Sportverein; Kostenzuschüsse zur Nutzung von Hallen-/Freibädern und Eisflächen
Auf Antrag werden Zuschüsse für die Nutzung von Hallen- und Freibädern bzw. Eisflächen durch Sportvereine gewährt (Ziffern 7 und 8 der Sportförderungsrichtlinien).
Leistung beantragen
Vereine, können einen Antrag auf Bezuschussung zum entstandenen Aufwand bei der Nutzung von Hallen- und Freibädern sowie Eisflächen stellen. Nach positiver Prüfung ergeht ein entsprechender Förderbescheid.
Im Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten sein:
- Rechnungen der Eis- und Bädermiete
- Bankverbindung vom Hauptkonto des Vereins
- Angaben, ob es eine kommerzielle Nutzung im Abrechnungszeitraum gab
- und falls zutreffend, eine Aufstellung zu den Einnahmen und entstandenen Kosten
Den formlosen Antrag senden Sie bitte an das
85049 Ingolstadt