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Kulturpreis; Verleihung

Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.

Beschreibung

Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.

In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.

Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.

Kulturpreis der Stadt Ingolstadt

Die Stadt Ingolstadt verleiht im zweijährigen Rhythmus den Marieluise-Fleißer-Preis, der mit 10.000 Euro dotiert ist.

Außerdem verleiht die Stadt Ingolstadt jährlich einen Kultur- oder Kunstpreis, der mit jeweils 6.000 Euro dotiert ist.

Zusätzlich zum Kultur- oder Kunstpreis kann jährlich ein mit 3.000 Euro dotierter Kunstförderpreis verliehen werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinien über die Verleihung von Preisen der Stadt Ingolstadt für kulturelle Leistungen vom 12. Dezember 1996 (zuletzt geändert mit Beschluss des Stadtrats vom 27.02.2019):

Weiterführende Links

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