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Ausländische Mitbürger


Wichtiger Hinweis für Menschen mit Schutzstatus (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte oder Menschen mit Abschiebeverboten): Meldung von Reisen ins Heimatland


Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2026 verlängert


Bitte beachten Sie, Vorsprachen im Amt für Ausländerwesen und Migration sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:

Online-Terminvereinbarung


Häufig gestellte Fragen an das Amt für Ausländerwesen und Migration (FAQ)