Notfallplanung; Erstellung externer Notfallpläne
Die Kreisverwaltungsbehörden erstellen im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes auf Basis entsprechender Betreiberinformationen Alarm- und Einsatzpläne für bestimmte Störfall-Betriebe.
Beschreibung
Die externe Notfallplanung ist Bestandteil der Regelungen zur Verhütung schwerer Unfälle, die durch bestimmte Industrietätigkeiten verursacht werden könnten sowie zur Begrenzung der Unfallfolgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Sie ergänzt die bundesrechtlichen Vorschriften zur innerbetrieblichen Unfallprävention und Folgenbegrenzung für die Betreiber bestimmter Anlagen und Einrichtungen um Maßnahmen außerhalb des Betriebs bei Eintritt eines Schadenfalles.
Die Kreisverwaltungsbehörden haben im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes auf Basis entsprechender Betreiberinformationen Alarm- und Einsatzpläne für bestimmte Störfall-Betriebe im Sinne der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) zu erstellen, fortzuschreiben und zu erproben.
Externe Notfallpläne werden erstellt, um
- Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, so dass die Folgen möglichst gering gehalten und Schäden für Mensch, natürliche Lebensgrundlagen und Sachen begrenzt werden können;
- Maßnahmen zum Schutz von Menschen und den natürlichen Lebensgrundlagen vor den Folgen schwerer Unfälle einzuleiten;
- notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben;
- Aufräumarbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen nach einem schweren Unfall einzuleiten.
Der externe Notfallplan muss Angaben enthalten über:
- Namen oder Stellung der Personen, die zur Einleitung von Notfallmaßnahmen sowie zur Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen außerhalb des Betriebsgeländes ermächtigt sind;
- Vorkehrungen zur Entgegennahme von Frühwarnungen sowie zur Alarmauslösung und zur Benachrichtigung der Einsatzkräfte;
- Vorkehrungen zur Koordinierung der zur Umsetzung des externen Notfallplans notwendigen Einsatzmittel;
- Vorkehrungen zur Unterstützung von Abhilfemaßnahmen auf dem Betriebsgelände;
- Vorkehrungen für Abhilfemaßnahmen außerhalb des Betriebsgeländes, einschließlich Reaktionsmaßnahmen auf Szenarien schwerer Unfälle, wie im Sicherheitsbericht beschrieben und Berücksichtigung möglicher Domino-Effekte, einschließlich solcher, die Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen haben;
- Vorkehrungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und aller benachbarten Betriebe oder Betriebsstätten, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2012/18/EU fallen, über den Unfall sowie über das richtige Verhalten;
- Vorkehrungen zur Unterrichtung der Einsatzkräfte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften im Fall eines schweren Unfalls mit möglichen grenzüberschreitenden Folgen.
NINA Warn-App
NINA Warn-App
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie z.B. einer Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten.
Lokale Warnungen und Informationen werden durch die Integrierte Leitstelle der Region 10, bzw. die örtlichen Katastrophenschutzbehörden in den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und in der Stadt Ingolstadt eingestellt.
Technischer Ausgangspunkt für NINA ist das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS). Neben der Warnfunktion bietet die Warn-App NINA auch grundlegende Informationen und Notfalltipps zu Themen des Bevölkerungsschutzes an.
Mit der Einführung von MoWAS in Bayern ist es nun auch den Katastrophenschutzbehörden in der Region 10 möglich, kurzfristig verschiedene Apps und andere Medien über einen Weg zentral anzusteuern.
NINA warnt:
- für Orte, die Sie interessieren
- für Ihren aktuellen Standort
- rund um die Uhr
- mit einem Warnton, den Sie einstellen
- vor Gefahren wie Großbränden, Unwettern und Hochwasser und gibt Ihnen wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen
Was bietet NINA?
Die Ansicht „Meine Orte“ ist die Startseite von NINA. Dort werden die Warnungen des Bevölkerungsschutzes, Wetterwarnungen und Hochwasserinformationen für die von Ihnen favorisierten Orte sowie auf Wunsch auch Ihren aktuellen Standort angezeigt. Über das Teilen-Symbol in der Titelleiste einer Warnmeldung haben Sie zudem die Möglichkeit, eine Warnung über die auf Ihrem Gerät installierten Apps zu teilen (z.B. per E-Mail oder über Social Media wie Facebook und Twitter).
Push-Funktion für Warnungen
Alle Warnungen können Sie auf Wunsch als Push-Benachrichtigung erhalten. Nach Bekanntgabe der Warnmeldungen werden Sie dann mit einer Benachrichtigung und dem von Ihnen gewählten Warnton auf Ihrem Smartphone informiert.
Standort-Funktion von NINA
Push-Benachrichtigungen können Sie auch für Ihren aktuellen Standort einstellen. Die App prüft dann bei jeder neuen Warnung auf Ihrem Gerät, ob Sie sich in dem Landkreis oder der Stadt aufhalten, für die die Warnung gilt. Nur wenn dies der Fall ist, wird die Push-Benachrichtigung auch angezeigt. Ganz wichtig für Sie: Ihre Standortdaten werden dabei zu keinem Zeitpunkt an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) oder seine Partner übermittelt. Die Standortüberprüfung erfolgt nur auf Ihrem Gerät.
Kartenansicht
Das gemeldete Warngebiet wird in der Kartenansicht dargestellt. In jeder Warnmeldung kann über das Kartensymbol auf die Kartenansicht gesprungen werden. Wenn die Kartenansicht über das Hauptmenü angewählt wird, ist standardmäßig ganz Deutschland zu sehen. In der Karte kann über das Symbol unten rechts die anzuzeigende Warnkategorie (Bevölkerungsschutz, Wetter, Hochwasser) ausgewählt werden.
Notfalltipps
Hier finden Sie Verhaltenshinweise und Empfehlungen wie Sie sich auf bestimmte Gefahren oder Ereignisse (z.B. Brand, Unwetter oder Hochwasser) vorbereiten und sich und andere in einer Gefahrensituation schützen können.
Warnung in Deutschland
Eine der Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes ist die Warnung der Bevölkerung. Seit 2013 wird dafür vom BBK das Modulare Warnsystem (MoWaS) betrieben.
Material und Infos
Das (BBK) ist eine Fachbehörde des Bundesministeriums des Innern (BMI). Es unterstützt und berät andere Bundes- und Landesbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bevölkerungsschutz. Alle Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge berücksichtigt das BBK fachübergreifend und verknüpft sie zu einem wirksamen Schutzsystem für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen. Mit dem BBK steht Ihnen ein verlässlicher und kompetenter Partner für die Notfallvorsorge und Eigenhilfe zur Seite.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
Postfach 1867, 53008 Bonn
Telefon: +49(0)228 99550-2333 (während der Servicezeit)
www.warnung.bund.de
www.bbk.bund.de/NINA
Warn-App NINA kostenlos herunterladen
Damit die Warn-App NINA Sie warnt und richtig funktioniert, müssen Sie die App nach der Installation starten und einmalig nach Ihren Wünschen einstellen.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV)
- Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates