei in Berlin weitergeleitet. Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin zentral hergestellt und über die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier bis sechs Wochen ausgehändigt. Alternativ können Sie mit der Option Direktversand Ihren elektronischen Aufenthaltstitel direkt nach Hause liefern lassen.

Abholung

Falls Sie sich nicht für den Direktversand des Aufenthaltstitels entschieden haben, erfolgt die Aushändigung nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel selbst abzuholen, füllen Sie bitte die nebenstehende Vollmacht aus und geben diese samt der Terminreservierung Ihrer Vertrauensperson mit.

Direktversand des elektronischen Aufenthaltstitels

Mit der Option Direktversand können Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel direkt nach Hause liefern lassen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Gebühr.

Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis) ausweisen.

Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen Sie die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an das Ausländeramt weitergeleitet.

Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel aufbewahrt, bis Sie ihn nach vorheriger Terminvereinbarung abholen.

  • Der Direktversand für elektronische Aufenthaltstitel ist ab dem 16. Geburtstag möglich.
  • Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich.
  • Die Sendung mit dem elektronischen Aufenthaltstitel darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
  • Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
  • Da der alte elektronische Aufenthaltstitel bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Aufenthaltstitels und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
  • Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem elektronischen Aufenthaltstitel übergeben. Alte Aufenthaltstitel werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.

>> Hier können Sie Online einen Termin vereinbaren
Sie können auch eine Nachricht an das für Sie zuständige Sachbearbeiter Team senden. Sie erleichtern uns die Zuordnung, wenn Sie uns neben Ihrem Anliegen auch Ihr Geburtsdatum mitteilen.
A - Ca
Kontaktformular Team 1 0841 305-2921
0841 305-2995
Cb - Ho
Kontaktformular Team 3
0841 305-1544
0841 305-2920
Hp - Me
Kontaktformular Team 2 0841 305-2961
0841 305-1545
Mf - Sal
Kontaktformular Team 5 0841 305-2942
0841 305-2928
Sam - Z
Kontaktformular Team 4
0841 305-1541
0841 305-1546

Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung, welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen. Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen, senden wir Ihnen einen Terminvorschlag zu.
Im Regelfall ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens eine einmalige Vorsprache zum vereinbarten Termin erforderlich.