Planungsgrundlagen
Bebauungspläne
Wie Sie bauen können, hängt davon ab, wo Sie bauen. Liegt Ihr Vorhaben im Bereich eines Bebauungsplanes gelten die Festsetzungen dieser Satzung. Der Bebauungsplan regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Ob ein Bebauungsplan vorliegt und welche relevanten Festsetzungen dieser für das Bauvorhaben festlegt, erfahren Sie im Bauordnungsamt und im Stadtplanungsamt.
Einsicht in rechtskräftige Bebauungspläne können Sie hier nehmen: www.ingolstadt.de/Bebauungspläne
Lagepläne
Dieser für den Bauantrag unentbehrliche Katasterauszug kann beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Vermessungsamt) bezogen werden.
Weitere Informationen zu Produkte und Kosten finden Sie >> hier.
Kontakt
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt
Rechbergstraße 8, 85049 Ingolstadt
Telefon 0841 93590
bzw.
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt, Außenstelle Eichstätt
Residenzplatz 4, 85072 Eichstätt
Telefon 08421 97280
Grundwasser / Wasserversorgung / Abwasser
Zum Schutz Ihres Bauwerkes gegen eindringendes unterirdisches Wasser ist die Kenntnis der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse unverzichtbar. Wichtige Informationen zu den Ingolstädter Grundwasserverhältnissen erhalten Sie bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben. Dort erfahren Sie auch mehr über die Themen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Denkmalschutz & Bodendenkmäler
In Ingolstadt existieren über 500 Baudenkmäler. Ob Ihr Objekt unter Denkmalschutz steht und wie damit zu verfahren ist, können Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Stadtplanungsamt erfahren.
Wenn bei der Bebauung eines Grundstückes im Stadtgebiet archäologische Belange (Bodendenkmäler) berührt werden, so ist im Rahmen des Bauantrages nach Art. 7 DSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eine denkmalpflegerische Erlaubnis zu beantragen. Sollte diese nicht vorliegen, droht ein Baustopp.
Allgemeine Informationen erhalten Sie im Kapitel >> Stadtsanierung und Denkmalschutz.
Formularcenter Bauen
Die persönliche Abgabe der Bauantragsunterlagen ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Gerne können Sie uns jedoch weiterhin Ihre Antragsunterlagen per Post übermitteln, oder diese direkt in den Briefkasten am Technischen Rathaus in der Spitalstraße 3 einwerfen.
Formulare gemäß Bauvorlagenverordnung
Anlage 1 | |
Anlage 1a | Kriterienkatalog |
Anlage 2 | Baubeschreibung |
Anlage 4 | |
Anlage 5 | |
Anlage 6 | |
Anlage 7 | |
Anlage 8 | Nutzungsaufnahme |
Anlage 9 | Standsicherheit I |
Anlage 10 | Standsicherheit II |
Anlage 11 | Brandschutz I |
Anlage 12 | Brandschutz II |
Anlage 13 | Brandschutz III |
Anlage 14 | Bescheinigung Grundfläche und Höhenlage |
Anlage 15 | Bescheinigung Baugrund |
Anlage 16 | Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen |
Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Weitere Formulare zum Thema Bauen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Bautätigkeitsstatistik (Erhebungsbogen für Baugenehmigungen und Erläuterungen für die Baugenehmigungs- oder die Abgangserhebung)
Formulare der Stadt Ingolstadt
Abgeschlossenheitsbescheinigung - Antragsformular (Papierantrag)
(PDF, 722 kB | Dokument vorlesen)Abgeschlossenheitsbescheinigung - Onlineantrag (BayernPortal)
(EXT, 0 Byte | Dokument vorlesen)Akteneinsicht in die Bauakten - Antrag
(EXT, 0 Byte | Dokument vorlesen)Akteneinsicht in die Bauakten - Vollmacht
(PDF, 671 kB | Dokument vorlesen)Antrag auf Mobilitätskonzept
(PDF, 174 kB | Dokument vorlesen)Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsflächen - Antrag
(PDF, 1.6 MB | Dokument vorlesen)= Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen und Aufbruchgenehmigung Amt für Verkehrsmanagement und GeoinformationBaumbestandserklärung
(PDF, 54 kB | Dokument vorlesen)BauordnungsamtBauvorschriften - isolierte Abweichung oder Befreiung von Bauvorschriften/Bebauungsplan
(PDF, 448 kB | Dokument vorlesen)BauordnungsamtBauwesen - Kostenübernahmeerklärung Prüfstatik
(PDF, 2.7 MB | Dokument vorlesen)BauordnungsamtBebauungsplan - Erklärung nach § 33 BauGB
(PDF, 272 kB | Dokument vorlesen)BauordnungsamtBegrünung und Bepflanzung - Durchführung
(PDF, 224 kB | Dokument vorlesen)BauordnungsamtBetriebsbeschreibung für Gaststätten
(PDF, 45 kB | Dokument vorlesen)BauordnungsamtGehwegabsenkung - Antrag auf Randsteinabsenkung oder Gehwegüberfahrt
(PDF, 875 kB | Dokument vorlesen)TiefbauamtRichtlinie zum Mobilitätsgesetz
(PDF, 146 kB | Dokument vorlesen)Stundung Ausbaubeitrag - Antrag (Landwirte)
(PDF, 904 kB | Dokument vorlesen)TiefbauamtStundung Ausbaubeitrag - Folgeantrag (Landwirte)
(PDF, 904 kB | Dokument vorlesen)Stundung Erschließungsbeitrag
(PDF, 148 kB | Dokument vorlesen)Stundung Erschließungsbeitrag - Antrag (Landwirte)
(PDF, 902 kB | Dokument vorlesen)Stundung Erschließungsbeitrag - Folgeantrag (Landwirte)
(PDF, 903 kB | Dokument vorlesen)Stundung Straßenausbaubeitrag
(PDF, 148 kB | Dokument vorlesen)Wichtige Satzungen & Verordnungen für Bauherrn
Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat umfangreiche Satzungen und Verordnungen beschlossen, die auch bei Bauvorhaben beachtet werden müssen.
Darunter fallen insbesondere:
Amtliche Mitteilungen Nr. 20 vom 18.05.2022
Alle Satzungen und Verordnungen der Stadt Ingolstadt finden Sie auch auf den Seiten des Rechtsamts.
Infothek für Bauherrn von Einzelbauvorhaben
Hier erhalten Sie allgemeine Hinweise zur Verwirklichung eines Einzelbauvorhabens. Neben rechtlichen Grundlagen werden die einzelnen Antragsverfahren kurz erläutert.
- Die Behandlung von Anträgen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist die Kernaufgabe des Bauordnungsamtes der Stadt Ingolstadt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um freigestellte, anzeige- oder genehmigungspflichtige Vorhaben handelt.
- Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben kann im Einzellfall eine Abweichung von einer Vorschrift im öffentlichen Recht erforderlich sein.
- Notwendige Formulare erhalten Sie als Download im Formularcenter (siehe oben Punkt "Formularcenter für Bauherrn")
- Um im Vorfeld eines beabsichtigten Bauvorhabens dessen grundsätzliche Zulässigkeit abzuklären, wurde im Bauamt der „Bürgerservice BAUEN“ eingerichtet, wo sich Planer und Bauherren beraten lassen können.
- Weitere Informationen zum Baurecht und Gesetzestexte sowie Informationen für den Bauherrn erhalten Sie auf den >> Internetseiten der obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.
- Für die Bauplanung nötige Straßenhöhe kann ⮕ hier beantragt werden.