Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.
Beschreibung
Musikschulen können schon im frühesten Alter das Kind mit den Grundelementen der Musik vertraut machen, die musikalischen Begabungen frühzeitig erkennen und fördern und durch stufenweise geordneten Unterricht zur Teilnahme am Musikleben hinführen.
Für die Benutzung einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule gibt es eine entsprechende Satzung. Hier finden Sie z. B. die Regelungen zur Anmeldung und Abmeldung, zu den Leistungen oder den Unterrichtszeiten.
Informationen über die Unterrichtsangebote der Musikschule in Ihrer Gemeinde erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie Ihr Kind auch online für den Unterricht anmelden.
Hinweise
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
Den Link zum Internetauftritt der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule finden Sie unter "Weiterführende Links".
Anmeldung - auch online möglich
Anmeldung - auch online möglich
Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist nur für Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt möglich. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres, möglich - vorausgesetzt, es ist ein Unterrichtsplatz frei.
In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur möglich, wenn ein Platz frei ist. An bestehenden Gruppen und Ensembles können auch auswärtige Bürger/-innen teilnehmen.
Die Ferien- und Feiertagsregelung wird wie in den allgemeinbildenden Schulen geregelt.
Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, können Sie dies im Sekretariat vornehmen.
Online-Anmeldung
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Musikschule - Anmeldung an der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist nur für Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt möglich. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres möglich - vorausgesetzt, es ist ein Unterrichtsplatz frei. In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur möglich, wenn ein Platz frei ist. An bestehenden Gruppen und Ensembles können auch auswärtige Bürger/-innen teilnehmen. - Musikschule - Abmeldung an der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Hier können Sie sich online vom Unterricht der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule abmelden.
Änderungen, Ummeldung, Kündigung
Änderungen, Ummeldung, Kündigung
Änderung
Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit.
Ummeldung
Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit.
Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich (auch per E-Mail an musikschule@ingolstadt.de oder Fax 0841 305-1909) im Sekretariat der Musikschule oder online erfolgen und ist im laufenden Schuljahr mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. und 31.7. möglich.
Das heißt, für den 31.12. muss bis zum 19.11. die Kündigung vorliegen, für den 31.3. bis zum 17.2. und zum 31.7. muss eine Kündigung im Sekretariat bis zum 19.6. eingegangen sein.
Gebühren, Satzung, Mietinstrumente
Gebühren, Satzung, Mietinstrumente
Satzung
Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Gebühren
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule hat sozialverträgliche Gebühren und gewährt Geschwister- und Sozialermäßigungen, so dass die Musikschule allen sozialen Schichten und Bevölkerungskreisen offensteht (siehe Gebührensatzung).
Ermäßigungen für Familien
Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent
Mehrfächerbelegung
Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.
Sozialermäßigung
Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder den IngolstadtPass beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem können die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden.
Mietinstrumente
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt für Anfänger Mietinstrumente zur Verfügung (siehe Satzung).
Kündigung
Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung eines volljährigen Schülers oder seines Erziehungsberechtigten beendet werden.
Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Für die hohe Qualität der bayerischen Musikschulen bürgt die Mitgliedschaft im Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM). Eine Musikschule im VBSM, zu der auch die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule gehört, erfüllt bestimmte Anforderungen sowohl hinsichtlich der Qualifikation der Lehrkräfte als auch im Angebot der Unterrichtsfächer. Zu diesem Unterrichtsangebot gehören die elementaren Musikpädagogik, ein umfassender Instrumental- und Vokalunterricht und die Ensemblefächer. Musikschulen sind so zum Fundament der Musikkultur geworden. Für Musikunterricht ist die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule also die kompetente Anlaufstelle in Ingolstadt.
Weiterführende Links
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Hier finden Sie alle Informationen zur Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule.