Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Hinweise
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
Den Link zum Internetauftritt der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule finden Sie unter "Weiterführende Links".
Weiterführende Links
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Hier finden Sie alle Informationen zur Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule.
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 03.02.2025